Bei der folgenden Frage, geht es nicht um mich persönlich, sondern um jemanden aus meinem Bekanntenkreis. Dieser hat gerade seine schriftliche Prüfung hinter sich gebracht.
Ich konnte auf diese Frage selbst keine Antwort finden.
Es heißt ja immer, wenn eine GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) nicht gehalten wird, wird sie mit 0 Punkten bewertet...
Nun ist es so (ich sage jetzt mal Person X - ist einfacher), dass X eigentlich keinen Unterricht mehr hat und in diesem Zeitraum (also bereits in der unterrichtsfreien Zeit nach der schriftl. Prüfung) das Halten einer GFS vereinbart war.
Eine schriftliche Ausarbeitung, hatte X auch schon abgegeben.
Nun, war X (wirklich !) krank und konnte so die GFS nicht halten.
X besitzt aber eine ärtzliches Attest !!!
Die GFS kann nicht mehr nachgeholt werden, da in den nächsten Tagen Notenabgabe für das Halbjahr 13/2 ist.
Kann diese GFS mit 0 Punkten bewertet werden, troz einem ärtzlichem Attest ?
Vielen Dank im Vorraus ^^
Ich konnte auf diese Frage selbst keine Antwort finden.
Es heißt ja immer, wenn eine GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) nicht gehalten wird, wird sie mit 0 Punkten bewertet...
Nun ist es so (ich sage jetzt mal Person X - ist einfacher), dass X eigentlich keinen Unterricht mehr hat und in diesem Zeitraum (also bereits in der unterrichtsfreien Zeit nach der schriftl. Prüfung) das Halten einer GFS vereinbart war.
Eine schriftliche Ausarbeitung, hatte X auch schon abgegeben.
Nun, war X (wirklich !) krank und konnte so die GFS nicht halten.
X besitzt aber eine ärtzliches Attest !!!
Die GFS kann nicht mehr nachgeholt werden, da in den nächsten Tagen Notenabgabe für das Halbjahr 13/2 ist.
Kann diese GFS mit 0 Punkten bewertet werden, troz einem ärtzlichem Attest ?
Vielen Dank im Vorraus ^^