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Haftbefehl als Schufaeintrag

T

Tom

Gast
Hallo,

ich gehöre zu den noch etwas jüngeren Leuten und hab ein großes Problem. Ich hab durch meine eigene Dummheit mehrere Haftbefehle vom Gerichtsvollzieher bekommen, alle offenen Beträgfe wurden jedoch sofort von mir beglichen. Ich dachte damit sei alles erledigt. Jetzt hab ich von meiner Bank ein Schreiben bekommen wo ich Stellung nehmen soll zu gewissen Schufa einträgen. Und zwar hat der Gerichtsvollzieher die Haftbefehle der Schufa gemeldet. Nun meint dieser, obwohl ich sämtliche Beträge bei Ihm beglichen habe, dass ich mich über das Amtsgericht kümmern muss, dass diese Schufa Einträge wieder gelöscht werden.
Mein Bank meint allerdings die meisten Gerichtsvollzieher machen das selbst.

Nun möchte meine Bank bis Donnerstag ein Schriftstück egal von wem, wo ihr bestätigt wird, dass die Haftbefehle überfällig sind, sonst wird auf jeden Fall mein Konto gesperrt.
Der Gerichtsvollzieher weigert sich allerding so etwas auszustellen.

Kennt sich einer von Euch aus und kann mir weiter helfen!?

Ich wäre für jede Hilfe wirklich sehr sehr dankbar!

Liebe Grüße Tom
 
Hallo Tom,
Haftbefehle ??
Also ich kenne nur Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide. Einen Haftbefehl wegen Schulden bekommt man nur, wenn man zur EV eingeladen wird und nicht zum Termin erscheint.
Ob Du die Einträge löschen lassen kannst, ist davon abhängig, wie sie reingekommen sind.
Lies bitte folgendes dazu durch :
1. Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch oder veraltet ist, muss er gelöscht werden, es sei denn, die Schufa beweist das Gegenteil. In der Zwischenzeit darf die Schufa die Daten nicht weitergeben.

2. Schufa-Einträge müssen außerdem nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Dazu gehören:

Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten (sie werden aber auf Nachfrage nur zehn Tage lang bekanntgegeben),
Kredite nach drei vollen Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung,
Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte drei Jahre nach der ersten Speicherung. Voraussetzung: Alle berechtigten Forderungen wurden beglichen,
Kundenkonten des Handels nach drei Jahren,
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren; die Löschung hat bereits vorher zu erfolgen, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

Wenn der Eintrag aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte erfolgt ist, dann kannst Du das sicherlich vorher löschen lassen. Am Besten sprichst Du beim Amtsgericht vor.
Was auf jedem Fall vorhanden sein muss, auch wenn der Eintrag nicht gelöscht ist, ist ein Erledigungsvermerk. Frag mal bei der Bank nach, ob dieses auch reichen würde, dann brauchst Du nur eine Selbstauskunft vorzulegen.
Viel Glück !
 
Hallo,

gehe doch einfach zum Amtsgericht, weise Deine Zahlungen nach und Du wirst dort schon mal gelöscht. Damit es nicht ewig dauert, bis Du die Löschung bei der Schufa hast, schicke die vom Amtsgericht ausgestellten Löschungen an die Schufa. Am besten per Fax oder Einschreiben. Die Faxnr. erhältst Du bei Deiner zuständigen Schufa. Die löschen dann sofort.

Einträge bei den Amtsgerichten müssen sofort gelöscht werden. Schaue einfach mal unter www.schufa.de nach. Dort findest Du den gleichen Hinweis.

