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Im Winter 2014 mit einem Mietfahrzeug aus der Kurve gerutscht- es waren 4 grad und an einer Stelle blitz-Eis! Die Geschwindigkeit war nicht erhöht selbst die örtliche Polizei sagte uns zu, es sei kein Fahrfehler gewesen. Allerdings zählt die Einschätzung der Polizei überhaupt nicht vor Gericht das kurz als Anmerkung. Es wurde nicht berücksichtigt ob der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde oder nicht.


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