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Fragen zum Jobcenter

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Hallo zusammen, ich habe im Moment leider mit dem Jobcenter als ALG II-Bezieher zu tun und habe jetzt Angst etwas falsch zu machen um am Ende in einen Eurojob gesteckt zu werden oder ähnliches.

Ich habe 3 Semester Chemie studiert und gemerkt, dass es nicht mein Ding ist. Danach habe ich Politikwissenschaften studiert und das Studium mit dem BA-Grad zügig abgeschlossen. (Statt 6 Semester Regelstudienzeit habe ich nur 5 gebraucht).
Dadurch kam die Praxis natürlich zu kurz und ich brauche wahrscheinlich noch nach dem Studium ein Praktikum.

Nun habe ich letzte Woche beim ersten Gespräch mit dem Fallmanager zur allgemeinen Bewerbungssituation eine Eingliederungsvereinbarung bekommen. Er wollte umbedingt, dass ich die Vereinbarung vor Ort unterschreibe. Ich habe gefragt, ob ich mir das nicht erst zu Hause in Ruhe durchlesen kann. Zähneknirschen hat er dann zugestimmt, ich soll die unterschriebende Eingliederungsvereinbarung innerhalb dieser Woche einreichen. Seine Aussage nach muss ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Ich habe jetzt aber von jemanden gehört, dass man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben muss. Ich habe nochmal beim Fallmanager angerufen, der auf der Frist besteht und mit "weitreichen Konsequenzen" droht, wenn ich nicht kooperieren würde und die Eingliederungsvereinbarung einreiche. Ich will diese Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben und zurückschicken - ich bin aber vorrübergehend auf ALG II angeweisen. Bei einer allgemeinen Servicenummer habe ich auch nochmal angerufen und die meinten nur, ich müsste das mit dem zuständigen Fallmanager besprechen. Welche Konsequenzen könnte es tatsächlich haben, wenn ich die Eingliederungsvereinbarung nicht zurückschicke? Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreibe und zurückschicke?

Dann gibt es wie bereits geschrieben noch ein anderes Problem - die fehlende Praxiserfahrung. Der Fallmanager wirkte relativ stur im Bewerbungsgespräch und meinte nur ein Studium ist ein Studium - der akademischer Grad sei vollkommen egal.
Das es Unterschiede zwischen einem BA-Abschluss, einem Masterabschluss, einem Diplom oder einer Promotion gibt, wollte der Fallmanager nicht verstehen/wahrhaben. Muss ich mich wirklich für Stellen bewerben, für die mir formal die Qualifikation fehlt?
Der Fallmanager will umbedingt, dass ich mich für Stellen an der Uni bewerbe, für die ein Masterstudium und langjährige einschlägige Berufserfahrung oder zum Teil sogar eine Promotion und langjährige Lehrerfahrungen erwartet werden. Bei den Anforderungen tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0. Muss ich trotzdem Bewerbungen für solche Stellen schreiben? Ich finde es nicht schlimm Bewerbungen zu schreiben, wenn sie Sinn machen und Aussicht auf Erfolg haben. Aber bei den eben skizzierten Stellen habe ich so meine Zweifel.


Außerdem hat mir der Fallmanager genau 4 Wochen Zeit gegeben. Wenn ich danach noch keine Stelle habe, sei ich nicht vermittelbar. Er wollte dann den Status in unvermittelbar/nicht ausbildungsfähig ändern und ich müsste jeden Job auch als Helfer u.ä. in der gesamten BRD annehmen. Wollte mir der Fallamanager nur Angst machen und den Druck erhöhen? Oder geht das wirklich einfach so, obwohl ich Bewerbungen schreibe und mich aktiv bemühe aus ALG II rauszukommen?

Gibt es eigentlich irgendeine Chance den Fallmanager zu wechseln?
Ich lese und höre öfter, dass es Studenten gibt, die 6-12 Monate nach dem Studium ALG II beantragen und sich in aller Ruhe bewerben. Wie geht das? Gibt es da irgendwelche Tricks? Oder liegt das nur an der Kulanz des Fallmanagers? Ich habe nicht vor länger ALG II zu beantragen als nötig - aber etwas mehr "Luft" beim Bewerben wäre ganz schön.
 
