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Frage zum Erziehungsurlaub....

S

Sandro

Gast
Hallo zusammen,
wußte nich genau wo ich mit meinem Problem parken soll deswegen schreib ich es jetzt einfach hier rein in der hoffnung mir kann vielleicht jemand weiter helfen.

Folgender sachverhalt:
Bin am 18.03.05 Daddy geworden bin noch nicht verheiratet und wohne mit meiner freudnin zusammen, die ab dem 15.05.05 in ihren erziehungsurlaub geht. Meine Freundin war bis zur schwangerschaft bei der post angestellt.

wenn sie jetzt ihre 2 jahre erziehungsurlaub "normal" durchziehen würde hätte sie keine probleme mit der krankenversicherung da die von der krankenkasse übernommen wird.

jetzt ist es aber so das sie weiß das sie nach ihrem erziehungsurlaub nicht mehr bei der post arbeiten möchte - hat sich dann aus diesem grund schlau gemacht wegen einer evtl. abfindung.
Die würde sie jetzt auch bekommen und ehrlich gesagt ist das auch eine menge geld (für uns auf jeden fall). Diese Abfindung würde sie aber nur bekommen wenn sie bis ende des monats kündigt.
Den antrag für den erziehungsurlaub bzw. erziehungsgeld haben wir letzte woche eingereicht.

jetzt folgende frage, wenn sie kündigt und die abfindung nimt, wird sie deswegen aus dem erziehungsurlaub "geschmissen" und muß sich arbeitslos melden?!
wenn ja würde ja hier die abfindung angerechnet werden, oder?!
und wenn es ganz dumm läuft müßte sie sich ja dann auch noch privat krankenversichern!!!

Würde mich echt riesig freuen wenn mir einer von euch, etwas handfestes dazu sagen könnte!!!

Vielen dank auf jeden fall schon mal im vorraus.

Liebe Grüße
Sandro
 
G

Gel06

Gast
Hallo Sandro,

eine Abfindung wird genau aus dem Grunde gezahlt, weil man bei eigener Kündigung eine gewisse Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Allerdings wäre sie ja nicht arbeitslos, das ist man nur wenn man eine Arbeit sucht und eine neue Arbeit aufnehmen möchte. Aber das will sie ja gar nicht, sie will ja zu Hause bleiben, als Hausfrau und Mutter - also muss sie sich auch nicht arbeitslos melden. Nein, es wäre sogar falsch und Betrug sich arbeitslos zu melden, denn ein Arbeitsloser muss nachweisen, dass er sich selbstständig um Arbeit bemüht und muss im Zweifelsfall auch irgendeine Arbeit annehmen, die das Arbeitsamt vorschlägt.

Erziehungsurlaub ist es mit der Kündigung natürlich nicht mehr... denn wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann auch keinen Urlaub haben.

Tja... Krankenversicherung. Bin ich überfragt. Wenn ihr verheiratet wäret, könntet ihr sie über Dich versichern per Familienversicherung, wie es bei eheähnlichen Gemeinschaften aussieht weiß ich nicht. Sollte das aber nicht über Dich gehen, gibt es bei den Krankenkassen Minimalbeitragssätze. Die sind für Studenten und noch ein paar Gruppen, die nicht viel Geld haben, das sind dann nur ein paar Euro im Monat. Aber wie gesagt - da kenne ich mich nicht so gut aus. Ruft einfach mal bei Deiner Krankenkasse an und fragt nach den Möglichkeiten.

Gel06

P.S.: Herzlichen Glückwunsch übrigens :O)
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo Sandro,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.

Zu deinem Problem kann ich dir nur folgendes sagen:

