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frau mit 2kleine kinder bald wohnungslos

susi45

Mitglied
hallo
ich bitte nochmal um rat für eine frau und freundin meiner tochter

sie muß in 2 wochen aus der wohnung draußen sein und hat bis jetzt keine neue gefunden

miete und kaution wäre für die neue wohnung sicher vom sozialamt
aber sie bekommt immer eine absage wenn die vermieter erfahren das sie mietschulden und handyschulden hat
somit hat sie keine chance eine wohnung zu bekommen

wir können sie auch nicht aufnehmen weil ich das nicht darf von vermieter aus

ihre 3jährige tochter hat sie bei ihre schwester untergebracht und hat ihre fast 5jährige tochter bei sich,
so sucht sie weiter

habt ihr ein tip wo diese frau hilfe bekommen könnnte
danke

lg
susi45
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo susi45,

bei uns in der Stadt gibt es eine Stelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. In der Regel sind solche Stellen irgendwie an das Wohnungsamt angegliedert. Dort soll die Frau sich hinwenden. Es wird ihr dann sehr wahrscheinlich eine Notunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Das ist zwar nicht der Hit, aber immer noch besser, als mit kleinen Kindern auf der Straße zu sitzen.

Alles Gute
Sisandra
 
G

Gelöscht 3807

Gast
Als erstes nochmal mit dem Vermieter reden. Evt. kann sie doch noch ein paar Wochen wohnen bleiben.
Dann auf jeden Fall DRINGENDST zum Amt gehen (da das ein Notfall ist, einfach hingehen und sich nicht erst einen Termin geben lassen), bei uns in Bayern nennt sich das Amt für Wohnen und Migration, die nötigen Unterlagen am besten gleich mitnehmen.
Meistens ist das
* Pass oder Personalausweis von allen Personen, die in der Wohnung leben
* Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben
* Mahnungen, Kündigungen und Räumungsklagen mit Kuvert als Zustellnachweis
* Verdienstbescheinigung, Nachweis über das Einkommen
* Nachweis über Schulden, Kredite, Unterhaltszahlungen oder andere Verbindlichkeiten
* Quittung über die letzte bezahlte Miete
* Vermögensnachweise (KfZ, Lebensversicherung, Bausparvertrag etc.)
* Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
* Scheidungsurteil, Sorgerechtsnachweis
* Mutterpass
* Aufstellung des Vermieters über monatliche Mietkosten

Nur so nebenbei, niemand kann sie aus der Wohnung raustragen, notfalls wird das ganze wohl auf eine Räumungsklage hinauslaufen, die sich mind. über ein Jahr hinziehen kann.

LG
 

Germ

Aktives Mitglied
Das sehe ich auch so. Niemand wird sie aus der Wohnung werfen können,
wenn sie noch keine neue Wohnung zugewiesen bekommen hat. Basta.
Natürlich sollte man die Ämter und eine Beratung entsprechender
Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Das ist Pflicht.

Zweitens schrieb Susi :

wir können sie auch nicht aufnehmen weil ich das nicht darf von vermieter aus
Mal ne Frage:

Wieso ist es dir nicht möglich diese Frau in Untermiete wohnen zu
lassen ?

So weit ich hörte, geht dieses in bestimmten Fällen sogar gegen
den Willen der Vermieter.

Ich rate ihr dringends auch den Mieterschutzverein ihrer Stadt
aufzusuchen ( Mieterschutzbund ); Sie möge also auch dort
Rat suchen, sofort.

Internet:

Beispielsweise hier:

Mietrecht und Mieterschutz vom Mieterverein München, ein Mieterschutzbund im Mieterbund (DMB)

Etwa in der Mitte suchen.

Es werden sogar "Not-Termine" angeboten. Das wird in anderen
Städten ähnlich sein.



