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Gefängniss bei nicht zahlendem Unterhalt

Givavi

Neues Mitglied
Hallo ich habe da mal eine Frage!

Wenn ein Vater auf Post vom Jugendamt oder Amtsgericht nicht reagiert, zwecks Unterhaltszahlungen kann es da passieren das er rechtlich gesehen eine Gefängnissstrafe bekommt?:confused:

Und wenn ja wie lange kann dies sein?:confused:
 

rolando

Mitglied
Hallo,
also wenn der Kindesvater zur Zahlung nicht in der Lage ist (hartzIV) zahlt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss. Er muss sodann immer wieder seine Vermögensverhältnisse dem Jugendamt angeben. Z.B. wenn er eine Arbeit bekommt. Den Unterhaltsvorschuss muss er aber wieder zurückzahlen. Wann so was verjährt kann ich auch nicht sagen.

Wenn er sich aber z. B. gar nich kümmern würde kann es durchaus sein, dass eine Haftstrafe angesetzt wird! Jedoch denke ich ist es hier je nach schwere des Falls unterschiedlich, wie lange das sein wird.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen...
 

weidebirke

Urgestein
Der Vater muss sich nachgewiesenermaßen weigern, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Ein Nicht-Reagieren kann bei Strafanzeige so ausgelegt werden. Schlauer (wenn man sich denn schon vor dem Unterhalt drücken muss), wäre zu kooperieren und sein Einkommen anderweitig zu drücken
 

rolando

Mitglied
für mich war es damals auch hart fast 400 Euro im Monat an Unterhalt zu zahlen. Man stellt sich oft die Frage: "Wofür gehe ich überhaupt noch arbeiten..???!!!".

Aber man kommt halt nicht drumherum..
 

weidebirke

Urgestein
Ich zahle auch viel Geld an Unterhalt.

Aber nicht, weil ich nicht drumrum komme, sondern weil sie mein Kind ist, was essen, wohnen, sich anziehen, sich bilden, sich vergnügen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, Sport treiben, Schnickschnack kaufen und Taschengeld haben muss.

Dafür gehe ich arbeiten.

Scheinst ja ein Traum von einem Vater gewesen zu sein.:mad::mad::mad:
 

rolando

Mitglied
du kennst überhaupt keine Hintergründe!!!:mad: Leider hat die Kindesmutter den Unterhalt für alles verwendet, aber leider nicht für die Kinder selbst!! Das ist exterem frustierend !
Mittlerweile wohnen die Kinder bei mir! Das würde kein Vater tun, der seine Kinder nicht liebt !
 

weidebirke

Urgestein
Na, Dein erstes Posting klang aber ganz anders.

Außerdem ist der Unterhalt nie anders verwendet, außer das Kind bekommt nichts zu essen und nichts anzuziehen und keine Schulsachen und kein Dach über den Kopf.

Und knapp 400 € für Kinder? Das ist noch nichtmal Mindestunterhalt... Nichts, womit man sich brüsten muss.

@TE, sorry für den Exkurs, sowas macht mich immer fuchtig.
 
L

Letty

Gast
hallo ihr lieben,

ich beziehe mich mal auf den ersten post zu diesem thema.

ich selber bin alleinerziehend seit der geburt meiner tochter vor 8 jahren. zu anfang an habe ich alles über das jugendamt laufen lassen und habe beistandshaft bekommen. ist also etwas weniger als der normale unterhalt. nach 6 jahren war die beistandschaft vorbei und danach kam auch schon das neue gesetzt das kinder länger unterhalt bekommen. aber es läuft dann so das der kindsvater den unterhalt an das jugendamt zahlt und das jugendamt es mir auf das konto überweisen würde. allerdings ist der erzeuger meiner tochter leider von der sorte "vater" die sich hin und wieder daran erinnern eine tochter zu haben. und zahlen tut er seit der geburt keinen cent. ich habe mit dem jugendamt viele male gesprochen und es sind in den acht jahren so einiges gewesen. zu erst versucht das jugendamt den vater zum arbeiten zu bringen. und wenn er dann immer noch nciht zahlt dann geht es zur kontopfändung und diese wurde 2 mal bei dem erzeuger meiner tochter mit meinem einverständnis gemacht. und als das neue gesetzt raus gekommen ist, habe ich das jugenamt gefragt was ich denn noch machen kann weil mir natürlich knapp 300 euro fehlen und ich möchte das der erzeuger für seine tochter zahlt. das jugendamt sagte dann das ich nur noch eine anzeige bei der polizei machen kann und hoffen soll das dieser fall dann vor gericht kommt. als ich dies dann auch gemacht habe, wurde der fall niht vor gericht gelassen. der erzeuger wurde von der polizei einmal angehört und dann wurde alles wieder eingestellt.

ob man deswegen gleich ins gefängnis kommt... weiß ich nicht. vorstellen kann ich es mir nicht. ich denke ehr das er auflagen bekommen würde. und wenn er sich daran nicht hält dann vielleicht, aber nicht gleich zu anfang. allerdings kenne ich mich mit gefängnisstrafen nicht aus. und ich kenne die genaue sachlage auch nicht. kann auch sein das jeder fall individuell ist. vielleicht einfach mal nachfragen beim familiengericht oder jugendgericht. die müßten es ja genau wissen.

lg letty
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Mittlerweile wohnen die Kinder bei mir!
Hallo, warum leben die Kinder nicht bei ihrer Mutter?
Wie geht es den Kindern, wenn sie Umgang mit ihrer Mutter haben?
Hat die Mutter dagegen Klage erhoben, oder kann sie sich nicht um ihre Kinder kümmern?
Ich hoffe, die Kinder sind glücklich um kommen, wenn sie groß sind damit klar, dass sie bei ihrem Vater lebten und nicht bei Mama......denn Kinder brauchen beide!
Wie sieht es mit Umgang zur LM aus?
Ermöglichst du ihr einen reibungslosen Umgang?


@ TE
Frag mal einen Anwalt, der kann dir das am besten sagen.
Wenn du kein oder wenig Einkommen hast, kannst du einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und damit kostet dich das Beratungsgespräch nix.
 

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