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Auf Thema antworten

Ich?

Glaube ich nicht.

Das eine sind Fakten, das andere ist das "wenn" und "falls".

Falls Du stirbst, falls Du verkaufst - oder nicht oder doch.

Der Verkauf steht und fällt mit der Eintragung im Grundbuch, für die du keine Sicherheit bieten kannst (ein unbekannter Käufer auch nicht) aber halt  Deine zu zahlenden Zinsen.

Die sind dann vertraglich geregelt und gehören der Bank.


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