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Gerichtsvollzieher /Vollstreckungsbescheid

T

tizio44

Gast
Hallo,

habe nochmals folgende Frage an alle Hilfsbereiten:

wenn der Gerichtsvollzieher kommen sollte, nimmt er dann sofort Gegenstände (in meinem Fall 2 antike Schränke) mit?

Was kann man tun, wenn man dem Gerichtsvollzieher den Schuldbetrag nicht innerhalb von 6 Monaten zahlen kann (Betrag zu hoch), weil u.a. das Einkommen - meine Rente - nur 730,--€ beträgt?

Habe so grosse Angst, das er mir mein Zuhause leer räumt.

Bin ja zahlungswillig.

Schon mal vorab herzl. Dank f. kompetenten Rat!!
 
C

Cora

Gast
keine panik.soweit ich weiß klebt er erst mal ein siegel,wenn überhaupt.gegenstände,die du zum täglichen leben brauchst dürfen gar nicht gepfändet werden.mit deiner rente mußt du dich mal informieren,es gibt ja einen pfändungsfreibetrag,unter umständen ist ja bei dir gar nichts zu holen..
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo tizio,

wie schon im anderen Thread erklärt, ist das nicht so einfach. Pfändbares Einkommen liegt so bei 900 Euro. Das hast du mit deiner Rente nicht. Also wird es auf eine eidesstattliche Versicherung rauslaufen. Wohnung leerräumen etc. sind nur Schauermärchen. Man kann dir nicht deinen Hausstand wegpfänden. Ich würde ihm einfach nochmal klar machen, dass du ja lieber deine Schulden bezahlen möchtest, aber mit dieser kleinen Rente sei es dir einfach nicht möglich. Von so einer Rente braucht man halt heutzutage jeden Cent.

Lass dich nicht verrückt machen. Es gibt so viele Menschen, die unverschuldet in sowas reinrutschen. Deshalb ist man kein schlechterer Mensch.
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

zunächst solltest Du Deine Diktion ändern. Du hast keine antiken Schränke, sondern alte Möbel. ;)

Mir ist nur von einen einzigen Fall bekannt, dass ein Gerichtsvollzieher (GV) ein Möbelstück pfänden wollte, da ging es um eine Standuhr, die aber auch sofort ins Auge gefallen ist. Und der GV war sowieso ein A****. ;)

I.d.R. interessieren die sich nur für Gegenstände, die leicht zu tragen sind und keinen Aufwand machen (z.B. Schmuck).

Kommt der GV zum ersten mal, bist Du nicht verpflichtet sofort eine Eidesstattliche Versicherung (EV) abzugeben. Denn zunächst kommt er zum Pfänden und muss Dir einen neuen Termin zur Abgabe der EV geben, der nicht vor Ablauf von zwei Wochen liegen darf. Bitte ihn darum er möge Dir das Formular zur Abgabe der Ev da lassen, damit Du dich damit vertraut machen kannst. In diesem ersten musst Du auch keine Angaben zur Kontoverbindung oder Einkommen machen, diese Fragen musst Du erst bei Abgabe der EV machen.

MfG

ThoFa
 

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