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Geblitzt mit Firmenwagen - Gefahren ist meine Freundin. Fahrentbuch?

Phalle

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Wir waren gestern Abend auf einer Feier. Ich hatte was getrunken und deshalb ist meine Freundin mit dem Wagen der Firma in der ich angestellt bin gefahren. Kurz vorher wurde für geplante Sanierungsmaßnahmen an einem Teiler der Bundesstr. der ganz rechte Streifen gesperrt und es wurden 60iger Schilder aufgestellt die wir aber aufgrund Nebels (nach starken Regenfällen) nicht erkannt hatten.
Dort befindet sich eine feste Blitzersäule die sonst auf 100 eingestellt ist. Diese wurde offensichtlich umgestellt, mit 90 (Gewohnheit) hat es uns dann erwischt. Wir sind dann extra nochmals zurückgefahren und haben festgestellt dass es nahezu jeden dort erwischt hat, weil damit wohl niemand rechnet.

Wie sieht es für die Firma aus wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, z.B. weil seitens der Firma nicht reagiert wird oder nicht gesagt werden kann wer gefahren ist? Gibt es hier ein Regelfall dass dann sofort ein Fahrtenbuch auferlegt wird oder passiert das nur bei schweren Verstößen? Die Firma besteht nur aus 3 Mitarbeitern und es gab davor noch nie Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es versteht sich irgendwie von selbst, dass du dafür zahlen musst. Aus Nettigkeit kannst du ja die 3 Punkte und das Bußgeld auf dich nehmen, anstatt sie deiner Freundin anzulasten. Wenn du allerdings 31 km/h zu schnell gefahren bist, müsst ihr unter euch ausmachen, wer den einen Monat kein Auto mehr fahren darf. Wie es dann bei euch im Betrieb geregelt ist, kommt auf euch drauf an - ob der Chef das versteht oder ob er penibel wird und dann erstmal klarstellt, in welchem Umfang das Firmenfahrzeug überhaupt genutzt werden darf.

Die Beamten werden auch notfalls vorbeikommen bzw. euch vorladen, um einen Fotoabgleich zu machen. Wenn das nicht möglich ist, solltest du eine Anzeige bei der Polizei abgeben, dass jemand das Firmenauto für ne Nacht gestohlen hat, um es dann wieder vor deiner Tür abzustellen...
Denn das Auto ist ja in deiner Verantwortung...

Das mit dem Fahrtenbuch ist nicht verpflichtend und dient eigentlich eher steuerlichen Zwecken.
 
Ok mit solchen Antworten hätt ich nun nicht gerechnet. Zumal ich es als maßlose Abzocke empfinde, da von Rasen keine Rede sein kann und ich gesehen habe wie wirklich jeder da reingeraten ist weil er auf der Strecke einfach 100 gewohnt ist.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen dass mein Vater der Chef ist und ich dort angestellt bin. Also nix mit Kollegen etc. anstiften, denn außer meinem Vater kennt sie dort sowieso niemand. Dabei versteht es sich ergo von selbst dass hier keine Auskunft erteilt wird. Er selbst ist sowieso ganz empfindlich gegen die Blitzerei. Mich interessiert im Prinzip auch nur wie Hoch die Chance ist dass in so einem Fall (man reagiert nicht auf Anhörungsbogen bzw. der Fahrer kann nicht ermittelt werden) ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

Aber wie ich schon sehe sind hier eher Moralapostel in der Beziehung, so lange bis euch das auch mal passiert. Man ist ja schon 90 gefahren in der Annahme auf der Strecke die man täglich befährt sind 100 und achtet sonst immer peinlich genau drauf. Und die Tatsache dass der stationäre Blitzer auf 60 zurückgestellt wurde hat für mich gnadenlose Abzockabsicht.
 
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Ok mit solchen Antworten hätt ich nun nicht gerechnet. Zumal ich es als maßlose Abzocke empfinde, da von Rasen keine Rede sein kann und ich gesehen habe wie wirklich jeder da reingeraten ist weil er auf der Strecke einfach 100 gewohnt ist.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen dass mein Vater der Chef ist und ich dort angestellt bin. Also nix mit Kollegen etc. anstiften, denn außer meinem Vater kennt sie dort sowieso niemand. Dabei versteht es sich ergo von selbst dass hier keine Auskunft erteilt wird. Mich interessiert im Prinzip auch nur wie Hoch die Chance ist dass in so einem Fall (man reagiert nicht auf Anhörungsbogen etc..) ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

Aber wie ich schon sehe sind hier eher Moralapostel in der Beziehung, so lange bis euch das auch mal passiert. Man ist ja schon 90 gefahren in der Annahme auf der Strecke die man täglich befährt sind 100. Und die Tatsache dass der stationäre Blitzer auf 60 zurückgestellt wurde hat für mich gnadenlose Abzockabsicht.
Wo ist dann Dein Problem ? Rede mit Deinem Vater,erkläre Ihm wie es gelaufen ist.
Ausserdem jeder fährt nicht bei Nebel so schnell daß er geblitzt wird,hoffe ich zmindest mal.
War ein Fehler ist zum Glück ausser dem Blitzen nix pasiert.
Gruss Cat
von Fahretnbch etc hab ich leider keine Ahnung,aber rede mit Deinen Vater ist daß beste.
 
