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Garage – Zufahrt freilassen ?

Gemini

Urgestein
Hallo
Wenn eine Garage, die vor 3 Parkbuchten liegt, ausschließlich als Lager genutzt wird,
ist es dann zulässig, wenn man ausreichend Platz zum Parken eines PKW, aber nicht die gesamte Torbreite frei lässt???

Ein Trödelhändler hat die G. gemietet und hat am WE mit Polizei und Ordnungsamt gedroht, weil mein Kotflügel ca. 5 cm zu weit nach links ragte, er verdeckte quasi 5 cm vom Tor.
Er hatte vor seiner Garage genügend Platz, seinen Kombi zu parken, der auch dort stand.

Er sagt, ich müsse den Platz in voller Breite des Garagentores freilassen.
Er monierte auch, er könne nicht mit seinem Lieferwagen vorm Tor halten, weil ich nicht genügend Platz ließ. Es handelt sich um schräge Parkbuchten an einer Straßenverengung. Würde er den Lieferwagen vorm Tor parken, müsste er über die Hälfte des Gehweges versperren.

Ich bin der Ansicht, man braucht in der Breite nur Platz für einen PKW zu lassen und muss das Tor nicht ganz freihalten, wenn die Garage nicht als solche genutzt wird, sondern als Lagerraum.

Oder muss man grundsätzlich, unabhängig der Garagennutzung die Einfahrt in voller Breite des Tores freihalten?

Wäre schön, wenn jemand sich mit der Rechtslage auskennt.

LG
Gemini
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ist nicht zulässig.
Eine Ein- oder Ausfahrt hat freigehalten zu werden, ganz gleich, was darin passiert.

(auch wenn's schwachsinnig ist).
 
StVO § 12 Halten und Parken
(...)
(3) Das Parken ist unzulässig
(...)
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
(...)
9. vor Bordsteinabsenkungen.


Fakt ist jedoch, dass die Polizei und das OA zumindest in Köln nichts macht, wenn man IN die Garage will oder auf seinen Stellplatz, da es zumutbar ist, einen anderen Parkplatz zu suchen.

Ob es genaue Bestimmungen gibt, ob man 5cm in die EInfahrt reichen darf, keine AHnung. Fakt ist jedoch, solltest Du eine Ein/Ausfahrt so mit dem Auto zustellen, dass der Rausfahrende schlechte Sicht hat oä. und einen Unfall baut, bekommst Du eine Teilschuld.
 
Wenn er die Garage als Lager benutzt muss er ja auch mit seinem Lieferwagen vor seine Garage kommen zum be und entladen ich verstehe es wenn er sauer ist weil er da nicht hinkommt und deswegen alles bis zur Straße schleppen muss.
 
3 Parkbuchten vor der Garage. Wie ist das eigentlich zu verstehen?

Normalerweise dürfte vor einer Ein- und Ausfahrt eigentlich gar keine Parkmöglichkeit bestehen.
 
Kann mir darunter auch nicht wirklich was vorstellen. Mein Gedanke wäre jetzt gewesen das die Parkplätze links/rechts neben der Garage sind. Mach mal ne Zeichnung 😀

aber Wie schon vorher geschrieben, Einfahrten sind freizuhalten. aber ich finds wegen 5 cm lächerlich wenn er soch noch komplett bewegen kann, rein und raus kommt.
 
Hallo,

Euch allen vielen Dank für euere Antworten. :blume:
Somit ist der Mann völlig im Recht und ich bin froh, keine Diskussion mit ihm angefangen zu haben.

Tine
Der Lieferwagen passt von der Länge nicht vor die Garage. Sein Transporter würde zum Teil den Gehweg blockieren und in die Straße ragen. Die ist dort verengt (verkehrsberuhigt), sodass dann dort kein Fahrzeug durchkommen würde.

Blackjack
Vor der Garage parkt er seinen Kombi, also auf seiner Zufahrt. Rechts daneben sind 2 Parkplätze. Der Händler hatte auf seiner Zufahrt ausreichend Platz zum Parken. Da er nicht in die Garage reinfahren KANN, weil als Lager genutzt, dachte ich halt es wäre kein Problem, vorne einige Zentimeter auf seiner „Zufahrt“ zu stehen. Links von seiner Zufahrt hat er genügend Platz.

Na ja, ich sollte nicht denken sondern mich an die Paragraphen halten.

@Soulfire,
du kannst den Thread dann gerne schließen/ löschen. Ich weiß ja jetzt Bescheid.

LG
Gemini
 

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K Wie am besten Garage heizen? Sonstiges 58

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