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Gerichtsvollzieher droht

S

sanarium

Gast
hallo zusammen...
ich hoffe hier kann mir jemand etwas helfen wie ich mich verhalten soll, da ich keine erfahrung mit gerichtsvollziehern habe.
zur sache...
ich habe vom amtsgericht eine geldstrafe wegen eines vergehens erhalten und auch akzeptiert. ich habe es aber versäumt dem gericht mit zu teilen das ich die höhe der strafe von 1380 euro gerne in raten zahlen würde.
nun hatte ich einen brief vom gerichtsvollzieher im briefkasten, in diesem stand das er mich nicht angetroffen hat und es erneut am 8.5.08 um 10 uhr versucht... ich habe daraufhin den gerichtsvollzieher angerufen und um einen anderen termin gebeten, dieser sagte mir frechweg das geht nicht und wenn ich sie nicht antreffe läßt er die wohnung aufbrechen... und das obwohl ich ihm gesagt habe das ich zahlungswillig bin. na gut ich hab jetzt nen tag urlaub damit ich zuhause bin. ich sagte dem gerichtsvollzieher am telefon das ich gerne in 3 raten zahlen würde, diese verneinte er auch... und er muss erst meine wohnung sehen. natürlich steht dort ein lcd, ein laptop, receiver und sonst wertvoller kram. meine frage jetzt, was kann mir passieren....??? ist es normal das der gerichtsvollzieher auf keine ratenzahlung einlässt??? ich versichere ja das ich zahlen will! ich hab gets ein bißchen schiss was auf mich zukommt da ich die 1380 euro am donnerstag auf keinem fall auf einmal zahlen kann. kann mir dazu bitte jemand was genaueres sagen???
gruß
sanarium
 

mikenull

Urgestein
Wenn sich der GV anmeldet will er Geld - oder im Notfall pfänden.
Da gibt es keine Verhandlungen, weil die Rechtmäßigkeit der Forderung bereits festgestellt ist.
Tja, es handelt sich um Schulden beim Staat. Wenn zum Beispiel nichts zu pfänden wäre, kann der Staat "ersatzweise" Haft veranlassen.
Es ist aber ziemlich sicher, das sich der GV auf drei Raten einlassen wird.
Denen ist nämlich allen Geld lieber, als den umständlichen Weg der Pfändung zu gehen.
Wenn man ganz sicher gehen will: Wertvolle Gegenstände weg und auch Hinweise auf den Arbeitgeber nicht rumliegen lassen. Dem GV keine Auskünfte geben. Es darf auch gelogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Ich weiß nicht wie es sich mit Schulden beim Staat verhält. Bei privaten Gläubigern hat der GV wohl die Macht Ratenzahlungen bis zu 6 Raten ( oder so ) eigenmächtig zuzulassen - könnte aber sein, daß er beim Staat zuerst nachfragen muß, ob man dort eine Ratenzahlung annimmt.
 
G

Gast

Gast
@mikenull

Wie war das gemeint, das wenn nicht zu pfänden wäre der Gerichtsvollzieher
einen Haftbefehl erlassen kann?
Für wie lange?
Wann kommt sowas vor??

Für eine Antwort wäre ich Dir dankbar!!
 

mikenull

Urgestein
Nicht der GV! Der Staat kann, wenn ein Schuldner nicht zahlt, die "Haft ersatzweise" anordnen. ( Das tut er garantiert irgendwann ) Wenn man dann nicht zahlt kommt irgendwann eine Aufforderung sich zu einem bestimmten Termin in einer bestimmten Haftanstalt einzufinden. Vielleicht gut im Winter, aber zru Beruhigung: So wie man zahlt, ist man wieder draußen. Wenn man allerdings die ganze Haft absitzt, ist damit die Geldschuld keineswegs erledigt.

Dieses gilt aber nur für Schulden beim Staat! ( also Geldbußen wegen zu schnellen Fahrens etc. ) Bei privaten Schulden gibt es nur den Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Und das ist Sache des GV.
 
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