Das Problem ist dass man hier gleich als Todsünder inkl. Lügner etc. hingestellt wird. So extrem neblig war es nicht und in Anbetracht dass dort sonst 100 sind sind die knapp 90 (unwissend der Umstände) um 4 Uhr morgens meiner Ansicht nach vertretbar. Wir ham einfach beide das Schild nicht gesehen. Ist doch verständlich dass man bei solchen Aussagen dann bisschen angefressen ist oder nicht ? Mein vater weiß das auch nicht. Hätte ja ein können dass hier jemand damit Erfahrung hat.

Ich wollte hier keine Tipps zum Umgehen von Punkten, sondern nur nen Hinweis wie das mit einem Fahrtenbuch aussehn könnte. Denn über die Verjährungsfrist bekommen wir das allemal wenn wir es so wollen. Ist einfach zum k... wenn man immer peinlich genau aufpasst und dann mal 5 Sek sowas übersieht, und ja schon langsamer gefahren ist als sonst auf der Strecke erlaubt ist.
 
Das Problem ist dass man hier gleich als Todsünder inkl. Lügner etc. hingestellt wird. So extrem neblig war es nicht und in Anbetracht dass dort sonst 100 sind sind die knapp 90 (unwissend der Umstände) um 4 Uhr morgens meiner Ansicht nach vertretbar. Wir ham einfach beide das Schild nicht gesehen. Ist doch verständlich dass man bei solchen Aussagen dann bisschen angefressen ist oder nicht ? Mein vater weiß das auch nicht. Hätte ja ein können dass hier jemand damit Erfahrung hat.

Ich wollte hier keine Tipps zum Umgehen von Punkten, sondern nur nen Hinweis wie das mit einem Fahrtenbuch aussehn könnte. Denn über die Verjährungsfrist bekommen wir das allemal wenn wir es so wollen. Ist einfach zum k... wenn man immer peinlich genau aufpasst und dann mal 5 Sek sowas übersieht, und ja schon langsamer gefahren ist als sonst auf der Strecke erlaubt ist.
schau mal ob Dir daß weiter hilft

http://www.bussgeldkataloge.de/
 
Ok mit solchen Antworten hätt ich nun nicht gerechnet. Zumal ich es als maßlose Abzocke empfinde, da von Rasen keine Rede sein kann und ich gesehen habe wie wirklich jeder da reingeraten ist weil er auf der Strecke einfach 100 gewohnt ist.

Bei Nebel gilt angepasste Geschwindigkeit das lernt man während der Führerscheinvorbereitung. Wenn ihr das Schild nicht gesehen habt dann seid ihr selbst Schuld.

Das Problem ist dass man hier gleich als Todsünder inkl. Lügner etc. hingestellt wird. So extrem neblig war es nicht und in Anbetracht dass dort sonst 100 sind sind die knapp 90 (unwissend der Umstände) um 4 Uhr morgens meiner Ansicht nach vertretbar.

Ja nachvollziehbar ist dein Ärger, dennoch bist du in Unrecht, ohne hier die Moralapostel spielen zu wollen. Bei Nebel muss man mit angepasste Geschwindigkeit fahren. Sonst hätte ich noch nie ein Bußgeldbescheid gehabt. Nichts menschliches ist mir fremd 😉

Da die Firma dein Dad gehört wird es überhaupt kein Problem geben. wichtig ist nur das auf das Schreiben was die Firma zugeschickt bekommt die richtige Name und Anschrift der Fahrerin eingetragen wird.

Da muss sie durch und ob ihr da was Bußgeld angeht unterstützen willst ist deine Sache. Die ebentuelle Punkte + Fahrverbot kannst und darfst du nicht übernehmen, das wäre gleich ein Straftat die dementsprechend hart bestraft wird.


Kurzum, in so ein Blitzer zu geraten ist ärgerlich aber ihr wird es überleben, da gibt es schlimmeres.
 
Ich würd' die Strafe bezahlen und gut ist...
Wenn Du dem Richter erklärst, dass ihr trotz
des dichten Nebels so schnell gefahren seid,
dass ihr die Schilder am Straßenrand nicht
sehen konntet, wird das auch nicht billiger.
 
Zuerst mal abwarten was überhaupt kommt. Steht ja nicht fest, ob es funktioniert hat oder wie hoch die Übertretung war. Über die Autonummer wird der Halter ermittelt und dieser bekommt auch die Post. Wird gleich bezahlt, passiert nichts weiter - ist der Fahrer nicht ermittelbar gibt´s natürlich die Auflage des Fahrtenbuchs.
 

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