P
piefke
Gast
moin,
wir haben einen 11 jährigen sohn, der als i-kind in einer gesamtschule beschult wird. die schule und wir haben festgestellt das unser sohn den schulweg mit dem öffentlichen bus nicht bewältigen kann. der antrag auf fahrdienst bei der zuständigen behörde ist mit folgenden worten abgelehnt worden, das ich als mutter meinen sohn zur schule begleiten kann und auch wieder abholen kann. die kosten für die "sogenannte" begleiterkarte übernimmt die behörde. die kosten für die fahrten mit dem auto nicht. unser sohn hat einen schwerbehinderten ausweis mit 70% und den buchstaben g, b und h ( gehbehinderung, begleitung und hilflosigkeit). es ist auch für die schule nicht nachvollziehbar das unser sohn nicht in den fahrdienst kommt, da alle anderen i-kinder den fahrdienst bekommen.
wir hatten im letzten schuljahr bereits versucht diesen fahrdienst zu bekommen, aber der wurde unter oben genannter begründung abgelehnt.
Als wir dann einspruch erhoben hatten, haben wir einen brief von der schulbehörde bekommen, in dem wir darauf hingewiesen wurden, das es für uns wenn wir den einspruch nicht zurückziehen kostenpflichtig wird, weil dann eine "Sitzung" in einem behörden internen ausschuss ( nur Mittarbeiter der Behörde ) stattfinden würde, in dem dann nur die bereits getroffene entscheidung bestätigt werden würde.
Und wir dann kosten in einer uns nicht vor getroffener entscheidung mitgeteilter höhe würden tragen müssten.
hat jemand erfahrungen gemacht und tipps für uns was wir noch machen können???
herzlichen dank im voraus
wir haben einen 11 jährigen sohn, der als i-kind in einer gesamtschule beschult wird. die schule und wir haben festgestellt das unser sohn den schulweg mit dem öffentlichen bus nicht bewältigen kann. der antrag auf fahrdienst bei der zuständigen behörde ist mit folgenden worten abgelehnt worden, das ich als mutter meinen sohn zur schule begleiten kann und auch wieder abholen kann. die kosten für die "sogenannte" begleiterkarte übernimmt die behörde. die kosten für die fahrten mit dem auto nicht. unser sohn hat einen schwerbehinderten ausweis mit 70% und den buchstaben g, b und h ( gehbehinderung, begleitung und hilflosigkeit). es ist auch für die schule nicht nachvollziehbar das unser sohn nicht in den fahrdienst kommt, da alle anderen i-kinder den fahrdienst bekommen.
wir hatten im letzten schuljahr bereits versucht diesen fahrdienst zu bekommen, aber der wurde unter oben genannter begründung abgelehnt.
Als wir dann einspruch erhoben hatten, haben wir einen brief von der schulbehörde bekommen, in dem wir darauf hingewiesen wurden, das es für uns wenn wir den einspruch nicht zurückziehen kostenpflichtig wird, weil dann eine "Sitzung" in einem behörden internen ausschuss ( nur Mittarbeiter der Behörde ) stattfinden würde, in dem dann nur die bereits getroffene entscheidung bestätigt werden würde.
Und wir dann kosten in einer uns nicht vor getroffener entscheidung mitgeteilter höhe würden tragen müssten.
hat jemand erfahrungen gemacht und tipps für uns was wir noch machen können???
herzlichen dank im voraus