Wohngemeinschaft ja,Bedarfsgemeinschaft nicht unbedingt...
Wenn sie jetzt erst "zusammenzieht" und es kein "Verlobter,LG,Ehemann..." ist,heißt das erst mal NUR,daß bei jedem nur ein Teil der Mietkosten angerechnet wird.
"Freund" bedeutet nicht automatisch "gegenseitiges finanzielles Einstehen","Zusammenwirtschaften" ,gemeinsames Konto,gemeinsame Verträge,gemeinsame Möbel etc.etc.
Als noch Verheiratete und nur "getrennt Lebende" wäre zuallerst mal hier die Frage nach dem Status--- im Trennungsjahr (Versöhnung möglich?) müßte die ARGE mindestens vor jeglicher Leistung die Verpflichtung des Ehemannes bzgl. Trennungsunterhalt prüfen.
Sozialleistungen "einfach so" auszureichen ohne Prüfen der Rangfolge (privat vor Staat) wäre ungesetzlich.
Also-- ist der Ehemann leistungsfähig ,hast Du ihn zur Auskunft aufgefordert?
Mit dem Freund würde ich eine klare vertragliche Regelung bezüglich des Mietvertrages machen.
WER ist Hauptmieter ? Ich vermute mal,nur Dein Freund ist vertragswürdig,da nur er wirklich EINKOMMEN hat (je nach dem EU-Rentenbescheid dauerhaft oder befristet...)...ihn brauchst Du hier wohl in erster Linie,um zu einer Wohnung zu kommen,das klingt logisch und nachvollziehbar.
Das ist okay soweit,dafür sind Freunde da um zu helfen.
Ein gemeinsamer MV birgt das Risiko,daß bei Streit/Zahlungsunfähigkeit/Auszug eines Mitmieters dann der andere VOLL haftet und auch nur GEMEINSAM der MV gekündigt werden kann.
Davon würde ich IMMER dringendst abraten!
Also--einigt Euch zuerst,wer ist solvent und kann die Kaution stellen und wird HAUPTMIETER ,wer ist besser der Untermieter.
Dann würde ich auch klären,wollt Ihr eine "Bedarfsgemeinschaft" mit allen Rechten und Pflichten und Folgen sein ?
Der Freund kann Dich nicht unterstützen,Du kannst ihn nicht unterstützen---jedenfalls weder nachhaltig finanziell noch offenbar kräftemäßig (mindestens einer von Euch ist zu krank für Vollarbeit ?!).
Seid Ihr mindestens 2 komplette Jahre als GEMEINSCHAFT zusammen?
Es klingt nicht so,Ihr wollt ja jetzt überhaupt erst mal (probeweise?) zusammenziehen.
Also: macht einen WG-Vertrag ,einen Untermietvertrag --- erst,wenn er definitiv Dein LG ist,zählt sein Einkommen bei Dir mit hinein.
Was Du PRIVAT für ein Verhältnis hast,ob ihr miteinander "verkehrt",ist zuallerst mal NICHT charakterisierend für die Definition "Bedarfsgemeinschaft",
es sei denn ,Du verkaufst bewußt "Sex gegen finanzielle Unterstützung".
Ein Amt kann NICHT jeden ( kurzzeitigen) Liebespartner dazu verdonnern,das Verhältnis finanziell zu sponsern.
Aus meiner Sicht bist Du eine "schwebend" alleinstehende ,da nur getrennt lebende Noch-Ehefrau,für die zuerst mal der Verwandtenunterhalt zu prüfen wäre ,dann evl. Grundbedarf (351Eu) und Deine konkret nachgewiesenen Mietteilkosten evl. von der ARGE bezuschußt würden.
Vom Nochehemann müßtest Du Einkommensnachweise und mindestens eine schriftliche Aussage über Unterhaltszahlung-fähigkeit-willen- bzw.Deine gerichtliche Klage vorlegen ...
Kannst ja mal ergänzen...warum bist Du arbeitslos, was hast Du bisher für Einkommen gehabt...
Gruß!
Micky