Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Geht das ? (geld von der mtter vordern)

sammy200

Neues Mitglied
hi vorweg ich habe LRS und deshalb eine miserable rechtschreibung also bitte nicht mobben

also um was es eigendlich geht istbdas ich zu meinem vater zihe und da wolte ich wissen ob meine mutter mir dann unterhallt zahlen muss wie mein vater es musste ?
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi sammy,

deine Mutter ist genauso wie dein Vater verpflichtet, Unterhalt zu leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Allerdings muss dein Vater sich darum kümmern, da du ja noch minderjährig bist. ;)

Alles Gute
Sisandra
 
E

Erytheia

Gast
ganz so einfach ist das nicht - zunächst geht es darum, wer das Sorgerecht und Aufenthaltsrecht hat - ich denke, das ist Deine Mutter, demnach wäre Dein Vater Unterhaltspflichtig

mit dem Einverständnis Deiner Mutter kannst Du bei Deinem Vater wohnen, sie müsste aber gerichtlich das Sorgerecht abtreten und Dein Vater selbiges beantragen - dann wird festgelegt, wieviel Unterhalt sie an Dich zahlen muss

natürlich geht das auch ohne Gerichtsbeschluss, aber dann wäre Deine Mutter weiterhin für Dich verantwortlich und Dein "Boss" - einen Unterhalt kannst Du nicht von ihr fordern, das geht nur auf gerichtlichen Weg

ihr könnt Euch aber dahingehend einigen, das sie Dir bzw Deinem Vater das Kindergeld aushändigt
 
M

Mayar

Gast
Was bedeutet dir deine MUTTER eigentlich....? Das Ganze klingt für mich unglaublich kalt.
Lass es deinen Vater klären - den Umzug zu ihm wie die Geldfrage; in deinem Alter sollte das nicht zwischen Kind und Mutter stehen.:(
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi sammy,

du wolltest dich doch beim Jugendamt beraten lassen. Warst du dort schon?

Und noch einmal: es ist nicht deine Aufgabe, dich um Unterhalt, Kindergeld etc zu kümmern!!!
Wenn du dir mit deinem Vater einig bist, dass du zu ihm ziehen möchtest, dann muss er sich um die Forumalitäten kümmern. Aber auch dein Vater hat Anspruch, sich beim Jugendamt beraten zu lassen.

LG Sisandra
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
ganz so einfach ist das nicht - zunächst geht es darum, wer das Sorgerecht und Aufenthaltsrecht hat - ich denke, das ist Deine Mutter, demnach wäre Dein Vater Unterhaltspflichtig

mit dem Einverständnis Deiner Mutter kannst Du bei Deinem Vater wohnen, sie müsste aber gerichtlich das Sorgerecht abtreten und Dein Vater selbiges beantragen - dann wird festgelegt, wieviel Unterhalt sie an Dich zahlen muss

natürlich geht das auch ohne Gerichtsbeschluss, aber dann wäre Deine Mutter weiterhin für Dich verantwortlich und Dein "Boss" - einen Unterhalt kannst Du nicht von ihr fordern, das geht nur auf gerichtlichen Weg

ihr könnt Euch aber dahingehend einigen, das sie Dir bzw Deinem Vater das Kindergeld aushändigt
Hier liegt aber gemeinsames Sorgerecht vor und da der TE bereits über 14 Jahre ist, hat er ein Mitspracherecht, bei welchem Elternteil er leben möchte!
 
E

Erytheia

Gast
In dem Fall wird der Unterhalt, den die Mutter zu zahlen hat, gerichtlich festgelegt - es sei denn man kann sich untereinander einigen.

Auf jeden Fall sollte auch dieses schriftlich festgehalten werden, denn man weiß ja nie wie sich in der Zukunft alles entwickelt.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben