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Freundin soll daheim Ausziehen

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D

Dieeeeesel

Gast
Hallo,
es geht um folgendes:

Meine 18 Jährige Freundin, (zurzeit macht sie noch eine schulische ausbildung, und hat kein einkommen)soll von daheim ausziehen.
Ihre eltern haben dies schon öfters angedroht aber nun scheinen sie es durchführen zu wollen.
Gründe dafür nennen sie nicht, aber versuchen mit aller kraft ihre Tochter loszuwerden. Einerseits durch streitereien die aus dem nichts entstehen
und durch Dinge wie das lesen ihres Tagebuchs.

Nun meine Frage: Wie kann sie sich helfen , bzw ich ihr helfen.
Denn natürlich fehlt erstens das geld und zweitens auch die Informationen was wir tun können und müssen.
(wobei ich glaube das es sicher wünschens und erstrebenswert ist das sie sich mit ihren Eltern weiterhin versteht)

Ich hoffe jemand weiß über solche sachlagen bescheid und kann mir einen Rat geben, denn dieser zustand ist für meine Freundin unerträglich.
 
W

Waldmädchen

Gast
Ganz spontan würd mir einfallen den Eltern zu sagen dass ich gerne bei ihnen bleiben würde mich aber auch wie ein Familienmitglied behandeln sollen. Wenn ihnen das gar so schwer fällt und mich loshaben wollen werde ich zum Jugendamt gehen (bei dem Wort fällt denen meistens das Kindergeld ein was sie bezahlen müssen wenn sie nicht mehr zu Hause ist) und mir dort erklären lassen in welche öffentliche Obhut ich gehen kann; da ich ja noch nicht selbst verdiene und noch lernen muß. Tja und mich erkundige welche Belastungen da auf die Eltern zukommen können wenn ich denen sage dass ich zu Hause nicht mehr geduldet bin. Probiert´s mal, heut geht leider fast alles nur noch sarkastisch. Gebt Bescheid wie´s lief und auch was wir uns noch einfallen lassen müßten. Alles Gute und ich find es prima dass du hinter deinem Mädel stehst, Hut ab.
 
U

Unregistriert

Gast
Wenn die Lage so angespannt ist,wird es auf jeden Fall besser mit der räumlichen Trennung.Gründe für den Auszug müssen die Eltern nicht nennen...
das Jugendamt ist NICHT mehr zuständig....
Sie ist nicht "Mieter"..es sei denn,es ist IHRE Eigentumswohnung.
So wie die Tochter das Recht hat,sich frei eine Wohnung zu suchen,so haben die Eltern ab 18jährigem Kind keine "Obhutspflicht gegenüber Minderjährigen/Schutzbefohlenen" mehr.
AUSNAHME : Ein krankes/nichtgeschäftsfähiges über18 jähriges Kind!!

An Stelle Deiner Freundin würde ich den Auszug auch selbst wollen...ist doch wesentlich ruhiger,wenn niemand mehr die Privatsphäre verletzt.
Sie ist auch alt genug,um von selbst auszuziehen.
Ihr steht nicht "Kindergeld"zu....das erhalten die Unterhaltszahler als Ausgleich der Aufwendungen...nur die sind berechtigt!

Sie bekommt z.B. Schülerbafög.
Nach dem Auszug(WG/kleine Wohnung/Internatszimmer) hat sie Anspruch auf Elternunterhalt von max.550 Euro im Monat.zuerst kann sie also freundlich fragen(ab dem 18.Geburtstag steht ihr von beiden Eltern Unterhalt zu!).
Während des Zusammenwohnens wird das oft so geregelt,daß der Unterhaltanspruch mit der "Naturalleistung"-> Essen,Wohnen,PC-Nutzung,Telefon,mütterliche/väterliche Dienstleistungen(Wäsche waschen,Kochen,Einkaufen....) verrechnet wird...das ist oft sehr vage....

Gerechter ist die direkte Zahlung nach Auszug(und dann hat man halt selbst zu Putzen etc.).Aus der eigenen Tasche der Eltern kommt also 396 Euro...und 154 Euro Kindergeld(die werden "durchgereicht",sind aber offiziell Einkommen der Eltern).
Bei FESTEM Nebenjob des Unterhaltsberechtigten können die Eltern weniger zahlen.
Gibts Probleme: Aufforderung zur Darlegung des Einkommens der Eltern( ist RECHT...und einklagbar...muß auch STIMMEN!!!)---12 Monate rückwirkend bei unselbstständ.Arbeit/3 Jahre rückwirkend für Einkommen aus Vermietung/Selbstständigkeit...gibts Aufstellungslisten.

Nach der Auskunft wird berechnet,ob und wieviel Unterhalt die Eltern zahlen können.Dann kann man Bafög beantragen.Oder noch Jobben.

Die Einklagung des Unterhaltes kostet Deiner Freundin nichts (nur 10 Euro für den ersten Beratungsschein),da sie ohne eigenes Einkomen ist...bekommt sie Gerichtskostenbeihilfe.
Eine friedliche Einigung ist aber allemal besser...für beide Seiten und das Familienklima.

Na...dann sag mal,wie es sich entwickelt....
Gruß von der
Micky
 

maximilian

Aktives Mitglied
beratungsschein kriegt man beim amtsgericht, geht man hin und sagt ich brauch einen beratungsschein wegen unterhaltsverfahren, dann ab zum Sozial, oder familienanwalt und informieren wie man weiter vorgehen sollte (bezahlen wird ihr NIE mehr als die ersten 10euro, weil kein Geld bei ihr->gerichtskostenbeihilfeantrag stellen), wenn die Eltern nicht genug verdienen kriegt sie Bafög, bzw. die Eltern zahlen einen Teil. Da sollte man sich nicht abwimmeln lassen von den armen, armen Eltern. Ihnen verbleiben, pro person, mindestens 900euro für eigene Bedürfnisse + noch Geld für weitere Geschwister. also haben sie auch das Geld was das Bafög-amt als ihren anteil ausrechnet, und es geht sehr SCHNELL sich das über Anwalt zu holen. (bzw. das Bafög-amt( vielleicht auch das Sozi-amt) wird ihr dann erstmal einen Vorschuss zahlen und sich das Geld dann selbst zurückholen).
Schüler-Bafög gibts beim Schulverwaltungsamt, glaub ich, da kann man aber vorher einfach mal bei den behörden anrufen und fragen.

ich würde ausziehen, die Eltern haben auch ein Recht auf Ruhe vor den Kindern, 18jahre durchfüttern/betreuen ist ja auch lang genug. (überlegt mal wenn ihr dann endlich wieder ruhe haben wollt und töchterlein zieht partout nicht aus)
wenn man ausgezogen ist versteht man sich meist wieder besser, weil gleichberechtigte ebene.
gruß Max
 
W

Waldmädchen

Gast
Mist hab übersehen dass sie schon 18 ist
Gruß Waldmädchen
Aber wir überlesen ja alle mal was deshalb ist es ja gut das mehr antworten.
 
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