Herzlichst

Germ
 

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
Hallo erstmal,
wie ich sehe -wurdest Du hier schon bestens beraten.
Viel hinzufügen will ich nicht.
Am besten wird für Deine Bekannte sein, nochmals mit dem Vermieter die Sachlage eingehend zu besprechen. Zeigt dieser sich stur, dann würde ich eben sämtliche Ämter durchlaufen-auch beim Sozialamt vorsprechen etc. Denn-die kümmern sich ggf. dann auch um eine geeignete Unterkunft.
Jede Stadt bietet -so viel ich weiss-auch Sozialwohnungen an. So gesehen-stufe ich die Situation deiner Bekannten zwar als ernst-aber nicht als aussichtslos ein. Dennoch-sie muss am Ball bleiben-sätmliche Stellen "aktivieren" und kontaktieren-das sollte natürlich klar sein!
Ansonsten -kann sie ja ggf. auch mal erst in der Wohnung verweilen. Denn-einfach so "rausschmeissen"-kann der Vermieter sie nicht.
Da müsste er schon -wie Dir bereits mitgeteilt wurde- Räumungsklage einreichen...und solche Klagen sind nicht nur "kostenaufwendig" für den Vermieter-sondern eigentlich "anzustreben" gar nicht gewollt!
Wie Du siehst-"die Karten" liegen gar nicht so schlecht für deine Bekannte....
Ich hoffe-dass sich für sie und ihre Kinder bald eine geeignete Möglichkeit findet.
Vielleicht findet ja auch das Sozialamt eine passende Wohnung für sie-wäre natürlich optimal.
Nur..."locker" sollte deine Bekannte nicht lassen....auf jeden Fall-egal wo sie vorspricht-auf die "Dringlichkeit" aufmerksam machen-auch....sich nicht abwimmeln lassen!
Schöne Grüsse
Sissy
 
P

Punkt

Gast
eine zwangsräumung geschieht immer auf richterliche anordnung, niemals aber darf der vermieter in selbstjustiz handeln.
allerdings wäre doch schon mal dringend zu schauen warum die junge dame schulden hat. handyschulden müssen nun wirklich nicht sein und lassen eher auf ein inkonsequentes verantwortungloses verhalten schließen.
 

susi45

Mitglied
vielen dank an alle, in vielen dinge habt ihr recht

ich habe folgendes gemacht, frauenbeauftragte eingeschalten sie ist hin gegangen
auch sie konnte nicht richtig helfen, eher moralische unterstützung

dann habe ich meine damalige rechtsanwältin angerufen sie sagte es bedarf keine rechtliche beratung

dann habe ich meinen jetzigen rechtsanwalt angerufen, er hat der frau lange etwas erklärt und das kostenlos, super
das sie in der wohnung bleiben kann aber es zu diese kosten kommen könnte
die frau hat schon die wohnung verlängert und so wie es aussieht schwiriegkeiten
die ich nicht hier erklären kann

dann habe ich kinderschutzbund angerufen, die sind dafür nicht zuständig ok,

die frau ist gestern aufs rathaus und hat wohnungsfomular ausgefüllt und gestern nachmittag sind wir nochmal aufs rathaus
um mit einem sozialberater zu sprechen für wohnungswesen
er konnte auch nicht helfen, notunterkünfte alles voll
sogar das sie eine sozialwohnung bekommt hat er ihr wenig hoffnung gemacht weil sie schulden hat und die vermieter gucken in die schufa

dann habe ich frauenhaus angerufen von einer stadt sie gab mir eine telefonnummer
dort rief ich an, kein erfolg dieses mutter kind haus ist voll

gestern rief ich noch caritas verband an, konnte nicht durchgestellt werden weil die frau im gespräch war, später rief ich an und habe niemand erreicht
denke das die frau heute dort anruft

so nung kann ich nicht schlafen, weil ich daran denke und geschockt bin das auch in notsituation keine praktische hilfe gibt

zur zeit ist sie bei ihre oma, aber auch die oma ist krank und eigenartig das das kein zustand ist

geld zum leben hat sie auch kaum, aber wenn sie hier nicht gemeldet ist dann bekommt sie hier im ort auch kein hartz4

das sie durch einen freund nach halle gekommen ist und diese sache aus ist und sie niemand in halle kennt ist sie wieder nach langen/hessen gekommen weil sie auch ihre familie hier hat, die familie kann sie aber nicht unterstützen
weder finanziell noch mit der wohnung

so hoffe ich das sie bei der caritas verband was erreichen kann

lg
susi45
 
R

Rübe

Gast
Welches Halle meinst du? Ost oder Westf. ??


