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Fristlos gekündigt in der Ausbildung

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uwanname

Gast
Hallo, ich wurde am Dienstag fristlos gekündigt. Was aber auch in der Kündigung steht ist folgendes:
hiermit kündige iich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, ersatzweise fristgerecht zum 31.07.2009.

Ist es eine fristlose Kündigung? Bekomme ich dann Geld vom Arbeitsamt?

Der Grund warum ich gekündigt wurde, waren meine Fehlzeiten in der Schule. Ich war nicht in der Schule, weil ich gemobbt wurde, habe auch versucht mit den Lehrern zu reden, aber die haben nicht zugehört. Und aus Angst bin ich nicht sooft in die Schule gegangen.

Würde ich mein Gehalt für diesen Monat eigentlich noch bekommen?
 
Hallo,

Du bekommst das Geld bis zu dem Tag wo Dir die Kündigung zugegangen ist.

Aber an Deiner Stelle würde ich mal die IHK einschalten. Hast Du den Abmahnungen bekommen? Man kann eigentlich nicht so einfach einem Azubi kündigen, es muss immer einen sehr driftigen Grund geben.
 
Hallo!

Also, ersteinmal ist es meines Wissens nach so, dass man in einer Ausbildung nicht einfach so fristlos gekündigt werden kann.
Hast Du mit Deinem Ausbilder über die Probleme in der Schule geredet? Was hat er dazu gesagt? Bei uns ist es beispielsweise so, dass es in der Umgebung mehrere Berufskollegs gibt, auf die ich gehen könnte, sodass ich nur die Probleme im Betrieb darlegen müsste und dann eben umgeschult werden würde.
Wichtig ist auch, ob Du dann statt in die Schule in den Betrieb gegangen bist. Wenn Du in der Zeit einfach blau gemacht hast, ist das doch ein recht schwerwiegender Vertrauensmissbrauch. Bei uns ist es so, dass man, wenn man nicht in die Schule geht (es sei denn natürlich, dass man krank ist) auf jeden Fall im Betrieb zu erscheinen hat. Wenn Du das nicht getan hast, kann das, denke ich, tatsächlich zu einer Kündigung führen.

Eine fristlose Kündigung ist die Kündigung dann, wenn Du sie als fristlos anerkennst... Wenn Du aber lieber bis zum 31.07. weiterarbeiten willst, ist sie eben fristgerecht. So oder so bekommst Du jedenfalls Geld vom Arbeitsamt, wenn Du Dich als arbeitslos meldest, was Du dringend und zeitnah tun solltest.

Gehalt bekommst Du für die Zeit, in der Du arbeiten gegangen bist. Sprich, wenn Du nun seit Dienstag nicht mehr arbeiten warst, bekommst Du Dein Gehalt bis Dienstag, also für 23 Tage natürlich ausbezahlt.

Hoffe, ich konnte helfen.
"Gast"
 
Hallo,

wenn ich mich recht erinnere, ist dies eine fristlose Kündigung.
Das "ersatzweise" ist nur eine Sicherheit, dass wenn es vor Gericht kommen würde und sich um das "fristlos" gestritten wird, das Arbeitsverhältnis trotzdem zum 31.07. beendet wäre und nicht später.

Gehalt müsstest du noch bekommen, wie das mit dem Geld vom Arbeitsamt ist kann ich dir auch nicht genau sagen, aber ich würde sagen dass es kein Geld gibt da du noch in der Ausbildung warst.

Ich wünsche dir alles Gute!
 
Die Kündigung ist fristlos gültig. Falls Du vor das Arbeitsgericht gehst, könnte es theoretisch ja sein, dass es in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird. Ist aber wohl sehr unwahrscheinlich.

Ob Du Dein Geld vom Arbeitsamt bekommst kann ich Dir nicht genau sagen. Hier halte ich aber eine Sperre für möglich und Berechtigt.

Die Frage, ob Du Dein Gehalt für Juni noch bekommst, zeigt dass Du wohl noch ein richtiger kleiner Sonnenschein bist.... Hast Du mal darüber nachgedacht, dass Du Geld in der Zeit kassiert hast, in der Du die Schule geschwänzt hast ???? Also wenn Dein Chef ganz lieb und unglaublich großzügig ist, zahlt er Dir noch etwas bis zum letzten Dienstag. Aber mit Sicherheit nicht für den ganzen Monat.

Wenn Du Chef wärst, wieviel hättest Du Dir denn noch gezahlt ?

Das o.g. ist mein persönliches Rechtsempfinden. Ich bin kein Jurist und auch nicht in der Lage oder ausgebildet um Dich rechtlich zu beraten. Schalte im Zweifelsfall lieber einen Anwalt ein. Das kostet zwar ein paar Euro, aber dafür bist Du dann auf der sicheren Seite.

