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Geburtsurkunde beim Arbeitgeber abgeben?

W

Waldfee

Gast
hallöchen alle zusammen,

ich bin bei einer personal-leasing-firma angestellt und die verlangen von mir die geburtsurkunde (kopie) von meinem kind.
mein kind ist schon 26,wohnt nicht bei mir und ich habe noch nie gehört oder erlebt,daß man beim arbeitsgeber die geburtsurkunde (kopie) abgeben muß.
ich habe bis zum 31.5.08 zeit diese abzugeben,ansonsten wird es für mich (ich zitiere): arbeitsrechtliche maßnahmen zur konsequenz haben.

es wäre schön,wenn mir jemand dazu einen tipp hätte.
ich persönlich finde,daß es keinen etwas angeht und so etwas in die privatsphäre gehört.

ich sage schon mal danke :).

viele grüße
waldfee
 
S

Stan

Gast
hallöchen alle zusammen,

ich bin bei einer personal-leasing-firma angestellt und die verlangen von mir die geburtsurkunde (kopie) von meinem kind.
mein kind ist schon 26,wohnt nicht bei mir und ich habe noch nie gehört oder erlebt,daß man beim arbeitsgeber die geburtsurkunde (kopie) abgeben muß.
ich habe bis zum 31.5.08 zeit diese abzugeben,ansonsten wird es für mich (ich zitiere): arbeitsrechtliche maßnahmen zur konsequenz haben.

es wäre schön,wenn mir jemand dazu einen tipp hätte.
ich persönlich finde,daß es keinen etwas angeht und so etwas in die privatsphäre gehört.

ich sage schon mal danke :).

viele grüße
waldfee

Vielleicht weiß die Firma nicht wie alt das Kind ist. Dachten, dass dies relevant wegen evtl. Kindergeld etc. sein könnte.

Was hindert Dich daran einfach mal dort anzurufen und über das Alter aufzuklären?
 
W

Waldfee

Gast
hallo stan,

natürlich wissen die,wie alt mein kind ist.
anrufen geht schlecht am wochenende,habe heute erst die post bekommen.
ich rufe am montag da sowieso an,ich hätte nur hier gerne vorab paar tipps,ob das überhaupt rechtens ist.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
hallo stan,

natürlich wissen die,wie alt mein kind ist.
anrufen geht schlecht am wochenende,habe heute erst die post bekommen.
ich rufe am montag da sowieso an,ich hätte nur hier gerne vorab paar tipps,ob das überhaupt rechtens ist.
Auch ich habe noch niemals gehört, oder auch erlebt, dass die Geburtsurkunde des Kindes etwas beim Arbeitgeber zu suchen hätte. Merkwürdige Vorgehensweise .....................

LG Sisandra
 
G

Gast

Gast
So was habe ich auch noch nie gehört, zumal dein Kind 26 ist und es somit meiner Meinung nach eh nicht relevant ist. Egal wie , auf Grund seines Alters ist es doch eigentlich so , als wenn du kein Kind hättest zum beispiel bei der berechnung des Lohnes. Oder?
 
M

malin

Gast
Kinderlose müssen einen Beitragszuschlag von 0,25% in die Pflegekasse einzahlen. Hast du Kinder - egal wie alt - muss deren Existenz per Kopie der Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Bringst du den Nachweis nicht, wirst du als kinderlos eingestuft und bezahlst mehr. Kann es damit zusammenhängen?
 
W

Waldfee

Gast
ich weiß es nicht,ob es damit zusammen hängt.
ich zahle ja so keine steuern oder abgaben,außer sozialbeitrag für die krankenkasse.
ich wüßte auch nicht,was es damit zu tun haben soll,weil mein kind ja schon 26 ist und seinen eigenen haushalt hat.
bei all den stellen,wo ich schon arbeiten war,mußte ich noch nie die geburtsurkunde abgeben.
 
M

malin

Gast
Die Pflegeversicherung gehört doch zu den Sozialabgaben! Egal wie alt deine Tochter ist, du hast aber ein Kind geboren und die Tatsache reicht, dass du 0,25% weniger bezahlen musst als jemand, der nie Kinder bekommen hat. Aber du musst es nachweisen.
Die unterschiedliche Abgabenregelung bei der Pflegeversicherung von Kinderlosen und denen, die Kinder haben, ist noch nicht so lange. Vielleicht liegt es daran, dass du bisher noch nicht nachweisen musstest, dass du ein Kind hast – oder es ist bisher nie berücksichtigt worden und du hast dieses Mal einen AG, der etwas gründlicher arbeitet und auf dem aktuellen Stand der Dinge ist. Lies hier noch mal nach : Sozialabgaben: Ohne Kinder ist die Pflegeversicherung teurer | Ratgeber | hr

Zusatz aus dem o.a. Link :
Achtung: Noch bis zum 30. Juni dieses Jahres kann ein entsprechender Nachweis beim Arbeitgeber oder direkt bei der Kranken- und Pflegeversicherung vorgelegt werden. Wer bis dahin nicht reagiert hat, muss den erhöhten Beitragssatz zahlen.
Noch ein Hinweis zum Schluss: All diese neuen Regelungen gelten nur für gesetzlich Versicherte. Wenn Sie privat versichert sind, erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo,

das mit der Versicherung stimmt, dazu muss der Nachweis des Kindes erfolgen. Aber: Der Nachweis ist ja bereits erbracht bei den Krankenkassen - die wissen das ja ganz genau! Also braucht der AG es der Krankenkasse ja nicht mehr selber nachweisen.

Ich finde es auch sehr komisch!

LG
 

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