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Gutachten über Erziehungsfähigkeit

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chioaachen

Gast
Hallo,

über ein mit mir befreundetes Ehepaar soll ein Gutachten über ihre Erziehungsfähigkeit für die gemeinsame 11-jährige Tochter erstellt werden. Hat jemand von euch schon einmal so eine Begutachtung mitgemacht? Wie wird da vorgegangen und vor allem, welche Fragen werden da gestellt? Gibt es ein Gespräch mit der Gutachterin, oder ist da lediglich ein Fragebogen auszufüllen? Wie lange dauert so eine Begutachtung bzw. bis das schriftl. Gutachten vorliegt?
Das Gutachten soll erstellt werden von Frau Prof. Marie Luise K. aus Mülheim an der Ruhr. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Gutachterin?

Was geschieht, wenn die Eltern oder ein Elternteil sich weigern, an der Begutachtung teilzunehmen?

Danke für eure Hilfe.
 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Familiengericht zur Regelung der Fragen von Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Umgang und Unterhalt eingeschaltet wird. Dazu wird ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit erstellt, damit das Gericht entsprechend entscheiden kann.

Besteht die Möglichkeit, dass sich das befreundete Ehepaar trennen will?

M.E. ist so ein Gutachten bzw. dessen Erstellung keine 5-Minuten-Angelegenheit. Das wird schon einige Zeit mit Einbeziehung aller Beteiligter in Anspruch nehmen.

Hoffe, dass ich soweit weiterhelfen konnte.
 
Hallo,

mich interessiert vor allem , WAS in einem solchen Gutachten gefragt wird. Wieviel Mahlzeiten am Tag bekommt das Kind? oder so etwas? Da antwortet doch jeder ( auch wenn es nicht stimmt) 3 mal am Tag und zusätzlich das Pausenbrot für die Schule. Auf solchen Allgemein-Fragen kann man doch kein Gutachten aufbauen. Wäre nett, wenn hier jemand postet, der/die sowas schon mal mitgemacht hat.
 
chioaachen meinte:
Hallo,

mich interessiert vor allem , WAS in einem solchen Gutachten gefragt wird. Wieviel Mahlzeiten am Tag bekommt das Kind? oder so etwas? Da antwortet doch jeder ( auch wenn es nicht stimmt) 3 mal am Tag und zusätzlich das Pausenbrot für die Schule. Auf solchen Allgemein-Fragen kann man doch kein Gutachten aufbauen. Wäre nett, wenn hier jemand postet, der/die sowas schon mal mitgemacht hat.

Also, in so einem Gutachten wird alles gefragt.
Bei mir hat es von morgens 11 Uhr bis abends 18 Uhr gedauert.
Es wurden auch alle Beteiligten allein befragt.
Sogar mein Kind wurde 1,5 Stunden in seinem Zimmer "psychologisch" spielerisch befragt.
Es ist am 11.04.06 gemacht worden, allerdings bis heute habe ich kein Ergebnis.
Bei mir hat das OLG den Gutachtenauftrag gerügt und Abänderung durch das zuständige Amtsgericht beschlossen. Auch dies ist bis heute nicht geschehen.
Die Hintergründe kannst du gern in meinem Thema "Behördenwillkür" nachlesen.

Warum soll denn bei deinen Bekannten ein solches Gutachten erstellt werden?
 