Ich wünsche Dir alles Gute und bin sicher, dass Du beim nächsten mal einen besseren Weg finden wirst.
 
hallo uwanname,

erstmal zur kündigung:
als azubi hat man zu seinen rechten auch seine pflichten und das heisst, man muss am berufsschulunterricht teilnehmen.

dem azubi kann fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger grund vorliegt und der liegt vor, weil du die berufsschule geschwänzt hast. also ist die kündigung rechtens.

im harmlosesten fall gibt es bei den meisten nur eine abmahnung,und die std müssen nachgearbeitet werden, bei dir eben eine kündigung. ist denn sonst noch was vorgefallen dass der betrieb gleich so drastisch reagiert?


-so, wie weit bist du mit deiner ausbildung?
-wie alt bist du?
-hast du ein persönliches gespräch mit deinem ausbilder geführt?
-würdest du, ggfs in dem betrieb weiter arbeiten, falls gegen die kündigung widerspruch eingelegt wird u sie zurückgenommen wird?

wäre nett wenn du uns mehr infos geben könntest. es gibt unter anderem auch die möglichkeit eine zeitlang ohne betrieb die ausbildung fortzusetzen oder wenn man bald prüfung hat, diese auch ohne betrieb zu absolvieren.

dann solltest du dich beim arbeitsamt wieder ausbildungssuchend melden zwecks der weiterzahlung deines kindergeldes.

VG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke, ihr habt alle etwas sehr wichtiges vergessen:
Eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden- auch
bei schweren Vertrauensmissbr. wenn vorher eine Abmahnung
stattgefunden hat!!
Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.
Ich kann dir nur raten, gehe bitte zum Arbeitsgericht - ohne Anwalt denn den musst selber zahlen, also und dort schildere deinen Fall die helfen dir dort.
Geh hin, zieh dir bei den üblichen Öffnungszeiten ne Nummer und nehme alles mit, was notwendig ist.

Ich selber habe in meinem Freundeskreis so etwas leider erfahren.
Genau das gleiche, Schule geschwänzt etc...

Wenn du schon fast deine Ausbilung beendet hast, kann der AG dir auch nicht so einfach kündigen - auch bei schweren Vergehen, da du unter besond. Schutz stehst.
Dabei stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen eines wichtigen Grundes um so strengere Anforderungen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht. So wird der Auszubildende die fristlose Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses kurz vor Beendigung der Ausbildung sicher nur bei besonders schweren Vertrauensverstößen hinnehmen müssen.

P.S. Ich war beim Arbeitsgericht und dort hieß es sogar, dass man in der Kündigung auch den Grund drin stehen haben muss, wenn sie fristlos ist!
Hast du den Grund detailliert stehen?
Hast du Überstunden?
Ich hatte 160 und habe zufällig erfahren, dass ich die entlohnt bekommen muss.....

Bei mir war der Unterschied, dass ich mir nix zuschulden kommen lassen hatte, ich hatte einen Arbeitsunfall und da ich in Probezeit war, wurde ich in der PZ gekündigt.

Trotzdem solltest du zum AGericht gehen!
 
Hallo Vermisst,

heute reicht es auch, eine Büroklammer zu klauen oder eine
private Fotokopie zu machen. Es gilt der Vertrauensbruch durch
Diebstahl, auch wenn der Wert noch so gering ist.
Genau so ist nach meiner Meinung auch zu werten, wenn man
für die Berufsschule frei gestellt wird, diese Zeit auch bezahlt bekommt und dann einfach zu Hause bleibt. Das ist Betrug an den
Arbeitgeber und das braucht er sich nicht gefallen zu lassen. Eine
fristlose Kündigung ist in solchen Fällen auch ohne Abmahnung gültig.
 
Hallo Vermisst,

heute reicht es auch, eine Büroklammer zu klauen oder eine
private Fotokopie zu machen. Es gilt der Vertrauensbruch durch
Diebstahl, auch wenn der Wert noch so gering ist.
Genau so ist nach meiner Meinung auch zu werten, wenn man
für die Berufsschule frei gestellt wird, diese Zeit auch bezahlt bekommt und dann einfach zu Hause bleibt. Das ist Betrug an den
Arbeitgeber und das braucht er sich nicht gefallen zu lassen. Eine
fristlose Kündigung ist in solchen Fällen auch ohne Abmahnung gültig.
Ich würde trotzdem das Arbeitsgericht befragen, kostet nix und man weis nachher mehr!😉
 
Ich würde trotzdem das Arbeitsgericht befragen, kostet nix und man weis nachher mehr!😉

Sorry, jetzt gelte ich bestimmt bald als Klugsch....
Aber das Arbeitsgerichtet kostet immer. Jede Partei trägt seine Kosten selbst. Das weiß ich leider aus eigener Erfahrung.

....ich mag Dich wirklich, Vermisst... jetzt sag ich hier auch nix mehr...😱
 

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