Es kann um drei Dinge gehen:
1. Betrug. Die Zahlung wird im Nachhinein an den Erhalt einer Leistung geknüpft, die nicht erbracht wurde. Dass gezahlt wurde steht fest. Dass geleistet wurde kann nicht nachgewiesen werden.
So ergibt sich ein Anspruch des Zahlenden.
Vermutlich trifft dies hier aber nicht zu.
2.Schenkung. Eine Schenkung kann nur dann erfolgen, wenn der Zahler Dich aus seinem Vermögen bereichert und beide Seiten darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt ( Vgl. §516BGB). Dies beinhaltet allerdings ebenso, dass Einigkeit nicht nur über die Unentgeltlichkeit besteht, sondern auch darüber, dass zugewendet wird.
Da Du das Geld nicht haben willst, besteht keine Einigkeit, also ist es keine Schenkung.
Eine Leihe ist es mangels Vertrag auch nicht.
3. Dankbarkeitsfalle. Indem der Zahler Dir einen Betrag aufdrängt, möchte er erreichen, dass Du Dich ihm gegenüber später verpflichtet siehst. Du gerätst in eine Art Schuldenfalle, sofern der Betrag ausgegeben wurde.
Damit das nicht passiert solltest Du eindeutig klar stellen, dass die Überweisung keine Verpflichtung deinerseits auslöst sowie ihm ein einmaliges Sepa-Lastschriftmandat zusenden und ihn auffordern, hiervon innerhalb einer gesetzten Frist Gebrauch zu machen. Klar gestellt werden muss ausserdem, dass sich der Zahler nach Ablauf der Frist in Annahmeverzug befindet und die Abbuchung ein weiteres mal angemahnt werden muss, ehe man mitteilt, dass bei erneutem Fristablauf die Summe " verwertet " wird und der dortige Anspruch verfällt.
Danach bist Du "gedanklich von ihm frei" und lässt das Geld auf dem Konto verdunsten.