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Gerechtigkeit (auf sehr kleinem Maß)

I

IrgendeinRoland

Gast
Hallo,

Hab ne ganz kurze Frage. Geht auch nicht gerade um Leben und Tod.

Sagen wir mal, ich hätte was im Internet bestellt, per Rechnung. Sagen wir mal, es war ne Capoeira-Hose, aber als ich sie mir ansah, merkte ich, daß sie wohl zum selbst Fertignähen gedacht war. Sagen wir mal, ich kann nicht nähen. (Soweit zur Vorgeschichte).

Ich möchte sie also zurückschicken. Der Händler, der mir das Paket geschickt hat, hat laut Deutsche-Post Label €4,30 bezahlt. Ich werde also das gleiche zahlen müssen, nehme ich an. Kein Problem -- hab ja das Rauchen aufgegeben -- schwimme förmlich in Kleingeld.

Auf der Rechnung stehen €5,90 für Verpackung und Versand. Wir kommen also zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es irgendwo ein Paralleluniversum, wo kleine graue Pappkartons €1,60 kosten?

Nein. Eigentlich wollte ich wissen, soll ich dem Händler sein Porto erstatten? Wie sieht es rechtlich aus? Und wie, nach dem Gerechtigkeitsempfinden? Wäre für den ein oder anderen Gedanken dankbar.

Viele Grüße,
Roland
 

eskarina55

Aktives Mitglied
Hallo Roland,
erstmal zu den Gebühren. Ein normales Päckchen kostet 4,30
was sich aber ändert, wenn du die Sachen in einen anderen Karton packst und
das Päckchen somit zum Paket wird...(Aussenmaße usw)
Allerdings kenne ich bei der deutschen Post keinen Tarif, der
genau 5,90 verlangt.
Hast du dein Päckchen vielleicht mit Hermes verschickt?
Die haben nämlich diesen Tarif.
(Ansonsten kann man ja auch den Postbeamten fragen, woher der Preis kommt)

Naja, und die Hose...
Bist du sicher, dass in der produktbeschreibung nichts auf eine Hose zum
selbstnähen hingewiesen hat?
Is ja schon witzig...
Allerdings wär ich sauer, wenn das solche Gauner sind, die nirgends kenntlich gemacht haben,
dass die Hose schon genäht ist...gibts ja alles...

Ich glaub rein rechtlich lässt sich in solchen Fällen schwer was machen...
Da müsste man dann schon Betrug nachweisen.
Weiß ja nicht, wie die Artikelbeschreibung aussah.
Ich weiß nichtmal, was ne Capoeira-hose ist...

Gruß Esk
 

mikenull

Urgestein
Gratulation, daß Du das Rauchen aufgegeben hast! Als alten Gegner der Tabakindustrie freut mich sowas ungemein.
Ich denke noch nicht mal, daß Du das Rückporto bezahlen mußt. Wenn der Wert der Ware über 40 Euro liegt, muß es der Lieferant übernehmen. ( nachsehen unter "Fernabsatzgesetz" ) Es empfiehlt sich also, den Lieferanten vom Rücktritt vom Vertrag zu informieren und das Rückporto zu verlangen. Einfach "unfrei" schicken wäre wohl gefährlich, weil das nicht angenommen werden muß - und dann sehr teuer für Dich wäre. Übrigens muß der Lieferant beim Vertragsabschluß eben diese Modalitäten offenlegen und den Kunden darüber informieren. Tut er das nicht, bist Du eh nicht daran gebunden und er muß die Ware auch nach den gesetzlich bestimmten 14 Tagen zurücknehmen.
 

mikenull

Urgestein
"Die Hose zum Selbstnähen", begeistert mich natürlich auch. Gibt es sowas wirklich? Kann mir nicht vorstellen, daß da vier Einzelteile, zwei Taschen und ein Reißverschluß in einem Päckchen liegen. Hier könnte man aber argumentieren; da es ja um eine Hose geht - und die Einzelteile ja keineswegs eine Hose sind, sondern eben nur Einzelteile - müßte es besonders kenntlich gemacht werden, wenn es sich um einen Bausatz handelt. Bei einer Hose wäre das nicht notwendig. Merke: Wenn der Bauch vorne raushängt, es hinten kneift und die Oberschenkel zweimal reinpassen, bist Du entweder bei der Bundeswehr oder Du hast eine französiche Jeans gekauft...
 
N

Nexx

Gast
IrgendeinRoland meinte:
Sagen wir mal, ich hätte was im Internet bestellt, per Rechnung. Sagen wir mal, es war ne Capoeira-Hose, aber als ich sie mir ansah, merkte ich, daß sie wohl zum selbst Fertignähen gedacht war. Sagen wir mal, ich kann nicht nähen. (Soweit zur Vorgeschichte).

Ich möchte sie also zurückschicken. Der Händler, der mir das Paket geschickt hat, hat laut Deutsche-Post Label €4,30 bezahlt. Ich werde also das gleiche zahlen müssen, nehme ich an. Kein Problem -- hab ja das Rauchen aufgegeben -- schwimme förmlich in Kleingeld.

Auf der Rechnung stehen €5,90 für Verpackung und Versand. Wir kommen also zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es irgendwo ein Paralleluniversum, wo kleine graue Pappkartons €1,60 kosten?

Nein. Eigentlich wollte ich wissen, soll ich dem Händler sein Porto erstatten? Wie sieht es rechtlich aus? Und wie, nach dem Gerechtigkeitsempfinden? Wäre für den ein oder anderen Gedanken dankbar.
Ich liebe solche Vorfälle, sie sind jenseits der Sonnenseite des Internetshoppings.
Du sprichst von einem Händler. Ok. Händler verkaufen und wollen Gewinne einfahren. Aber sie wollen am liebsten für nichts einstehen müssen und bappen dir munter ihre AGB's auf. Unzulässig sind gewisse Klauseln, z.B. wer bei mir kauft ist selbst schuld.
Um deinen Anspruch zu sichern solltest du ganz schnell die Angebotsseite, AGB's und das Fernabsatzgesetz, welches der Händler auf seiner Seite haben dürfte kopieren. Dann kommt die berühmte Betuppmichklausel: Ware über 40 Euro zurücksenden: der VK trägt die Versandkosten. Deswegen kostet Müll in Internetshops immer 39,99 Euro.
Die AGB's bestimmen: ein kleiner grauer Karton kostet 1,60 Euro. Bei den Versandkosten gibt es keine Preisbindung. Und wenn dir jemand eine Glasmurmel für 1 EuroCent zuschickt und verlangt für Zustellung per Spedition 139,00 EURO, dann liegt es bei dir, ob du bestellst. Wenn du aber bestellst, bist du der Dumme und zahlst die Zeche.
Was eine Hose zum Fertignähen ist, hm, keine Ahnung. Aber es ist üblich, das bestimmte schwule Edelschneider die Hosenbeine nicht umnähen, damit der Hauselektrische Änderungsdienst auch noch 13,99 verdient. Das ist leider kein Mangel und darauf muß dich auch keiner Hinweisen, weil es als bekannt vorausgesetzt wird, bei Käufern der Marke "schwulerEdelSchneider".

Was tun: beruf dich auf das Fernabsatzgesetz und schick ihm das Edelteil zurück. Leider wirst du aber in die AGB's schauen müssen, wie das mit der Rücknahme funktioniert.

LG
Nexx
 

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