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Gerichtsvollzieherin

G

Gast6789

Gast
Hallo allerseits,

und zwar war heute die Gerichtsvollzieherin bei mir, ich war aber leider gerade beim Arbeitsamt. Am 22.07.05 kommt sie wieder. Ich wollte mal fragen, was sie alles pfänden darf und was nicht?! Vor allem bleibt mir nicht viel übrig. Ich bekmme 592 € Arbeitslosengeld und 450 € werden an Miete abgezogen. Ich habe jetzt schon wieder nur noch 10 € im Geldbeutel.

Wenn ich die EV abgebe, kann man doch eine gewisse Zeit nicht pfänden, oder?!

Über Antworten wäre ich dankbar.

MfG

Melli
 

Moonlight

Aktives Mitglied
Hallo Gast,

nicht pfändbar ist alles, was zum normalen Leben gehört. Also in der Regel nehmen sie nur absolute Wertgegenstände mit. Wenn Du ein normaler Haushalt hast, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Nach Abgabe der EV hast Du Ruhe... Aber das ändert Deine Situ nicht. Vielleicht würde Dir die Insolvenz helfen, irgendwann ein neues Leben anzufangen. Es wäre ratsam, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

eine EV hindert die Gläubiger nicht daran, den Gerichtsvollzieher weiter mit Pfändung zu beauftragen. Da aber bei Dir nicht zu holen ist, werden die meisten wohl erstmal Ruhe geben.

MfG

ThoFa
 

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