I
Igi
Gast
Hallo,
mir ist meine Mastercard aus der Tasche gestohlen worden, ohne dass
ich es bemerkt hätte. Es fiel mir erst 8 Tage später auf, als eine
Abrechnung der GZS kam, die einen Einkauf aufzeigte von über 1900
Euro, den ich nicht getätigt habe. Die GZS sagte zunächst, wegen der
vezögerten Sperrung müsste ich einen Eigentanteil an dem Verlsut
tragen, später hiess es jedoch, ich hätte die Karte nicht sorgfältig
aufbewahrt (man müsste immer wissen, wo sie sei), und nun zahlen sie
nicht, unter Verweis auf zwei Urteile des Landgerichts Frankfurt. Was
soll/kann ich tun? Soll ich zm Anwalt gehen oder muss ich das
Nichtzahlen tatsächlich hinnehmen?
In den Geschäftsbedingungen allerdings wird auch explizit darauf hingewiesen, dass bei verspätetem Bemerken sich die Haftung auf max. 50 Euro beläuft.
Vielen Dank für die Hilfe!
mir ist meine Mastercard aus der Tasche gestohlen worden, ohne dass
ich es bemerkt hätte. Es fiel mir erst 8 Tage später auf, als eine
Abrechnung der GZS kam, die einen Einkauf aufzeigte von über 1900
Euro, den ich nicht getätigt habe. Die GZS sagte zunächst, wegen der
vezögerten Sperrung müsste ich einen Eigentanteil an dem Verlsut
tragen, später hiess es jedoch, ich hätte die Karte nicht sorgfältig
aufbewahrt (man müsste immer wissen, wo sie sei), und nun zahlen sie
nicht, unter Verweis auf zwei Urteile des Landgerichts Frankfurt. Was
soll/kann ich tun? Soll ich zm Anwalt gehen oder muss ich das
Nichtzahlen tatsächlich hinnehmen?
In den Geschäftsbedingungen allerdings wird auch explizit darauf hingewiesen, dass bei verspätetem Bemerken sich die Haftung auf max. 50 Euro beläuft.
Vielen Dank für die Hilfe!