Deine Freundin sollte sich in aller Ruhe nocheinmal überlegen, ob sie wirklich jetzt kündigen möchte, damit sie in den Genuss einer Abfindung kommt. Ist zwar im Moment für euch eine Menge Geld, aber für die Zukunft???? Geld hat die Eigenschaft ganz schnell zwischen den Händen zu zerrinnen. Eine Absicherung auf Dauer ist das nicht. Wie Gel06 schon geschrieben hat, habt ihr seitens des AA nichts zu erwarten, da deine Freundin ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann und will. Bedürftigt wäret ihr aufgrund der Abfindung auch nicht, d.h. deine Freundin müsste sich und das Kind selbst krankenversichern (Kind evtl. über dich) und halt selbst solange finanzieren, bis diese Abfindung aufgebraucht wäre. Je nachdem, wofür ihr diese Abfindung verwenden wollt, könnte euch das hinterher selbst Schwierigkeiten bereiten z.B. bei der Beantragung von Sozialhilfe, da müsstet ihr nämlich nachweisen wofür ihr das Geld verwendet habt. Wenn ihr das Geld z.B. für Dinge verbraucht, die nicht unbedingt zum Überleben notwendig sind, habt ihr euch bewusst in eine Notlage gebracht. Verweigern könnte man euch solche Hilfen nicht, aber u.U. könnten sie euch nur als Darlehen gewährt werden. Also vorsichtig sein.

Meiner Meinung nach sollte deine Freundin nicht kündigen. So könnte sie erstmal den Erziehungsurlaub nehmen, nach dessen Ablauf sie noch weiter beurlaubt werden könnte. Sollte ein zweites Kind kommen, kann wieder Erziehungsurlaub beantragt werden, aber eine Stelle hätte sie immer noch. Das ist doch heutzutage schon ein kleiner Luxus.

Überlegt es euch gut. Eine Abfindung und dadurch für den Augenblick eine Menge Geld oder die Sicherheit, dass später immer ein geregeltes Einkommen da ist. Ich wünsche euch, dass ihr richtig entscheidet. Viel Glück und alles Gute für euch und euren Nachwuchs.
 
R

registriert!Micky

Gast
Ich kenn es so: "Amt für Familie und Soziales"...und dort nach dem Erziehungsgeld fragen...weiß aber die aktuellen Konditionen nicht mehr.
Bei meinem kleinsten Kind (auch kein Anspruch durch irgendeinen Arbeitgeber/AA und kein "bezahlter Schwangerschaftsurlaub") bekam ich 2 Jahre Erziehungsgeld vom Staat (ist EINKOMMENSABHÄNGIG gewesen) und ein weiteres Jahr gab das Land Sachsen Sondererziehungsgeld.
War zwar alles zusammen nicht üppig..aber mit dem staatlichen Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuß(wenn keine Zahlung möglich o.ä.) ist es etwa der "Grundbedarf".
Das "Erziehungsgeld",welches sie beantragt hatte,ist doch vom Arbeitgeber???

Bei dem staatlichen Anspruch zählt aber möglicherweise die Abfindung mit hinein...eventuell kann man mit dem Betrieb eine Ratenauszahlung vereinbaren???

Krankenversicherung geht "freiwillig"--und da ist bei "ohne Einkommen" immer der Minimaltarif überall etwa gleich...ca.150 Euro??? Mit Rentenversicherung?

Wenn Deine Freundin ABI hat:Sobald als möglich Student werden( lernen geht auch MIT Kind..)...dann gilt der Krankenkassenstudententarif und es gibt eher Anspruch auf Krippenplatz...und man hat flexiblere Beschäftigungsmöglichkeit..Studieren ist individueller planbar und auch zu Hause möglich...mit Baby zu arbeiten ziemlich stressig und no Aussicht auf Anstellung...und wenn das Kind im Kiga-Alter ist...oder dann Schulkind...hat man die Zeit gut genutzt und ist besser ausgebildet...und mit der Immatrikulation verhindert man diesen "Hausfrauenblues" und die zu häufige "Alltagsdemotivation"...

Gruß von der
Micky
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hi Micky,

Erziehungsgeld ist komplett eine Sache des Staates. Seitens des Arbeitgebers wird nur der Erziehungsurlaub genehmigt, der im öffentlichen Dienst nicht nur zwei Jahre betragen muss, sondern, wenn ich mich jetzt recht erinnere, bis zum Ende der Grundschule reicht. Das muss allerdings beim AG neu beantragt werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Rückkehr ins Arbeitsverhältnis möglich.

Hi Sandro,

habt ihr schon überlegt, was sie letztendlich jetzt macht. Berichte dann doch bitte, wie das Ganze abgelaufen ist. Wäre sicherlich auch interessant für andere junge Mütter und Väter.
 

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