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habe eine frage

K

Klara

Gast
Hallo,
ich habe eine Frage.
Danke schonmal im voraus für eure Mühe.
Mein Mann hat mich verlassen. Dadurch bin ich Harz 4 Empfänger.
Er zahlt unseren Kredit, den wir beide unterschrieben haben.
Jetzt kommt eine Unterhaltsforderung von 830 Euro auf ihn zu.
Eine Nachzahlung von ca 9000 Euro.
Nun will er in Privatinsolvenz gehen. Darf er das alleine, oder muss ich das als seine Nochehefrau auch?
Wird jetzt die Bank von mir den Kredit fordern? Was kann mir passieren?
Werde ich haftbar gemacht?
Bekomme Kindergeld, Berufsunfähigkeitsrente,Harz4.
Danke
 
M

Mo44

Gast
Ganz so einfach ist die Antwort nicht.

Den Kreditvertrag, so habe ich es verstanden, habt ihr beide abgeschlossen. Also haftet ihr, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, gemeinsam. Das heißt die Bank bzw. der Kreditgeber kann die Forderung auch gegen dich geltend machen, wenn keine Schuldübernahme erfolgte und dem Kreditgeber angezeigt und von diesem genehmigt worden ist.

Damit ist das mit der Privatinsolvenz, die er alleine für sich beantragen kann, für dich problematisch, weil du jedenfalls weiter für diese Verbindlichkeit mithaftest und nicht befreit wirst. Aber dir verbleibt gtrotz Ansprüchen der Kreditgeber immer das pfändungsfreie Einkommen und der erforderliche Kindesunterhalt. Der Unterhalt den dir dein Mann für dich und Kind schuldet, wird ebenfalls bei der Insolvenz berücksichtigt, weil ihr vorrangige Ansprüche vor den Gläubigern habt.

Ich empfehle als Lektüre:
Rechtstipps - der private Rechtsberater

und

Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz-Verfahren

Viel Glück
Gruß
mo
 

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