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Hätte Apotheker auf Homöopathie hinweisen müssen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

FarbSpiel

Mitglied
Guten Abend,

seit einigen Tagen hab ich eine Bronchitis.
Mein Mann war deshalb am Samstag in der Apotheke und hat mir einen Hustensaft mitgebracht.

Ich wunderte mich, da er nach mehrmaliger Einnahme keine Wirkung zeigte.
Heute hab ich zufällig erst gesehen, dass es sich um einen homöopathischen Hustensaft handelt.

Mein Mann sagte, er habe dem Apotheker gesagt, dass er für die schwere Bronchitis seiner Frau einen schleimlösenden Hustensaft braucht, er hätte ihm zu diesem geraten, aber mit keinem Wort erwähnt, dass er homöopathisch ist.

Hätte er darauf hinweisen müssen?

Ich habe im Netz keine aussagekräftige Information dazu gefunden.
 

Amatio

Aktives Mitglied
Homöopathische "Medikamente" sind keinem Wirksamkeitsnachweis unterworfen. Sie sind wissenschaftlich nicht anerkannt. In höheren Potenzen ist kein einziges Molekül der Ausgangssubstanz mehr enthalten. Es gibt nur den Placeboeffekt als einzige Wirkung (wenn Du daran glaubst, dass es Dir hilft, dann wirkt dieser Glaube positiv!) Reine Geschäftemacherei!
Aber wahrscheinlich gibt es keine gesetzliche Hinweispflicht für diese Schein-Medikamente. Skandalös!
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Ich bin kein Jurist, m.E. hätte der Apotheker aber darauf hinweisen müssen, dass es sich um ein homöopathisches Präparat handelt.
Ein Präparat also, dass keinerlei wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung hat, die über den Placebo-Effekt hinausgeht, dafür dem Apotheker aber die Kasse klingeln lässt.

An Deiner Stelle würde ich mal versuchen, mich bei der Apothekerkammer Deines Bundeslandes zu informieren.
Dort kannst Du Dich auch über das Verhalten des Apothekers beschweren, jede Apothekerkammer hat auch eine Beschwerdestelle.

Außerdem würde ich den Plunder zurückbringen und die volle Erstattung des Kaufpreises verlangen.
 

gittazi

Aktives Mitglied
Guten Abend,

seit einigen Tagen hab ich eine Bronchitis.
Mein Mann war deshalb am Samstag in der Apotheke und hat mir einen Hustensaft mitgebracht.

Ich wunderte mich, da er nach mehrmaliger Einnahme keine Wirkung zeigte.
Heute hab ich zufällig erst gesehen, dass es sich um einen homöopathischen Hustensaft handelt.

Mein Mann sagte, er habe dem Apotheker gesagt, dass er für die schwere Bronchitis seiner Frau einen schleimlösenden Hustensaft braucht, er hätte ihm zu diesem geraten, aber mit keinem Wort erwähnt, dass er homöopathisch ist.

Hätte er darauf hinweisen müssen?

Ich habe im Netz keine aussagekräftige Information dazu gefunden.
Ja, hätte er, denn die Wirksamkeit ist nicht bewiesen und die Gewinnspanne sehr hoch.
 

FarbSpiel

Mitglied
@kasiopaja packst Du in der Apotheke den Beipackzettel von einem Medikament aus, dass Du vielleicht kaufen möchtest und liest erst mal? Ich nicht.

@weidebirke was meinst Du mit dem Datz „was bedeutet für Dich, dass er es hätte tun müssen?“
Ich hab nicht geschrieben, dass ich denke, dass er das hätte tun müssen.
Ich hab gefragt, ob Apotheker das erwähnen müssen, wenn sie beraten so nach dem Motto „ ich hab hier einen Hustensaft, der homöopathisch ist“ oder „ möchten Sie etwas Homöopathisch
es?“
 
Status
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