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Auf Thema antworten

Eine psychische Behinderung zu haben ist nichts "schlimmes" oder "unehrenhaftes". Eine solche aber zu unterstellen, wo sie gar nicht vorliegt, finde ich absolut nicht okay.



Das weißt du ja nicht, ob es beantragt und geprüft wurde? Vielleicht wurde der Antrag auch abgelehnt, weil im Fall der TE eben KEINE Behinderung vorliegt? Sie hat das doch sehr ausführlich erläutert, dass eine Behinderung bei Autismus-Spektrums-Störungen vorliegen KANN aber nicht MUSS und es in ihrem Fall auch nicht tut.


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