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haben Lehrer schweigepflicht?

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Wenn Eltern mit dem Lehrer Über die probleme sprechen,hat die lehrerin die schweigepflicht?
 
Klar haben Leher da Schweigepflicht!!! Darum gibts ja auch Vertrauenslehrer an jeder Schule... Da kann man aber auch genauso gut zu jedem anderen Lehrer gehen und um ein Vertrauenswürdiges Gespräch bitten...
 
Nein, Lehrer haben keine Schweigepflicht wie Anwälte, Priester oder medizinisches Personal.

Man kann Vertraulichkeit vereinbaren und der Lehrer sollte sich dann auch daran halten. Letztlich wird er es aber entscheiden und verantworten müssen, ob er (zum Beispiel bei Gefahr) die Eltern informieren muss.

Ein Vertrauenslehrer hat da ja noch einmal eine besondere Stellung, aber Schweigepflicht hat auch er nicht. Eventuell verpflichtet er sich selbst zu Stillschweigen.
 
Wenn Eltern mit dem Lehrer Über die probleme sprechen,hat die lehrerin die schweigepflicht?

@ weidebirke
Da es hier um ein Eltern-Lehergespräch handelt, gehe ich in der Annahme dass die Schweigepflicht auf außenstehende Personen gerichtet war. Und da haben Die Probleme der Familie nichts zu suchen...
 
Deswegen hat der Lehrer immer noch keine Schweigepflicht.

es wäre nicht besonders fein, Details aus Schülerleben rumzutratschen, aber verboten ist es ihm nicht 😉
 
Doch, Lehrer haben eine Schweigepflicht. Ich bin mir ziemlich sicher, davon in Schulrecht gehört zu haben (ich bin ausgebildete Lehrerin).

Zumindest gilt diese Schweigepflicht in jedem Fall für das, was zwischen Eltern und Lehrern besprochen wird. Jedenfalls gilt dies im Normalfall (Ausnahmen bei Extremfällen könnte es geben, dazu müsste ich nachlesen.)

Bei einem Gespräch zwischen Schüler und Lehrer könnte es einen auch juristischen Konflikt geben, wenn der Lehrer etwas erfährt, das andere wissen sollten, um Schaden von einem Schutzbefohlenen abzuwenden (Also, ich glaube auch, mich zu erinnern, dass da die Schweigepflicht nicht so weit geht wie z.B. beim Beichtgeheimnis, das ja wohl absolut und immer gilt.)
 
Hi

es kommt drauf an zu welchen Lehrern man geht
vertrauenslehrer oder schulsozialarbeiter haben schweigepflicht.

Die anderen lehrer haben keine schweigepflicht aber man kann mit ihnen vereinbaren, dass sie vorerst niemanden von den problemen erzählen

ich weiß dass weil ich mich schon selber an lehrer wegen problemen gewandt habe

Liebe Grüße
 
Es gibt keine rechtliche Regelung dazu. Ich kenne jetzt nicht alle Schulgesetze aller Länder, aber in meinem Bundesland schonmal nicht.

Ansonsten schaut mal im Schulgesetz nach, da ist nur der schulpsychologische Dienst mit Schweigepflicht geregelt (möglich, dass die Vertrauenslehrer darunter fallen) und innerdienstliche Belange von Gremienmitgliedern.

Aber wenn es in Eurem Bundesland so wäre, dann würde ich mich über einen Link freuen, denn schlecht ist so eine Schweigepflicht ja nicht.

Es gibt sicher einen Verhaltenskodex und eventuell schulinterne Regelungen und freiwillige Verpflichtungen, aber wie gesagt, das ist ja nochmal was anderes als eine rechtliche Regelung. Über gesetzliche Schweigepflichtsvorschriften muss jeder Einzelner belehrt werden und er muss unterschreiben, dass er das zur Kenntnis genommen und verstanden hat.
 
Vertrauenslehrer haben Schweigepflicht. Innerhalb des Teams beim Pädagogisch-Psychologischen Dienst (PPD) werden Fallbesprechungen gemacht, in Gremien, wie Weidebirke schrieb.
Die Schweigepflicht des Vertrauenslehrers geht aber nicht bis zum Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.
- Wurde mir ´mal auf eine persönliche Nachfrage beim PPD erklärt.
Vielleicht vor Ort nachfragen?
LG

Es gibt keine rechtliche Regelung dazu. Ich kenne jetzt nicht alle Schulgesetze aller Länder, aber in meinem Bundesland schonmal nicht.

Ansonsten schaut mal im Schulgesetz nach, da ist nur der schulpsychologische Dienst mit Schweigepflicht geregelt (möglich, dass die Vertrauenslehrer darunter fallen) und innerdienstliche Belange von Gremienmitgliedern.

Aber wenn es in Eurem Bundesland so wäre, dann würde ich mich über einen Link freuen, denn schlecht ist so eine Schweigepflicht ja nicht.

Es gibt sicher einen Verhaltenskodex und eventuell schulinterne Regelungen und freiwillige Verpflichtungen, aber wie gesagt, das ist ja nochmal was anderes als eine rechtliche Regelung. Über gesetzliche Schweigepflichtsvorschriften muss jeder Einzelner belehrt werden und er muss unterschreiben, dass er das zur Kenntnis genommen und verstanden hat.
 
Wie gesagt, Länderrecht.

Der Vertrauenslehrer ist aber nicht explizit im gesetz aufgeführt, sondern so, wie ich oben schrieb. ich gehe mal davon aus, dass der Vertrauenslehrer als Mitglied des schulpsychologischen Dienstes gilt.
 

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