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Gibt es ein Tierschutzgesetz, wie lang man einen Hund allein lassen darf?

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Gelöscht 75812

Gast
Hallo zusammen,

die Frage steht ja schon oben. Ich habe einen alleinstehenden Nachbarn, der grundsätzlich mehrere Tage am Stück außer Haus ist (wo, keine Ahnung) und seinen Hund dann jedesmal in seiner Einzimmerwohnung alleine zurücklässt. Eine andere Nachbarin geht morgens und abends kurz mit ihm Gassi (5-10 min vor die Tür) und füttert ihn vermutlich auch.

Nun ist der Hund offenbar sehr einsam und bellt sehr viel, u.a. auch nachts. Es geht mir aber weniger um die Ruhestörung als um die Tatsache, dass er mir leid tut.

Ich habe mir dann überlegt, den Mann anzusprechen, was ich auch tat und dann ganz unfreundlich zu hören bekam, dass ich mich da raushalten solle, da es sein Hund ist und nicht meiner.

Ich finde diesen Zustand für das Tier ehrlich gesagt unter aller Sau, finde aber im Internet nichts darüber, wie lang man einen Hund allein lassen darf.

Wie sollte ich mich eurer Meinung nach verhalten?
 
Wirds vermutlich nicht geben.
Meine Nachbarin macht es ähnlich - da bin allerdings ich derjenige, der dreimal am Tag ihren Hund ausführt und nachsieht ob Wasser und Hartfutter da ist. Diese Spaziergänge sind auch nicht lange, vielelicht eine Viertelstunde jeweils da es auch ein sehr kleiner Hund ist. Allerdings ist meine Nachbarin auch maximal nur zwei Tage weg.
Das Bellen hat kaum was zu sagen: Wenn ich nur für eine Minute das Auto verlasse, bellt mein Hund auch.
 


Also ich weiß, das Hunde in der Regel nicht länger wie 3-5 Stunden Maxi am Tag alleine sein sollten.

Bei 5 Stunden jeden Tag ist das aber schon mit offenen Freilauf für den Hund,im eingezäunten Hof.

In einer Wohnung über so lange Zeit alleine,auch wenn er gefüttert und kurz ausgeführt ist es auf Dauer sicher nicht gut.Wie würde sich ein Mensch so fühlen,die weit aus weniger Lauf drang haben?
Der Hund ist alleine eingeschlossen in einer Wohnung.
Nun weiß ich wie Menschen an ein Tier hängen,und das Tier in einer Wohnung halten,.doch hat es auch mit Egoismus zu tun und sollte gerade in einer Wohnung, entsprechend Betreut werden und Auslauf/+Bezug zum Herrchen haben.

Wenn jemand so oft und lange Weg ist ,versteh ich nicht das Sie ihren Hund das an tun können. Es wird schön geredet.Bis Leiden oder Verhaltensstörungen durch kommen,muss schon ne Menge Leid vor Weg ertragen worden sein.
Ich finde es nicht Richtig.
Soviel Liebe sollte man haben,das man den Hund das genau nicht an tut.

Die Frage in dem Fall wäre ob es nur eine Übergangsmöglichkeit ist,oder ein Dauer Zustand bleiben soll?
Aber der Hunde Besitzer hätte dann sicher anders reagiert.

Vielleicht kannst du Buch führen,damit man wenn nötig mitteilen kann ,wie der Rhythmus des Hunde im Alltag verläuft..
Niemals möchte man einem Menschen einem Hund weg nehmen lassen ,oder Melden ,..wenn nicht wirklich nötig.
Aber hat das Hund Leben nicht vor den Egoismus eines Menschen, vor Rang?

Wie wäre es einfach mal mit einem Tierschutzverein zu sprechen,um Informationen zu holen,wo die Grenzen sind?
Erstmal,ohne es gleich zu Melden.
Ich finde es berechtigt,das du dir Sorgen machst und hoffe das du das im Auge behälst.

Wenn du es aber doch noch Melden musst,würde es erstmal vom Tierschutzverein geprüft werden,..wie der Zustand Zuhause für den Hund ist.
Wenn der Hund gut aufgehoben und Betreut ist,wird auch kein Hund einfach heraus gerissen.Das ist immerhin mit Kosten verbunden.


 
Hallo Melli1988,

bin selber Hundebesitzer, musste ihn auch schon mal länger (8 Std.) alleine lassen.

Soweit ich weiß, gibt es keine eindeutigen Vorschriften.
Das einzige, was man dem Hund zuliebe tun kann ist, ein „Bell-Tagebuch“ zu führen.
Wenn der Hund überdurchschnittlich oft und lange bellt, könnte man sich beim Ordnungsamt beschweren.
Diese müssten dann den Halter darum bitten, dies durch entsprechende Maßnahmen abzustellen.
Kommt der Halter der Aufforderung nicht nach, besteht die Chance, dass der Hund aus der Wohnung entfernt wird und Andernorts untergebracht wird.
Nicht schön für den Halter aber eventuell besser für den Hund.
 
