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Freundin hat Handy gefunden,ich hab es für Sie im internet verkauft.

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Gast

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Hallo,

Folgendes Problem:
Eine Freundin von mir hat ein Smartphone gefunden und wollte es erst behalten,hat sich aber dann entschlossen es zu verkaufen(Nicht die feine englische Art ich weis!!)

Auf jedenfall ging der Verkauf gestern von statten und das Paket ist jetzt bei dem Käufer angekommen.
Kam eben gerade eine wutentbrannte Mail von ihm,dass das was ich machen würde Betrug sei.

Ich hätte ihm ein neuwertiges Handy versprochen und wie das Handy aussieht,da bräuchte man nicht drüber reden.
Entweder ich würde ihm ein Teil des Geldes zurückgeben oder er geht heute noch zur Polizei und zeigt mich an
und die können nachgucken,ob das Handy geklaut worden ist(wurde es ja nicht,es wurde gefunden).

Das klingt doch von seiner Seite aus stark nach erpressung oder??

Ich wollte ihm daraufhin eine mail schicken,warum er gleich anfängt zu pöbeln und mir nicht erstmal sein problem schildert.
Außerdem wollte ich ihm klar machen,dass das telefon original mal 499€ gekostet hat und jetzt bei 359€ neu liegt und dass er
sich bei dem Preis von 240€ + Versand nicht beschweren könne.
will ihm vorgeschlagen,dass telefon zurückzuschicken und er würde den vollen kaufpreis zurückbekommen.

wollte aber erstmal antworten von hier abwarten bevor ich die mail losschicke..

Das telefon ist laut akku 5monate alt.

Ich wollte dann noch schreiben,dass ich mich nicht erpressen lasse.

Wie stehen denn die chancen dass er mit seiner anzeige wegen betrugs durchkommt?
Und wie sieht die rechtslage aus,was das verkaufen von gefundenen sachen angeht?

wäre über jeden hilfe dankbar,hab schon bisschen bammel..

mfg
 
§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.


Das, was ihr gemacht habt nennt man auch "Hehlerei". Ganz abgesehen davon, du weisst doch bestimmt, wie es sich anfuehlt, wenn man etwas lieb gewonnenes oder wertvolles verliert, oder? Wuerdest du nicht auch wollen, dass es ein ehrlicher Mensch findet und dir zurueck gibt? Euer Verhalten, der Verkauf an sich und dass du jemandem einen offensichtlich gebrauchten und nicht mehr im allzu besten Zustand befindlichen Gegenstand als neuwertig andrehen wolltest, ist unter aller Sau!! Nimm das Telefon zurueck, erstatte den Preis und haenge Plakate an der Stelle aus, an der es gefunden wurde oder gib es ans Fundbuero!
 
Hallo Gast
Gefundene Sachen verkaufen ist Unterschlagung und Strafbar.

Nur auf diesen Erpresser eingehen würde ich auch nicht,den der lässt Dich bzw deine Freundin evtl gar nicht mehr in Ruhe.

Selbst zur Polizei Selbstanzeige ist ehrlich und fair.
So kann die Polizei dem Erperesser daß Handy abnehmen
Ihn wegen der Erpressung dran bekommen
Daß Handy kommt hoffentlich zum Besitzer
und Deine Freundin die unehrliche Finderin Sozialstunden oder eine andere gerrechte Strafe.
 
Lieber Gast,

japp, zu den vorherigen Beiträgen ist nichts mehr hinzuzufügen.

Ich habe aber eine Frage an dich:
Also deine Freundin hat sich entschlossen es zu verkaufen, aber jetzt hast du es verkauft?
Was ist das denn für eine Freundin, die dich zu Straftaten anstiftet?
Bist du dir sicher, dass sie nicht wusste, dass die Sache nicht rechtens ist?
 
Wenn er dich anzeigt hast du auf jeden Fall die Probleme am Hals, Wie willst du denn beweisen daß nicht du sondern
deine Freundin das HAndy gefunden hast ?
Erstatte ihn das komplette Geld sobald er dir das HAndy zurückgeschickt hat und gib das Handy dann bei der Polizei oder im Fundbüro ab
 
Hallo,

Folgendes Problem:
Eine Freundin von mir hat ein Smartphone gefunden und wollte es erst behalten,hat sich aber dann entschlossen es zu verkaufen(Nicht die feine englische Art ich weis!!)

Auf jedenfall ging der Verkauf gestern von statten und das Paket ist jetzt bei dem Käufer angekommen.
Kam eben gerade eine wutentbrannte Mail von ihm,dass das was ich machen würde Betrug sei.