Hallo,
das Jugendamt hatte beantragt, den Eltern (!) das Sorgerecht zu entziehen, weil der Vater das Kind angeblich sexuell missbraucht haben soll. Das Familiengericht folgte (wie üblich ohne Anhörung der Beteiligten) dem Antrag. Nachdem nun frauenärztliche Untersuchung, Befragung und Begutachtung des Kindes ergeben haben, dass der Vorwurf erstunken und erlogen ist, rechneten die Eltern täglich mit der Rückkehr des Kindes und Entschuldigung des JA. Statt dessen soll nun "auf Antrag der Verfahrenspflegerin des Kindes" das obige Gutachten erstellt werden. So ein Antrag gehört zwar nicht zum Aufgabenbereich einer Verfahrenspflegerin, aber ab und an schickt die staatliche Kinderklaubehörde ja mal gern einen Kumpan vor, besonders, wenn sie sich selbst in dem Fall bis dahin nicht mit Ruhm bekleckert hat.
Die Eltern überlegen, die Begutachtung abzulehnen. Die Folgen kann man sich ja leicht ausdenken.
Wie ich hier allerdings lese, wird einem bei der Begutachtung das Wort im Mund umgedreht.Deshalb meine Anfrage.
Nirgendwo steht, dass die Eltern keine Vertrauensperson zur Befragung mitbringen dürfen. Wäre evtl. eine Schutzmöglichkeit. Weißt Du, ob ein Gutachter das mitmacht?

chioaachen
 
Im Normalfall wird dieses Gutachten in den heimischen 4 Wänden erstellt.
Bei mir war die ganze Zeit meine Anwältin dabei. Man kann doch Besuch haben und auch sagen, das man sich absichern möchte.
So ganz realistisch wird das Gutachten sowieso nicht. Denn es ist und bleibt eine gestellte Situation an der sich die Behörden dann wieder auslassen können.
Das Schlimmste ist, das man keine Möglichkeit hat sich dagegen zu stellen. Dann hast du verloren, bevor es angefangen hat.
Glauben tut dir sowieso keiner, mit diesem Gutachten soll doch nur die Handlung der Kinderklaubehörde gerechtfertigt werden.

Oder ist hier jemand der tatsächlich glaubt, das dieser "Verein" eigene Fehler zugibt.
Bist du einmal in deren Fängen, dann ist es wie zu Adolfs Zeiten, sie lassen erst los, wenn du am Boden liegst und dich nicht mehr wehrst, um dann zu sagen, also haben wir doch Recht gehabt.

Das alles geschieht mit der Überschrift "zum Kindeswohl", nur kann dir niemand sagen, was ist eigentlich das Kindeswohl!
Das schlimme ist, das teilweise sogar mit den Kindern die weggenommen werden, Geschäfte zum Kindeswohl gemacht werden.
Erkundige dich mal, was eine Pflegefamilie für die Pflege eines solchen Kindes erhält!
Es ist der Gipfel. Die eigenen Kinder mußt du mit Harz IV irgendwie durchbringen und wenn fremde Menschen dein Kind erziehen, kannst du daheim bleiben und vom Pflegegeld leben.

Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, das ich generell gegegen das Jugendamt bin oder etwas gegen Pflegeeltern habe.
Es gibt sicher auch Situationen, wo das Eingreifen öffentlicher Behörden nötig ist. Nur mit etwas Sorgfalt und Rücksicht auf die Scherben, die man eventuell zurücklassen könnte sollte dies schon geschehen. Es ist ein Kind, das uns Erwachsenen vertraut und seine Mama oder Papa liebt.
Warum muß solch eine kleine Seele so verletzt werden???
Hat denn bei diesen Ämtern keiner auch nur ein bischen Verantwortung?!
Es ist nur einfach zum ko..... Was alles unter dem Deckmäntelchen "Kindeswohl" in diesem Staat getrieben Wird.

*lg und viel Kraft
 
Also ich muss chon sagen, bin echt geschockt, wie hier püber das Jugendamt gesprochen wird. Wäre es euch lieber, wenn nicht eingegriffen wird, wenn im Raum steht, dass ein Kind sexuell missbraucht oder vernachlässigt wird????

Greift das Jugendamt nicht ein und wird bekannt, dass es diesen Verdacht gab und sich dieser bestätigt, heißt es das Jugendamt ist Schuld, dass das Kind dies alles mitmachen musste, obwohl das Jugendamt hätte eingreifen müssen.

Man sollte solche Dinge nicht nur einseitig betrachten sondern auch die Situation der Mitarbeiterin verstehen, oder dies zumindest versuchen, da diese häufig innerhalb von kurzer Zeit eine Entscheidung treffen müssen.

