Es gibt keine rechtliche Regelung dazu. Ich kenne jetzt nicht alle Schulgesetze aller Länder, aber in meinem Bundesland schonmal nicht.
Ansonsten schaut mal im Schulgesetz nach, da ist nur der schulpsychologische Dienst mit Schweigepflicht geregelt (möglich, dass die Vertrauenslehrer darunter fallen) und innerdienstliche Belange von Gremienmitgliedern.
Aber wenn es in Eurem Bundesland so wäre, dann würde ich mich über einen Link freuen, denn schlecht ist so eine Schweigepflicht ja nicht.
Es gibt sicher einen Verhaltenskodex und eventuell schulinterne Regelungen und freiwillige Verpflichtungen, aber wie gesagt, das ist ja nochmal was anderes als eine rechtliche Regelung. Über gesetzliche Schweigepflichtsvorschriften muss jeder Einzelner belehrt werden und er muss unterschreiben, dass er das zur Kenntnis genommen und verstanden hat.