Jein. Ein Tier muss artgerecht gehalten werden - das "artgerecht" ist aber nicht eindeutig definiert und ein großes Problem.
Du kannst Protokoll führen und das an das Ordnungsamt (Lärmbelästigung) und an das Veterinäramt melden (keine artgerechte Haltung) melden, die nehmen dann Kontakt auf.
Die Chance, dass sich durch die Meldung wegen Lärmbelästigung etwas ändert, ist dadurch kurioserweise höher.
Ein Hund darf 30 Minuten am Tag (auch verteilt) bellen, alles andere ist unzulässig und fällt unter dauerhafte Lärmbelästigung.
Das würde zB auch eine Mietminderung rechtfertigen - wenn sich der Vermieter an den Mieter wendet, muss der in irgendeiner Form reagieren.

Ich finde es gut, dass du hin Schaust und ich hoffe, dass du dem armen Tierchen helfen kannst!
 
Im Moment scheint sowieso eine seltsame Hysterie zu herrschen, weil die Laute durch allerlei Presseerzeugnisse "aufgeklärt" werden, was ein Hund bzw. der Besitzer darf und nicht darf. Im letzten Jahr Februar ( brrrr, 2 Grad Plus, Regen ) habe ich z.B. Hund und Auto ( Fenster leicht geöffnet ) im Schatten vor Lidl abgestellt und war einkaufen. JNahc nicht mal 10 Minuten an der Kasse hat man mir gesagt, daß mich eine Frau anzeigen wolle, wegen Hund im Auto.
Diese Woche dasselbe in Grün: Habe ich vor Fressnapf gestellt - es war warm, aber nicht sonnig - rase in den Laden rein -brauche keine 5 Minuten, da ich blind weiß wo ich mein Zeug finde. An der Kasse eine Dame, die sich lauthals beschwert. Gottseidank hat es der Kassierer, der mich kennt, abgebogen, mir aber den tollen Tipp gegeben, alle Fenster am Auto zu öffnen. Ein Witzbold, denn bis ich bei Fresnapf bin, fahre ich 38 Kilometer mit voll blasender Klimaanlage. Wenn ich da alle Fenster öffnen würde, wäre die Kühle doch sofort weg. Also?
Einfach mal das Gehirn einschalten, ehe man aus falschverstandener Tierliebe zur Ordnunsgmacht ruft.
 
Frage ihn doch, ob du mit dem Hund öfters Gassi gehen kannst. Du gehst mit deinem Hund eh raus
🙂

Gruß Hajooo


Die Idee finde ich gar nicht übel.

Ich vermute, dass du zuhause bist (da du so genau beobachten kannst, wann die Nachbarin ein- und aus geht, etc.) und die Zeit entsprechend hättest und wenn dir das Tier so Leid tut, dann wäre das doch eine tolle Lösung.
 
Falls das Ordnungsamt den Hund dann als Ruhestörer entfernen lässt, wird er ins Tierheim gesperrt. Das ist extrem viel Stress für ein Tier und damit ist ihm gewiss nicht geholfen.
Wenn du wirklich von Herzen helfen willst, dann biete an, dass du den Hund zeitweilig betreust.

super idee, und auch die einzige lösung, die dem tier helfen würde.

wenn es möglich wäre (was ich nicht beurteilen kann) den besitzer "anzuzeigen" ist die lösung am ende, dass das tier ins tierheim kommt, mit pech keinen abnehmer findet und auf kurz oder lang eingeschläfert wird. da geht es ihm momentan garantiert besser.
 
Oder der Hund wird von einem Tierschutzverein übernommen und in einer netten Pflegestelle bis zur Vermittlung betreut.
Oder er wird im Tierheim zeitnah vermittelt.
Nicht alle Tiere bleiben ewig im Tierheim. 😉

Na ja, es gibt Handeln und Handeln - auch gut gemeintes Helfen kann daneben gehen, keine Frage.

Was sinnvoll ist oder nicht können dann die Behörden Entscheiden, dafür sind sie ja da.

Hysterie findet man Überall, man denke nur an nervige Senioren, die ihre Nachbarn terrorisieren 😀

Ich denke, es ist immer sinnvoll, ruhig das Gespräch zu suchen (das ist ja bereits passiert, erfolglos), eventuell Hilfe angeboten worden ist (wovon ich jetzt erstmal ausgegangen bin) und dann ggf. Hilfe von außen auszuschalten.
 

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