Ich bin nicht der Meinung, dass Kinder sofort bei Verdacht aus der Familie herausgenommen werden müssen, aber wenn ein annähernd begründeter Verdacht besteht, ist es zum Schutz des Kindes notwendig!!!
 
Achso ist das eigentlich, der Kleinste Verdacht reicht aus,
damit Kinder und Eltern auseinandergerissen werden.
Ich meine das es erst ausreicht, wenn festgestellt wid das es dem
Kind in seiner Ursprungsfamilie nicht gut geht.
Aber selbst wenn es einmal der Fall war, heisst es nicht das man
es zukünftig nicht verbessern kann damit es dem Kind in seiner
Herkunftsfamilie gut geht. Auf diese Möglichkeiten wird nach Unterbringung in der Pflegefamilie nicht mehr zurückgedacht.
Der Gutachter fasst nur zusammen was in der Vergangenheit gelaufen ist, wie du dich geändert oder verändert hast wird einem
doch sowieso nicht geglaubt.

Zum Kindeswohl ich laut Jugendamt alles zu rechtfertigen.
Aber mal angenommen es passierte gegen den Willen von Frau
Müller ihrer Kinder entwendet zu haben.
Frau Müller sagt sie sehe sich in der Lage sofort etwas zum Wohle
des Kindes auch meinetwegen unter Aufsicht zu ändern oder bestimmtes abzustellen. Das Jugendamt gibt das Kind nicht mehr raus und der Krieg mit der Behörde läuft weiter.

Was soll Frau Müller machen?
Betteln oder gegen das Jugendamt kämpfen?
 
Auch bei mir wurde eine Abänderung durch das OLG Düsseldorf
mit Gutachterbeauftragung am 26.06.2008 beschlossen in dem
es heisst: Der Gutachter Dr, Xmann soll sein Gutachten vom
6.12.05 ergänzen, er soll mitteilen ob einer Gefährdung des
Kindeswohl durch andere Massnahmen begegnet werden als die Fortdauernde Trennung von der Kindesmutter
begegnet werden kann
Das Gutachten durch den Gutachter ist seit drei Monaten abgeschlossen ich warte allerdings noch bis heute auf das Ergebnis! Und was er mich gefragt hat, war der Hammer:

Ich wurde über mein Sexualeben mit primitiven Fragen ausgefragt.
Wem geht es schon etwas an?
Es geht doch nur um die Kinder und nicht umsoetwas!
Dann wurden Fragen immer wieder bis zu fünf mal die selben Fragen gestellt nur anders formuliert.
Die gesammte Dauer der Begutachtung betrug nur gerade mal drei
Stunden, er hat immer wieder auf die Uhr geschaut!

Tiefengründig hat er sich mit mir nicht auseinadergesetzt
alles rein oberflächlich erfasst.
Mit ein paar durchgeführten Intelligenztesten war es das auch schon für ihn. Mit mehr befasste er sich nicht.

Daraufhin habe ich einige Male telefoniert und nachgehakt,
er hiess es ginge innerhalb von drei Wochen raus,
als ich nach der vierten Wochen noch einmal telefonisch
nachakte antwortete er mir sehr unfreundlich das es immer noch
nicht fertig sei. Daraufhin habe ich drei Weitere Male beim OLG
nachgeforscht, die bestätigten mir das es immer noch nicht vorliegt und wurde um Geduld gebeten !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Diva ! Frohes Fest...!

Ich erzähle dir keinem vom Pferd ich bin wirkcklich von Dr. XX
sexuell ausgefragt worden. Er war mir sowas von unsympathisch
das ich diese Fragen selbstverständlich abwimmelte.
Aber warum macht er sowas?
Meine Mum sagte mir vor einiger Zeit das mein Stiefavter als er mal
vor Jahren den Führerschein wegenommen bekommen hatte auch darüber klagte von einem Gutachter sexuell befragt worden zu sein.
Man fühlt sich richtig veräppelt.
 
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