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Fragen zur Verhandlung/ zum Gericht

Adriana

Mitglied
Hallo!:)

So, meine Fragen:

1. Wie lange dauert so eine Verhandlung?
Angenommen mal, man hat den Termin dafür schon und sitzt nun im Gerichtssaal. Wie lange bleibt man da sitzten, wenn es z.B. um schwere Körperverletzung geht?
2. Wie läuft es da überhaupt ab?
Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen, aber sicher doch nicht wie bei den Gerichtsshows oder?
3. Wer darf alles im Gerichtssaal sitzten? Außer den Leuten, die da sein müssen.
Dürfte man mit, wenn man z.B. die feste Freundin, also die Partnerin, des Angeklagten ist?
4. Wie lange muss man auf das Urteil warten? Wird es gleich genannt oder erst Tage später?

Ich gehe jetzt von dem Fall aus, dass man wegen schwerer Körperverletzung dort sitzt und ich weiß, dass meine Fragen wahrscheinlich in der falschen Reihenfolge stehen, aber darum geht es ja nicht! :D
 

mikenull

Urgestein
Also ein Strafprozess?
In meiner Erinnerung läuft es schon so ab wie in den Gerichtsshows - aber natürlich unspektakulär, ohne irgendwelche sensationellen Aufdeckungen in letzter Sekunde.
Zuschauer sind jeder Art zugelassen -mancher Opa verbringt da seine Freizeit.
Kleinere Sachen sind da sicher in einer dreiviertel Stunde durch. Kommt halt drauf an, ob es viele Zeugen gibt.
Urteil gibt es sofort - und natürlich dürfen auch alle Verwandten und Bekannten rein.

Kannst ja auch außen im Anschlag sehen, wielange Zeit vorgesehen ist.
 

Senora

Aktives Mitglied
Naja, aussen vor der Tür, da steht doch angeschlagen (deshalb Anschlag) wer wann wo Verhandlung hat. Und da steht die Uhrzeit dabei. Wie beim Fahrplan :D.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Beim Eingang des Gerichtsgeb. steht bei uns auch eine gr. schwarze Tafel, da liest man auch ab, ob eine Verhandlung öffentlich oder nicht öffentl. ist.
- In Fam. Gerichtssachen meist nicht öffentlich
- in Arbeitsgerichtl. sehr oft öffentlich
- Strafprozess oft öffentlich

Ein Tip: Wenn du Zeuge bist, kannst du nachher Zeugengeld holen, das bed. du bekommst eine Pauschale oder den tats. Ausfall (z.B. wenn du an dem Nachm. arbeiten hättest müssen)
Plus Fahrtkosten! Musst aber gleich nach der Verhandlung machen, zumindest war es bei mir so.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi Adriana,

ob die Verhandlung öffentlich ist oder nicht, kommt ganz darauf an, ob es eine Jugendgerichtsverhandlung ist, oder eine Erwachsenenverhandlung. Jugendgerichtsverhandlungen sind grundsätzlich NICHTÖFFENTLICH.

Gruß
Sisandra
 

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