Er wollte umbedingt, dass ich die Vereinbarung vor Ort unterschreibe. Ich habe gefragt, ob ich mir das nicht erst zu Hause in Ruhe durchlesen kann. Zähneknirschen hat er dann zugestimmt, ich soll die unterschriebende Eingliederungsvereinbarung innerhalb dieser Woche einreichen.

Es steht dir zu die EV zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben.


Seine Aussage nach muss ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.Ich habe jetzt aber von jemanden gehört, dass man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben muss. Ich habe nochmal beim Fallmanager angerufen, der auf der Frist besteht und mit "weitreichen Konsequenzen" droht, wenn ich nicht kooperieren würde und die Eingliederungsvereinbarung einreiche. Ich will diese Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben und zurückschicken - ich bin aber vorrübergehend auf ALG II angeweisen. Bei einer allgemeinen Servicenummer habe ich auch nochmal angerufen und die meinten nur, ich müsste das mit dem zuständigen Fallmanager besprechen.

Dazu hatte ich bereits in einem anderen Thread etwas geschrieben. Du MUSST die EV nicht unterschreiben, wenn du dich aber weigerst, wird das Amt einen Verwaltungsakt erlassen. Dort wird dann wohl das gleiche stehen wie in der EV nur halt ohne deine Unterschrift. Ein Widerspruch ist möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung, d.h. er gilt bis ein Gericht etwas anderes entschieden hat.

Welche Konsequenzen könnte es tatsächlich haben, wenn ich die Eingliederungsvereinbarung nicht zurückschicke? Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreibe und zurückschicke?

Theoretisch sollte es, abgesehen vom Verwaltungsakt, keine Konsequenzen für dich geben. Praktisch kommt es auf deinen Vermittler bzw. Fallmanager an. Ich würde jede Wette eingehen, dass er dir die Leistung kürzen wird. :mad:

Gibt es eigentlich irgendeine Chance den Fallmanager zu wechseln?

Die Möglichkeit gibt es selbstverständlich! Wenn sich die nächste Gelegenheit zu einem Widerspruch bietet, formulierst du diesen und schreibst direkt dazu, dass du mit Fallmanager XY nicht mehr arbeiten möchtest / kannst und auch keine weiteren Termine bei ihm wahrnehmen möchtest. In der Zeit in der ich arbeitslos war, habe ich das Spielchen insgesamt 3x gemacht, alles muss man sich nicht gefallen lassen.
 
Hallo zusammen, ich habe im Moment leider mit dem Jobcenter als ALG II-Bezieher zu tun und habe jetzt Angst etwas falsch zu machen um am Ende in einen Eurojob gesteckt zu werden oder ähnliches.

ALG II ist zur Sicherung Deiner Existenz im Falle einer unverschuldeten Hilfebedürftigkeit gedacht.
Du kannst einen Antrag stellen wenn Du grundsätzlich in der Lage bist mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und dazu auch bereit bist.

Deine Intensiven Bemühungen zur Beendigung Deiner Hilfebedürftigkeit werden vorausgesetzt.
Der Umfang Deiner Bemühungen und die Bemühungen des Jobcenters Dir zu helfen, werden in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

Unabhängig von einer Eingliederungsvereinbarung hast Du Deine Hilfebedürftigkeit umgehend zu beenden, wenn das irgendwie möglich ist.

Und wenn sich Dir, beispielsweise durch einen Vorschlag des Jobcenters, die Möglichkeit eröffnet Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern, dann bist Du verpflichtet diese Gelegenheit wahrzunehmen.
Egal welcher Job und welche Bezahlung, mit Anreisezeiten bis maximal 1,5 Stunden einfache Fahrt ..... wenn Du ablehnst, wird Deine Leistung gekürzt - denn ALG II ist nicht dazu gedacht Deine Wartezeit auf einen für Dich angemessen erscheinenden Job zu versüßen, sondern lediglich um Deine Existenz zu sichern wenn sich wirklich gar nichts an Verdienstmöglichkeit für Dich finden sollte ......

Da die Wirtschaft boomt, wirst Du Dir wegen eines 1 - Euro Jobs keine Gedanken machen müssen ..... irgendwelche Helfer werden immer irgendwo gesucht - und manchmal hast Du am Ende sogar noch mehr Geld in der Tasche, als wenn Du nur den Regelsatz zur Verfügung hättest ....
 

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