Hallo.
Ich kann und darf natürlich keine Rechtsberatung leisten sondern nur eine laienhafte Betrachtung darlegen.
Leider sind mir die Umstände immer noch nicht klarer geworden.
>Im ersten Beitrag hieß es, der Chef habe Ihnen eine Rechnung geschickt. Darunter versteh ich ein Blatt Papier, auf dem man jemanden anschreibt und bittet, für eine bestimmte Leistung einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Inklusive Umsatzsteuer. Rechnungen werden üblicherweise dann erstellt, wenn es eine Bestellung gibt. Ich bin unsicher, ob Sie den Chef gebeten haben, für Sie einen anderen Fahrer einzusetzen. Desweitern bin ich unsicher, ob ein Unternehmer Rechnungen ohne Anspruchsgrundlage erstellen kann. Die enthaltene Umsatzsteuer geht in die Umsatzsteueranmeldung ein, die zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Höhe abzugeben ist. Sonst gibt es ein Problem beim Finanzamt.
>Im zweiten Beitrag hat Ihr Chef Ihnen Geld abgezogen. Das ist aber keine Rechnung wie oben sondern eine Verweigerung des Entgelts. Der Abzugposten enthält keine Umsatzsteuer, da Umsatzsteuer an Sie nicht zu zahlen gewesen wäre.
Das Ergebnis mag für Sie auf dasselbe heraus kommen, ist es aber nicht.
Im ersten Fall geht es darum, ob der Chef Ihnen unberechtigt einen beliebigen Betrag in Rechnung stellt, gegen den Sie mangels Vereinbarung Widerstand leisten. Es folgen Mahnung, Mahnbescheid, etc.
Im zweiten Fall fehlt Lohn. Sie haben einen Arbeitsvertrag – hoffe ich. Darin sind vertragliche Pflichten fixiert.
Ich gehe davon aus, dass Sie als Busfahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis brauchen und dies Vertragsgrundlage ist. Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis der Behörde, den Bus mit Personen fahren zu dürfen. Sie weisen das zuständigen Personen gegenüber mit einem Kärtchen nach, das sich Führerschein nennt. Der Führerschein kann nicht Grundlage des Arbeitsvertrags sein, da man Ihnen die Fahrerlaubnis behördlich aberkennen kann und Sie erst danach den Führerschein abgeben müssen. Theoretisch könnten Sie also mit Führerschein ohne Fahrerlaubnis ein paar Tage fahren. Es kann sich also nur um die Fahrerlaubnis handeln. Da Ihnen die Fahrerlaubnis an dem Tag nicht aberkannt worden ist und Sie den Führerschein von zu hause geholt haben, haben Sie bei Arbeitsantritt Ihre vertragsgemäße Arbeitsleistung angeboten, die der Chef nicht angenommen hat. Dadurch geriet er wohl in Annahmeverzug. Nun hat Ihr Chef allerdings das recht und die Pflicht, regelmäßig zu prüfen und damit sicher zu stellen, dass Sie die Erlaubnis besitzen, da er ansonsten als Halter einem Fahrer ohne Fahrerlaubnis den Wagen überlässt und sich gesetzeswidrig verhält.
Die Prüfungen werden in der Literatur im Halbjahrestonus beschrieben, dies ist aber nicht festgelegt. Immerhin steht der Prüfung ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung entgegen,so dass Sie fragen können wie Ihre Daten erhoben und verwahrt werden.
Meine Frage oben zielte darauf ab, ob die „ Ausfahrt“ sich den FS nur ansieht. Zu der Prüfung, ob Sie die Fahrerlaubnis besitzen , gehört nämlich die Dokumentation des Ergebnisses mitsamt Hinterlegen des Echtheitscodes etc. Wenn die Ausfahrt nur geguckt hat, lag keine solche Prüfung vor, da nichts dokumentiert ist. Tägliche Prüfungen halte ich für rechtswidrig, ebenso wie halbstündliche Prüfungen an jeder Bushaltestelle oder einen Beifahrer, der Ihren Führerschein bei der Fahrt für Sie in der Hand hält – übertrieben gesagt.
Der Lohnabzug soll wohl ein Anspruch auf Schadenersatz sein. Dass ein Schaden eigetreten ist, muss darlegen, wer den Schaden hat. Es besteht der Grundsatz der Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass der Chef sich um einen anderen Busfahrer bemühen muss, nicht aber um einen Busfahrer und einen Bus. (Dass Fahrer und Material ausfallen kann immer vorkommen und ist einer der ersten Punkte, die ein Unternehmer bei Auftragsannahme bedenken muss(Krankheit/ Urlaub)).
Wenn der andere Unternehmer mit dem eigenen Bus gefahren ist, wurde wohl der Grundsatz der Schadensmiderungspflicht umfahren. Nun stellt sich die Frage, ob der Chef in der Zeit auch Einnahmen hatte bzw sogar an dem Subunternehmer verdient hat. Dann hat er aber keinen Schaden sondern Gewinn und lässt sich die Zeit von Ihnen noch mal bezahlen.
Bezüglich des Dienstausweises, den Sie im zweiten Beitrag wohl „Fahrberechtigung“ nennen, würde ich überlegen, wer wem gegenüber damit die Berechtigung nachweist.
Wurde die Berechtigung in der eigenen Firma ausgestellt und soll in der eigenen Firma als Nachweis dienen, dann hätte man nachsehen können, ob man Ihnen die Berechtigung ausgestellt hat. Wurde die Berechtigung durch die Stadtwerke oder den Betreiber der Linie ausgestellt, dann brauchen Sie sich der Firma gegenüber nicht täglich auszuweisen und der Ausweis ist beim Betreiber der Linie registriert, da auch nur dort die Echtheit geprüft werden kann. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird wohl regelmäßig durch Verkehrsüberwachunsbehördenkein Dienstausweis gefordert, da der Dienstausweis kein geeignetes Passersatzpapier ist um ihre Identität nachzuweisen.
Das Vergessen des Dienstausweises sehe ich kritisch als Grund dafür, die von Ihnen angebotene Arbeit abzulehnen.
Ich denke, Sie können - je nach Verlusthöhe – eine Rechtsberatung hinzuziehen und beispielsweise meine Ideen ansprechen. Beachten Sie aber bitte, dass bei Lohnabzug möglicherweise das Arbeitsgericht zuständig sit und möglicherweise Sie dort grundsätzlich unabhängig vom Ausgang des Verfahren die Anwaltskosten tragen.