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Gerichtsvollzieher und ich wohne zur Untermiete

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Schuldnerin

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Hilfe! Liebe Community, ich wohne bei einer Witwe zur Untermiete. Die Frau hat mich aus Mitleid in ihre Wohnung reingelassen, weil ich vor lauter Schufa und co. einfach keine Aussichten auf eigene Wohnung habe. Ich habe mich mit ihrer 10-jährigen Tochter angefreundet und das zusammenleben klappt auch. Nun hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt wegen meinen zahlreichen Schulden. ich persönlich habe nichts zu bieten und wenn der GV meint, etwas von meinen Sachen kann verwertet werden, dann freue ich mich. aber das wird eher nicht der Fall sein. Dagegen besitzt meine Vermieterin Wertsachen.
Also ich weiß nicht, wie ich ihr es sagen soll, dass ein GV kommt und was genau es für SIE heißt. Natürlich will sie nicht, dass ein fremder Mensch in ihren Sachen rumwühlt oder, um Himmels Willen in Sachen ihrer Tochter! Ich würde ihr so gerne versichern, dass der GV nicht in ihre Räume hereinschauen darf, sondern nur in meinem Zimmer durchsucht...aber ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich habe solche Angst, dass sie mich rauswirft, wenn ich sage, dass jemand kommt um etwas zu pfänden. Sie weiß zwar von meinen Schulden, aber mit so etwas wie GV rechnet sie nicht, weil solche Probleme sehr weit von ihr entfernt sind.
Also..wer kennt sich da aus?
 
Der Gerichtsvollzieher darf meines Wissens gar nicht in ihren Räumen nach pfändbaren Wertgegenständen suchen.
 
Hilfe! Liebe Community, ich wohne bei einer Witwe zur Untermiete. Die Frau hat mich aus Mitleid in ihre Wohnung reingelassen, weil ich vor lauter Schufa und co. einfach keine Aussichten auf eigene Wohnung habe. Ich habe mich mit ihrer 10-jährigen Tochter angefreundet und das zusammenleben klappt auch. Nun hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt wegen meinen zahlreichen Schulden. ich persönlich habe nichts zu bieten und wenn der GV meint, etwas von meinen Sachen kann verwertet werden, dann freue ich mich. aber das wird eher nicht der Fall sein. Dagegen besitzt meine Vermieterin Wertsachen.
Also ich weiß nicht, wie ich ihr es sagen soll, dass ein GV kommt und was genau es für SIE heißt. Natürlich will sie nicht, dass ein fremder Mensch in ihren Sachen rumwühlt oder, um Himmels Willen in Sachen ihrer Tochter! Ich würde ihr so gerne versichern, dass der GV nicht in ihre Räume hereinschauen darf, sondern nur in meinem Zimmer durchsucht...aber ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich habe solche Angst, dass sie mich rauswirft, wenn ich sage, dass jemand kommt um etwas zu pfänden. Sie weiß zwar von meinen Schulden, aber mit so etwas wie GV rechnet sie nicht, weil solche Probleme sehr weit von ihr entfernt sind.
Also..wer kennt sich da aus?

Hallo Schuldnerin

Den Gerichtsvollzieher musst Du nicht wirklich in deine Wohnung lassen und in der Wohnung eines anderen hat er schon mal überhaupt nichts zu suchen!
Was natürlich daraus resultiert wenn Du ihn nicht rein lässt wäre die Abgabe einer Schuldnerauskunft(Eidesstattliche Versicherung) mit dem Resultat eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Vermieterin hat mit deinen Schulden nichts zu tun, da musst du keine Sorge haben. Zu deinen eigenen wende dich doch bitte an eine Schuldnerberatung einer charitativen Einrichtung.
 
Guten Morgen,
erstmal ein P-Konto einrichten, damit man nicht den letzten Cent vom Konto pfänden kann.

Also keine grauen Haare wachsen lassen, es sind deine Schulden und deine Vermieterin hat damit nichts zu tun.Der GV hat also keinerlei Rechte oder Handhabung im Bezug auf sie.
Ich würde mich aber bei dem Gerichtsvollzieher telefonisch oder schriftlich melden und einen Termin vereinbaren um die Angelegenheit zu besprechen. Gerichtsvollzieher sind keine böse Menschen und haben oft gute Lösungswege parat,die dir aufzeigen, wie Du am besten vorgehen kannst.

☆☆
Wie wäre es mit einem kleinen Betrag in Form einer Ratenzahlung?

Hast Du dir mal Gedanken über eine Privatinsolvenz gemacht?Hier ist die Schuldnerberatung die richtige Anlaufstelle, aber genaueres kann hierzu auch der GV sagen.
☆☆
Werde aktiv wegen der Schulden und Du hast eines Tages wieder Land unter den Fü0en.,
Alles Gute
🙂Susen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe, es existiert wirklich ein Untermietvertrag und getrennte Räumlichkeiten sind ersichtlich.

Kurz gegoogelt:

Der Gerichtsvollzieher darf alle Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam, § 808 ZPO des Schuldners befinden (idR in einer WG in seinem Zimmer, aber ggf. auch in den Gemeinschaftsräumen). Es kommt dabei nur auf den Geahrsam, nicht auf das Eigentum an. Daher solltet ihr darauf achten, wo sich eure Sachen befinden.

Quelle:
http://www.gutefrage.net/frage/wg-mitbewohner-hat-schulden---zwangsvollstreckung

Klingt für mich recht sachkundig.
 
So einfach ist das nicht mit dem Gewahrsam ....

Der GV wird sicher keine unnötigen Mehrkosten verursachen, denn wenn selbiger etwas mitnimmt, was nicht Eigentum des Schuldners ist, sondern eines Dritten, muss der Dritte dieses nur nachweisen und einen Antrag auf Herausgabe seiner Sachen stellen und dieses geht dann alles zu Lasten des Staats.

D.h. gewahrsam ist so zwar richtig, aber wenn die Hauptmieterin sagt, dass sind alles ihre Sachen, dann wäre der Gerichtsvollzieher unbedarft und würde Kosten verursachen, die nicht Not tun.

@TE warum gehst du nicht zur Schuldnerberatung und versuchst mit dessen Hilfe eine Privatinsolvenz durchzuziehen?
 
Vielen Dank allen für die Antworten!

Also ich war schon mehrere Male bei Schulderberater, Anwählten etc. bin schon in eine abzockefalle reingetretten. habe versucht, man was dort, mal was hier zu zahlen. sich auf meiner lebensqualität sehr erheblich, aber nicht für die schulden.
nunja alle schuldnerberater sagen was anderes. ich kann es einfach nicht mehr. ich habe immer, wenn ich was hatte (Weihnachtsgeschenk oder auch gesparrtes) an die Glöubiger gezahlt...hab immer versucht, die Situation zu deiskalieren...und zu zeigen, ich bin bereit zu zahlen. naja. keiner hat was davon gewonnen: die Gläubiger wollten noch mehr Geld als vorher und ich trinke auch mehr alkohol als vorher. Wirklich...ich würde alles tun, um diese Schudlden loszuwerden. Aber ich hab keinen Job bekommen, wo das Lohn über die Pfändungsgrenze geht.
 
Warum gehst du dann nicht einmal zur Schuldnerberatung von der Verbraucherzentrale, AWO oder Caritas oder ähnlichen Einrichtungen dieser Art?

Da wirste weder über den Tisch gezogen noch sonst irgendetwas, solltest aber am Ball bleiben und zuvor deine ganze Schulden entsprechend zusammengesammelt haben, damit das alles nicht zu lange dauert mit der Auswertung etc pp.
 

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