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Geteiltes Sorgerecht - Darf man trotzdem in ein anderes Bundesland ziehen??

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Yoko-Ono

Gast
Meine Schwester möchte sich von ihrem Partner trennen und von Berlin nach München ziehen. Sie möchte ihre 1 jährige Tochter mitnehmen! Darf sie das, die beiden haben geteiltes Sorgerecht.
Kennt sich da jemand von euch aus? Braucht sie besondere Gründe,muss sie sich rechtfertigen,oder darf sie innerhalb von Deutschland hinziehen wohin sie will??
Vielen Dank an alle,die mir weiterhelfen können....!

Grüsse Yoko
 
Du meinst gemeinsames Sorgerecht. Die Frage ist, wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn sie es hat, kann er dennoch dagegen vorgehen, es sei denn es ist wegen der Arbeit von ihr unumgänglich.
Aber ich glaube, andere können hier noch mehr dazu sagen.
 
...ja genau,ich meine gemeinsames Sorgerecht🙂! Ist da nicht automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit enthalten?
Sie hat keine Arbeit dort,müsste sich erstmal was suchen. Sie will da nur hin,weil ihre Familie dort wohnt und sie furchtbar Heimweh hat. Und da die Beziehung absolut nicht mehr funktioniert ist das der einzige Ort wo sie noch ein Heimatsgefühl hat.......ob das als Grund reichen wird...?
Wie ist es,wenn sie einen neuen Partner hat,ist das ein Grund weshalb sie so weit wegziehen dürfte? Ich kenne mich da null aus...!
 
Ich habe hier eine Antwort gefunden, die das gleiche Problem wie bei deiner Schwester anspricht:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten darf.

Ihr Lebensgefährte besitzt einen gewichtigen Pluspunkt hinsichtlich seiner Rechtsstellung zum Kind. Er besitzt das Sorgerecht. Dieses ist hier zwar geteilt, grundsätzlich hat er jedoch die gleichen Rechte wie die Kindesmutter. Dies ist insbesondere bei einem Umzug zu berücksichtigen. Hier existiert das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches Teil des Sorgerechtes ist. Somit haben auch beide Elternteile ein Rechts auf das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dadurch kann auch der Kindesvater den Aufenthaltsort seiner Tochter selbst bestimmen oder gerichtlich bestimmen lassen. Dies wäre eine Möglichkeit, um gegen den Umzug der Tochter zu wirken. Sollte geklärt werden, ob in Ihrem Fall, die Kindesmutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. In der Praxis sieht dieses jedenfalls so aus. Eine gerichtliche Abänderung ist möglich.

Zudem ist eine Zustimmung durch den sorgeberechtigten anderen Elternteil für den Umzug erforderlich. Erteilt dieser seiner Zustimmung im Rahmen des gemeinsamen Sorgerecht nicht, darf die Kindesmutter mit der Tochter nicht umziehen. Dies hätte im übrigen auch für den ersten Umzug der Kindesmutter gegolten.

Grundsatz in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten im Familienrecht ist immer das Wohl des Kindes. Hieran orientieren sich die Gerichte, auch wenn teilweise tatsächlich sowohl der Gesetzgeber, als auch die Gerichte die Bindung zur Kindesmutter mehr hervorheben als die zum Kindesvater. Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen haben es heute zwar Väter grundsätzlich leichter auch ihre Rechte durchzusetzen, jedoch gehört hierzu meistens immer noch ein beträchtlicher Aufwand und Durchhaltevermögen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Umzug-in-die-USA-bei-gemeinsamen-Sorgerecht__f24257.html

Ich weiß schon, warum ich kein GSR habe. Ich lasse mir nicht verbieten, umzuziehen.
War sie verheiratet oder hat sie es freiwillig gegeben?
Am besten mal zum Jugendamt gehen und nachfragen, wer das ABR hat und wenn nötig, dann soll sie es sofort beantragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank Lucia🙂,hast mir echt weitergeholfen ,ich werde es ihr vorlesen!

Sie war nicht verheiratet , hat es einfach so gemacht,weil sie gehofft hat,dass die Beziehung besser wird ... war aber nicht so!

Ich finde das heftig,dass man dann nicht mehr das machen kann was man will,sondern immer das Ja - Wort eines Menschen braucht,mit dem man garnichts mehr am Hut hat. Klar sol er auch Rechte haben,es ist ja sein Kind und er liebt es, aber man kann doch nicht in einer Stadt bleiben müssen,nur weil er es dann leichter hat sein Kind zu sehen. Da muss es doch andere Möglichkeiten und Abmachungen geben, echt heftig!
 
Ich finde das heftig,dass man dann nicht mehr das machen kann was man will,sondern immer das Ja - Wort eines Menschen braucht,mit dem man garnichts mehr am Hut hat. Klar sol er auch Rechte haben,es ist ja sein Kind und er liebt es, aber man kann doch nicht in einer Stadt bleiben müssen,nur weil er es dann leichter hat sein Kind zu sehen. Da muss es doch andere Möglichkeiten und Abmachungen geben, echt heftig!
Es ist heftig, aber andererseits hat ein Kind das Recht auf Vater und Mutter. Wenn ich mir aber so die Praxis anschaue, wollen viele Väter (nicht alle) Rechte, aber keine Pflichten. Und wenn man das als Frau mitbekommt, der Mann womöglich auch noch keinen Unterhalt zahlt und die Frau trotzdem jeglicher Perspektive beraubt wird, dann könnte ich nur noch schreien vor Wut.
Aber weißt du denn überhaupt, dass der Vater das nicht will, dass sie umzieht?
Ich würde es an ihrer Stelle einfach tun. Sie muss dann aber damit rechnen, dass sie finanziell dafür mehr blechen muss, wenn sie den Weg verlängert.
 
Er wird es morgen erfahren! Sie ist sich sehr sicher,dass er gegen einen Umzug sein wird! Ich werde berichten!!

Hab aber gerade darüber nachgedacht,das Gesetz hat schon einen Sinn,eben deshalb wie du sagst ,das Kind ein Recht auf beide Eltern hat,aber auch der Vater das Recht hat und umgekehrt! Wenn ich mir vorstelle mein Freund würde mir morgen offenbaren,dass er wegziehen will- mit MEINEN süssen Kindern....neeeeeeeeee,das geht garnicht! Und umgekehrt ist es wohl nicht anders!
Ein schwieriges Thema,echt!!!
 
Das ist auch sehr schwierig, weil hier das Wohl des Kindes mit dem Recht auf Selbstbestimmung beider Eltern kollidiert. Natürlich ist das Kind wichtiger, aber manchmal ist ein Umzug eben trotzdem auch wichtig. Das Gericht prüft dann meistens, inwieweit das Kind sozial in der Umgebung integriert ist und ob das einem Umzug entgegen steht.
 
Hallo Yoko,

du schreibst

"aber man kann doch nicht in einer Stadt bleiben müssen,nur weil er es dann leichter hat sein Kind zu sehen"

Dagegen koennte man es aber auch folgendermassen sehen:

"aber man kann doch nicht aus einer Stadt wegziehen, nur weil die Mutter es leichter hat, ihre Eltern zu sehen"

Ich fuerchte, dass Gerichte hier das Kindswohl hoeher als die Interessen der Mutter bewerten.
 
Da hast du sicher recht,aber ist es nicht besser um das Kindeswohl bestellt,wenn es der Mutter gut geht,als wenn sie völlig alleine dasteht und kein soziales Umfeld hat in dem sie sich geborgen fühlt?
 

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