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Gerichtliches Mahnverfahren als Privatperson einleiten?

V

Vetulus

Gast
Hallo an alle!

Erklärung ohne Nennung von Namen....

E.kauft einen PC bei der CC Bank (auf Ratenzahlung). Der PC geht nach einiger Zeit in den Besitz von W. über, welche die Ratenzahlung übernimmt. Die Ratenzahlung gerät in Verzug und der Kredit wird gekündigt mit der Auflage die Summe sofort zu tilgen.

Frist ist Anfang März. W. kann die Summe nicht aufbringen und E. nimmt einen erneuten Kredit auf um die Schulden zubezahlen.

Nun bekommt W. ein Schreiben, dassder betrag bis Mitte März beglichen sein muss (auf das Privatkonto von E.) sonst werde von E. ein gerichtliches Mahnverfahren gegen W. eingeleitet.

Kann man dies als Privatperson? Wenn dann doch nur mit einem Anwalt wodurch wieder neue Kosten entstehen. Muss diese W. dann tragen?

Danke

Vetulus
 
R

registriert!Micky

Gast
Hallo...besser zum Jurathek----Forum!!!
Gibt es m.E.verschiedene Möglichkeiten:
erstens (weil Vertragsbruch oder so)Herausgabeanspruch+Schadensersatz(d.h. PC an E. und auch alle Schäden...),
zweitens das gerichtl.Mahnverfahren privat betrieben(das geht ohne Anwalt!)...da ist, glaub ich bis zu best.Grenze des Streitwertes Verhandlung am Amtsgericht und nur am Landgericht (nächste Stufe wg.Berufung oder als erste Stufe wg.hohem Streitwert) ist Anwaltszwang...

drittens das gerichtl.Mahnverfahren GLEICH mit Anwalt...um der Forderung bißchen Nachdruck zu verleihen und nichts falsch zu machen...und der Schuldner,der ja Pflichten verletzte/(mündl.Privat-)Verträge brach,trägt hier---da alles eindeutig ist...die KOMPLETTEN Kosten.

Anstelle von W.würde ich fix komplett zahlen. (+Entschuldigung...denn E.hat nun neg.Schufa!!!)..
Anstelle von E.wär ich supermegastinksauer und würde MIT ANWALT loslegen...wenn's im Privaten wäre....gäb es noch eine nachträgliche Info an ale Bekannten von W.über seine Zahlungsmoral etc.

ÜBLE SACHE das Ganze...!!!

Gruß von der
Micky
 

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