Zu dem Punkt " wenn man nicht gemeldet ist, kein ALG2" : Dann soll sie sich erstmal bei ihrer Oma anmelden als Postadresse...

Bei drohender Wohnungslosigkeit kann man auch eine einstweilige Anordnung auf Zahlungen von der Arge bei Gericht durch bringen, das geht dann recht schnell. Anwalt auf PKH nehmen.

LG
 
S

Störenfried

Gast
eine zwangsräumung geschieht immer auf richterliche anordnung, niemals aber darf der vermieter in selbstjustiz handeln.
allerdings wäre doch schon mal dringend zu schauen warum die junge dame schulden hat. handyschulden müssen nun wirklich nicht sein und lassen eher auf ein inkonsequentes verantwortungloses verhalten schließen.
Diese Vorverurteilung geht wirklich am Thema vorbei. In die Schuldenfalle kann jeder geraten.
 

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
Also @ störenfried- in der Sache-in der sich die Bekannte zum jetzigen Zeitpunkt befindet-mag der Kommentar durchaus am Thema vorbeigehen. Die Vergangenheit kann niemand ändern-aber die Zukunft.Dennoch ist er gar nicht so abwägig! Soll heissen-wenn man die Ursachen für seine Schulden kennt, dann kann man auch für die Zukunft entgegenwirken-auf eine solche Art und Weise erneut in die Schuldenfalle zu treten. Zumindest habe ich diesen Satz so verstanden. Denn-der ganze Aufwand und das ganze Problem bagann ja damit. Das steht für mich-zugegebenermaßen-auch in keinem Verhältnis. Gut-aber...es ist nunmal passiert-und darum geht s auch gar nicht. Der Frau muss geholfen werden! Übrigens finde ich es schön, @susi45 -wie sehr Du Dich reinkniest-Deiner Bekannten zu helfen. Das ist vorbildlich und beispielhaft! Dennoch-ich kann kaum glauben, dass der Frau nicht geholfen werden kann. Nach den Argumentationen-warum sie keine Wohnung-auch keine Sozialwohnung bekommt-müsste ich ja davon ausgehen, dass alle Harz IV Empfänger-die ne Wohnung brauchen-schuldenfrei sind. Das glaub ich aber ehrlicherweise nicht. Denn-Tatsache ist eines....wer Harz IV bekommt-berechtigterweise-davon gehe ich jetzt einfach mal aus-dem wird schließlich auch die Wohnung nebst Nebenkosten-bei nem entsprechenden Antrag-vom Sozialamt, bezahlt. Soll heissen-mit den Mietkosten hätte deine Bekannte überhaupt nichts zu tun...weil eben das Sozialamt-falls beantragt und genehmigt, die Miete voll übernimmt. Demzufolge ist die Gewährleistung, dass die monatlichen Zahlungen eingehen-gegeben! Warum denn trotzdem eine Schufaauskunft eingeholt wird-ist mir dahingehend fremd! An Stelle deiner Bekannten würde ich von der Reihenfolge so verfahren: Zunächst mal vielleicht n Proformawohnsitz bei der Oma-angeben. Diese neue Adresse dem Zahlungsträger von Harz IV-also der Arge nebst dem Sozialamt-melden und dann eben erneut eine Sozialwohnung suchen. Sollte sie noch kein Harz IV bekommen-dann eben erstmal den Antrag stellen und diese neue Adresse angeben. Dann dürfte es doch machbar sein-sie zumindest auf eine Warteliste zu setzen-auch müsste es dann machbar sein-weil ja die Dringlichkeit gegeben ist....denk ich einfach mal. Alles Gute-Dir und ihr natürlich in erster Linie!!
Diese Vorverurteilung geht wirklich am Thema vorbei. In die Schuldenfalle kann jeder geraten.
 
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