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Das ist falsch!


"Verkehr mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren:

Sex mit 16- oder 17-Jährigen ist auch älteren Erwachsenen erlaubt. Allerdings ist es nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches verboten, dafür eine Zwangslage auszunutzen – darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Wer älter als 18 ist, darf unter 18-Jährige auch nicht für Sex bezahlen."

 

[URL unfurl="true"]https://www.focus.de/politik/deutschland/sex-mit-minderjaehrigen-kurz-erklaert_id_2228012.html[/URL]


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