Ich hätte ihm ein neuwertiges Handy versprochen und wie das Handy aussieht,da bräuchte man nicht drüber reden.
Entweder ich würde ihm ein Teil des Geldes zurückgeben oder er geht heute noch zur Polizei und zeigt mich an
und die können nachgucken,ob das Handy geklaut worden ist(wurde es ja nicht,es wurde gefunden).

Das klingt doch von seiner Seite aus stark nach erpressung oder??

Ich wollte ihm daraufhin eine mail schicken,warum er gleich anfängt zu pöbeln und mir nicht erstmal sein problem schildert.
Außerdem wollte ich ihm klar machen,dass das telefon original mal 499€ gekostet hat und jetzt bei 359€ neu liegt und dass er
sich bei dem Preis von 240€ + Versand nicht beschweren könne.
will ihm vorgeschlagen,dass telefon zurückzuschicken und er würde den vollen kaufpreis zurückbekommen.

wollte aber erstmal antworten von hier abwarten bevor ich die mail losschicke..

Das telefon ist laut akku 5monate alt.

Ich wollte dann noch schreiben,dass ich mich nicht erpressen lasse.

Wie stehen denn die chancen dass er mit seiner anzeige wegen betrugs durchkommt?
Und wie sieht die rechtslage aus,was das verkaufen von gefundenen sachen angeht?

wäre über jeden hilfe dankbar,hab schon bisschen bammel..

mfg

Ich hoffe, die Chancen stehen sehr gut, dass er Dich wegen Betrug drankriegt!!! Wenn Deine Freundin das Smartphone gefunden hat, dann war sicher einer Sim-Karte drin und ohne große Probleme hätte man den Eigentümer des Telefons ausfindig machen können. Ich möchte mal erleben, wenn Du oder sie Euer Telefon verlieren und es taucht nicht wieder auf... Oder wie macht Ihr das, wenn Ihr ein Portemonnaie findet und drin sind 500 Euro? Ausräumen und den Rest wegwerfen?

So, und hier mal was zum Nachdenken:

§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

[...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Gast
Gefundene Sachen verkaufen ist Unterschlagung und Strafbar.

Nur auf diesen Erpresser eingehen würde ich auch nicht,den der lässt Dich bzw deine Freundin evtl gar nicht mehr in Ruhe.

Selbst zur Polizei Selbstanzeige ist ehrlich und fair.
So kann die Polizei dem Erperesser daß Handy abnehmen
Ihn wegen der Erpressung dran bekommen
Daß Handy kommt hoffentlich zum Besitzer
und Deine Freundin die unehrliche Finderin Sozialstunden oder eine andere gerrechte Strafe.

@ Oldcat:

Guten Morgen,

ich habe nicht den Eindruck, dass der Handykäufer weiß, dass das Handy gefunden und weiter verkauft wurde. Der hat ein als neuwertig angepriesenes Smartphone gekauft und jetzt festgestellt, dass es so neuwertig nicht ist. Ergo verlangt er eine Kaufpreisminderung oder Rückgabe. Wenn der wüsste, wo das Teil herkommt, würde der sicher noch ganz andere Sachen machen. Ich jedenfalls wollte keine Hehlerware bei ebay kaufen.

Schönen sonnigen Dienstag!
 
ich habe nicht den Eindruck, dass der Handykäufer weiß, dass das Handy gefunden und weiter verkauft wurde. Der hat ein als neuwertig angepriesenes Smartphone gekauft und jetzt festgestellt, dass es so neuwertig nicht ist. Ergo verlangt er eine Kaufpreisminderung oder Rückgabe. Wenn der wüsste, wo das Teil herkommt, würde der sicher noch ganz andere Sachen machen.

Ja, sehe ich auch so.
Wenn man etwas kauft, dann möchte man auch das bekommen, was angeboten wurde.
Ein als neuwertig angepriesenes Handy hat auch bitte neuwertig zu sein.
Ansonsten kann tatsächlich eine Preisminderung vom Käufer verlangt werden.
Deshalb handelt es sich hierbei nicht um eine Erpressung, sondern um sein gutes Recht den Betrug anzuzeigen, wenn seiner Forderung nicht entsprochen wird.

Seht also zu, dass das Handy wieder an Land kommt und gebt es im Fundbüro ab.
Lasst euch das dann auch bitte eine Lehre sein!
 
Mir fehlen grad die Worte..... DU redest von "Beschwerde über eine Erpressung"?????:mad:
Hey - IHR habt ein geklautes("gefundenes") Handy vertickt!!!
Merkst du noch was???

Falls, gut. Falls nicht (mehr), geh mal dringend in dich....🙁

Kary
 
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