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Gasverbrauch aus Wasserverbrauch berechnen?

Midori

Mitglied
Hallo zusammen,

Meine Schwester und ich haben im Januar ein Haus mit Einliegerwohnung geerbt. Das Haus selbst steht nun leer, die Wohnung ist vermietet.
Wir stehen nun vor der Aufgabe, den Gasverbrauch zu berechnen. Es gibt aber nur einen gemeinsamen Gaszähler für Haus und Wohnung. Ich glaube, mein Vater hat es in der Vergangenheit aus dem (Warm-) Wasser Verbrauch berechnet. Es gibt für das Wasser einen gemeinsamen Zähler, und dann separate Zähler für die Einliegerwohnung, jeweils für Warm- und Kaltwasser, in Bad und Küche.
Mein Vater hatte die Werte noch beim Einzug des Mieters im Sommer abgelesen.
Hat jemand Ahnung, und kann mir einen Tipp geben, wie ich den Gasverbrauch berechnen kann?
Vielen Dank!
 
So ganz verstehe ich das nicht. Wenn Gasanschluss im Haus ist, dann läuft da auch das Warmwasser und die Heizung drüber. Dafür gibt es Gasthermen und Gaszähler. Ich habe noch nie gehört, dass es für Warmwasser einen extra Zähler gibt und ich habe jetzt meine zweite Wohnung mit Gasanschluss. Mein Warmwasser läuft über die Gastherme. Es gibt Wasseruhren für den Kaltwasserverbrauch. Es gibt für Kaltwasser eine völlig andere Leitung,
Auf die Quadratmeterzahl der Wohnung kannst du das umrechnen. Lies den aktuellen Stand am Gaszähler ab, rechne die Differenz vom letzten Zählerstnad aus und rechne das auf die Quadratmeterzahl um.
Am besten wäre, wenn jede Wohnung eigene Zähler hätte.
Wird mit Gas gekocht oder mit Strom?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Außerdem wird doch sicher auch mit Gas gekocht? Das lässt sich nicht über den Wasserverbrauch errechnen.

Und überhaupt, wie soll sich das aus dem Wasserverbrauch ableiten lassen? ihr wisst doch gar nicht, wieviel davon Warm- und wieviel Kaltwasser war.
 
Meines Wissens ist es rechtlich vorgeschrieben,
bei Mietwohnungen einen separate Gas- und
Wasserzähler zu haben. Zumindest einen Zwischen-
zähler.
Falls die ELW nie vermietet war, könnte man aus
der Wohnungsgröße die Anteile abschätzen, also
wenn beide gleich intensiv beheizt wurden. Die
Anzahl der Bewohner ist aber auch entscheidend,
z. B. wieviel geduscht oder gekocht wird.
 
Hallo, und schon mal danke für die Antworten.
Ich hänge mal ein Bild eines der beiden Zähler an, die zum Untermieter gehören.
20230107_144538.jpg
Wir haben getestet, dass sich die blaue Uhr nur bei Kaltwasser, die rote nur bei Warmwasser dreht. Es gibt außerdem noch einen allgemeinen Wasserzähler, der nicht zwischen warm/kalt unterscheidet. Und einen gemeinsamen Gaszähler für das Haus und Wohnung.
Die ELW war zuvor auch schon vermietet. Mein Vater war in seinem letzten Lebensjahr leider schon im Krankenhaus, und das Haus selbst stand leer. Allerdings hatte er die Heizung an.
Gekocht wird mit Strom.
Wir stehen hier total auf dem Schlauch. Und leider weiß niemand in der Familie, wie mein Vater das in der Vergangenheit berechnet hat. Er hatte aber diesen Zettel hinterlassen, bei dem er beim Einzug des jetzigen Mieters die Warm- und Kaltwasserstände (neben Strom) aufgeschrieben hat. Wir möchten gerne fair mit dem Mieter abrechnen. Natürlich nicht zu wenig, aber eben auch nicht zu viel. Deswegen wäre eine Umlage nach Quadratmeterzahl, bei dem der ja anteilig auch die Heizung von oben bezahlen müsste, nicht optimal.
Kennt sich jemand aus?
 
Ich habe noch nie etwas von einem Warmwasserzähler gehört. Nun denn. Erkundige dich beim Wasserversorger wie du verfahren sollst.
Du kannst es auch ausrechnen, wenn du den vorherigen Zählerstand hast.
Hast du keine Unterlagen von deinem Vater übernommen?

Hier steht etwas:
 
Ich würde sagen, entscheidend ist, was a) im Gesetz und
b) im Mietvertrag steht. Denn darauf kann sich der Mieter
berufen und wird Recht bekommen.
Das Gesetz ist aber nicht leicht zu verstehen bzw. komp-
liziert: https://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-aufteilung-von-grundkosten-und-verbrauchskosten/

Vielleicht wäre es ratsam, wenn ihr euch mit dem Mieter
an einen Tisch setzt, alle Zahlen und den Mietvertrag zur
Hand habt und euch dann gütlich einigt? So würde ich das
machen anstatt da vorab alles zu überlegen und dann ist
der Mieter nicht einverstanden und die ganze Mühe war
umsonst.
 
Es geht darum, dass hier jemand nicht weiß, wie der Warmwasserverbrauch ausgerechnet wird.
 
Jetzt hat mich das Thema doch mehr interessiert und ich
habe eine Freundin angerufen, die bei einer Hausverwaltung
arbeitet bzw. gearbeitet hat früher. Sie hat so einen Zähler
auch noch nicht gesehen, meint aber, der sei wohl eher dafür
gedacht, dass der Mieter selbst weiß, wieviel Warmwasser er
so verbraucht und weniger für die Abrechnung.

Der gemeinsame Gaszähler ist nicht mehr erlaubt, da müsste
ein separater angeschlossen werden für die Zukunft*. Rückwir-
kend bleibt wohl nur eine faire Aufteilung der Gaskosten, da
ist der Warmwasserverbrauch nur ein kleiner Teil, da der größte
Teil in der Regel fürs Heizen verwendet wird. Ein Vergleich mit
dem, was früher bezahlt wurde, wäre vermutlich hilfreich und
dann in Relation setzen. Also wenn es früher bei Gesamtgas-
kosten von z. B. 1000 Euro für die ELW 300 Euro waren und
jetzt die Gesamtkosten 600 Euro wären, dann eben ca. 200 Euro.

Wichtig ist, dass sich die Beteiligten einig sind über den Ab-
rechnungsmodus, weil es sonst unnötigen Ärger gibt, den man
ja vermeiden möchte als Hausgemeinschaft. Und dann schnellst-
möglich separate Zähler bzw. einen Unterzähler für die ELW
einsetzen lassen!

* siehe die Heizkostenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html
 

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