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Gewissensfrage wegen nicht bezahlter Zahnarztrechnung

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J

Jordan11

Gast
Hallo. Wollte versuchen hier Bestätigung für mein Handeln zu erhalten oder auch nicht.

Ich habe Ende Juni 2012 eine professionelle Zahnreinigung machen lassen, hatte dafür einen Kostenvoranschlag von 138 EUR. Insgesamt waren es 3 Termine mit Unterweisung usw..

Als die Rechnung kam, musste ich einen Betrag von 205 EUR feststellen, mit dem ich nicht einverstanden war. Angeblich wegen erheblichem Zeitaufwand wegen Unterweisung blabla

Daraufhin rief ich dort persönlich an, die Dame am Telefon meinte nur dass sie neu wäre, und das erstmal prüfen müsse. Ich würde einen Rückruf erhalten. Nachdem dieser innerhalb 2 Wochen nicht geschehen war, rief ich abermals an, die zuständige Dame war nicht zugegen und wollte wieder zurückrufen. Auch das ist nie geschehen.
Dann geriet der Fall in Vergessenheit und ich erhielt auch nie eine Mahnung.

Anfang März 2013 war mein Vater in Behandlung. Diesem teilte sie mit hohe Außenstände zu haben, und er solle mal (durch die Blume) mich fragen. Daraufhin habe ich der Ärztin persönlich geschrieben, dass ich die Rechnung gerne bezahlen würde, aber nie eine Stellungnahme erhalten hatte. Bis heute ist immer noch nichts passiert.

Was soll ich tun? Bin ich eurer Meinung nach im recht, oder habe ICH mich falsch verhalten und jetzt der Buhmann? Ich verstehe auch nicht wie man über fast 1 Jahr lang keine Uahlungserinnerung schicken kann.
 
Du bist der, der zahlen muss.

Dass die sich nicht gemeldet haben, ist wirklich merkwürdig, kann aber mal vorkommen.

Ich frage mich, warum du nicht hingefahren bist, um das zu klären. Das ist der beste Weg.
Hinfahren, nachfragen, klären und am Ende die Rechnung bitte zahlen.
 
Warum soll ich denn hinfahren wenn ich mit ihr persönlich sowieso nicht sprechen kann? Und vor allem nach mehreren Anfragen meinerseits, warum soll ich eigentlich hinterherrennen? Ich bin mit der Rechnung nicht einverstanden und bekomme keine Stellungnahme, aber auch keine Mahnung. Was soll ich denn davon halten ?
 
Also das klingt schon nach Wucher, 205 € für eine Zahnreinigung. Und vor allem 3 Termine, wegen Unterweisung. Was gibt es da groß darüber zu erzählen. Der Zahnarzt nimmt eine Spezialdüse mit einem Spezialsalz mit Zitronengeschmack und reinigt damit jeden einzelnen Zahn. Zwischen den Zähnen wird eine Art Polierbürste eingesetzt, um alles perfekt sauber zu bekommen. Nach Wunsch werden danach die Zähne mit Fluorid-Lack versiegelt [ist sehr zu empfehlen] und das kostet zusammen knapp 60 €. Zeit ca. eine halbe Stunde. Zu beachten ist dann lediglich, das man an diesem Tag auf färbende Nahrungsmittel und Getränke wie Möhren, Rotwein, Kaffee, Tee z. Bsp. verzichten sollte und dann ist das gut.

Tip: Einige Krankenkassen unterstützen die professionelle Zahnreinigung mit einem Bonus von 50 €, das zählt als Gesundheitsvorsorge, vorher am besten die Krankenkasse fragen.

Gar nicht zu zahlen ist natürlich falsch, weil Dein Zahnarzt ja eine Leistung erbracht hat, ich würde mich aber auf den Kostenvoranschlag berufen und nur diese Summe zahlen, wobei auch das relativ happig ist. Ggf. solltest Du mal in einer anderen ZA-Praxis unverbindlich nachfragen, was eine professionelle Zahnreinigung kosten würde, um einen Vergleich zu haben.
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das es je nach Region mehr als doppelt so teuer sein soll.
 
Du sollst hinterherrennen, weil du der Schuldner bist.
Bevor das größere Ausmaße annimmt, solltest du es trotzdem versuchen, persönlich zu klären.

Ansonsten lass es über einen Anwalt laufen.
 
Ich würd nichts machen, im übrigen wird normalerweise die Zahnreinigung 1 x Jahr von der Krankenkasse bezahlt, ich zumindest habe sie noch nie selbst bezahlen müssen.
 
Hallo,

naja fast 10 Monate sind natürlich schon eine lange Zeit um jetzt noch groß rum zu machen.
Du hast eine Rechnung erhalten und nicht Widersprochen. Daher besteht aktuell eine Forderung, die Du begleichen müsstest.
Ich würde nach dieser Zeit vermutlich einfach zahlen.
Falls Du das nicht möchtest würde ich dem Zahnarzt einen Brief schreiben.
Darin würde ich den bisherigen Verlauf schildern, um eine Stellungnahme bitten und die Rechnung zu deiner Entlastung (sollte so drin stehen) zurück schicken.
Dann liegt der Ball offiziell auch erst mal wieder beim Zahnarzt.
Forderungen verjähren nach Ablauf von 3 Jahren nach Vollendung des Kalenderjahres in dem sie entstanden sind.
Also nach dem 31.12.2015 musst Du nicht mehr zahlen. J
Gruß
Ch!
 
Hallo,

was viele nicht wissen:
Meldet ein Gläubiger (in diesem Fall dein Zahnarzt) sich nicht innerhalb eines Jahres
mit einer Mahnung, Mahnbescheid etc. ist die Forderung als erledigt anzusehen.
Der Gläubiger hat keine Handhabe mehr dir nachträglich eine Rechnung zu stellen.
Dies gilt aber alles nur, wenn wie gesagt, keine Mahnung innerhalb des letzten Jahres
(also bis heute 01.04.2013) geschrieben worden ist.
Du bist ausserdem nicht verpflichtet einer Forderung, die nicht gestellt bzw. beantwortet wird
zu begleichen, solange der Streitwert nicht geklärt ist.
Solange also nichts geklärt ist läuft die Zeit für dich, denn die Frist kommt immer näher.
Er darf übrigens keine Mahngebühren oder Verzugszinsen in Rechnung stellen, da der Fehler
seinerseits behoben werden muss.
Übrigens, der normale Satz einer proffessionellen Zahnreinigung verteilt auf 3 Termine liegt bei
maximal 165€.
Viele Grüße
Klaus Peter
 
Ich bitte dich, was für ein Gewissen kann ein Mensch haben um sich über eine Zahlung von 1XX Euro Sorgen machen zu müssen. Das ist lächerlich. Gute Zahnarztpraxen haben monatlich einen Umsatz von über 200.000 Euro und mehr. Wenn deine Zahlung nach 10 Monaten wirklich in Vergessenheit geraten ist, dann kannst du die Zahlung ignorieren,

Wenn die Jahressteuer gemacht wird, dann gehen auch die übrigen Rechnungen raus. Hast du zum Ende des Jahres keine Rechnung bekommen, dann ist es wie gesagt vergessen.
 
Ich würd nichts machen, im übrigen wird normalerweise die Zahnreinigung 1 x Jahr von der Krankenkasse bezahlt, ich zumindest habe sie noch nie selbst bezahlen müssen.

Das stimmt net, nur wenige krankenkassen zahlen das. Normalerweise ist das ne privatleistung und wird von der krankenkasse net übernommen.
 

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