Gruß

Konny
 
Sollte Dir eine Kontopfändung seitens der Bank ins Haus stehen, was allerdings nur möglich wäre, wenn Du noch ausstehende Zahlungen mit einem Titel gegen Dich bei einem Gläubiger hättest, dann musst Du sowie so das Amtsgericht einschalten umd einen Schnellentscheid zu erhalten, dass alles, was unterhalb des pfändbaren Betrages liegt nicht gesperrt werden dar. Sollte Dein Einkommen diese Grenze nicht überschreiten, kannst Du innerhalb von 3 Wochen ab Antragstellung ein dauerhaftes Pfändungsverbot bei der Bank aussprechen lassen. Es kommt immer darauf an, aus welchen Gründen die Bank die Anfrage bei der Schufa startet.
Das ist überhaupt ein Punkt, den die Banken unerlaubterweise immer wieder machen, dass sie ein Konto zwecks Pfändung sprerren, ohne dem Schuldner Bescheid zu geben, und dann fängt die große Rennerei an, um durch das Amtsgericht die sofortige Freigabe des Kontos für die anfallenden Festkosten zu beantragen.
Das ist eine äußerst peinliche Angelegenheit, weil es Banken gibt, die einen auf das gepfändete Konto in Gegenwart des gesamten Publikumverkehrs aufmerksam machen und einen kaltlächelnd wieder wegschicken. "Man reiche dem Kunden das nächste Mauseloch zum verschwinden".

Von Haftbefehl habe ich bisher nur bei Ordnungswidrigkeiten gehört, wenn man auf alle Mahnuingen nicht reagiert. Das ist aber auch nicht weiter tragisch, sondern hat den Vorteil, dass mann dann, um der Verhaftung zu engehen, nur noch den ursprünglichen Betrag oder Mahn- und Versäumniszuschläge bezahlen muss. Als ich das spitz bekommen habe, habe ich generell gewartet, bis mich der nette Kripobeamte jedesmal anrief und fragte, ob ich noch am selben Tag einzahlen will, weil es schon wieder mal so weit wäre. Das erste Mal, das ich einen Kripomann hätte küssen können. Diese ZUsammenarbeit hat hervorragend fast 1 Jahr lang funktioniert. Danach hatte ich einen PKW-Stellplatz in einer Tiefgarage und keine Strafzettel mehr. Insgesamt in 1 Jahr 960 DM an Strafzetteln, aber nicht ein Eintrag in Flensburg. Wundert mich heute noch. Aber da man bei so vielen Blauen komplett den Durchblick verleirt, ist man auf den Haftbefehl regelrecht angewiesen, um zu erfahren, was zu welcher Numemr gehörend bezahlt werden muss. Aber echt, es kostet Nerven.
Ich bitte die kleine Erinnerungsexkursion zu entschuldigen.
LG Luiserl
 
Doch , Brasil, ziemlich sogar, deshalb hab ich es ja dann auf die Haftbefehle ankommen lassen, um nur noch den ursprünglich fälligen Betrag zahlen zu müssen.
Hast Du in punkto Deiner Angelegenheit schon etwas in die Wege leiten können?
Liebe Grüße und harmonisiche Feststage
Luiserl
 
Hi Luiserl,

bei mir ist mein Leben völlig von der Rolle. Aber woher weißt Du das?
Hast Du etwas in einem anderen Thread von mir gelesen?
 
Nein Brasil, habe ich nicht. Wo hast Du geschrieben? ;ewine Bemerkung bezog sich auf diesen Thread, von wegen Haftbefehl.
LG Luiserl
 
hab ich gedacht, weil Du geschrieben hast,
"hast Du in Deiner Angelegenheit schon etwas unternommen"

War dann wohl eine Falschinterpretation von mir.

gruß
 
Hallo,

ich gehöre ebenfalls zu der jüngeren Generation die leider schon einen Negativen Schufa eintrag "besitzen". Ich hab folgendes Problem und brauche dringend rat oder weinigstens ein paar informationen.

Ich habe vor etwas mehr als drei Jahren den fehler gemacht und für meinen damaligen Verlobten den Bürgen gemacht (Handyvertrag). Die Bez. ging allerdings auseinander und er sagte mir nicht, das er die Rechnung nicht mehr bezahlen kann. Ich bekamm dann Post von den Anwälten des Anbieters das ich die Rechnung (ca 1500 DM) bezahlen soll. Ich habe eine Ratenzahlung verienbart und zahle seit nunmehr 3 Jahren jeden monat 50 € ab. Da ich nich viel Geld habe, hatte ich schon einige Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide im Briefkasten. Da ich allerdings vor kurzem Arbeitslos geworden bin, kann ich nun gar nicht mehr zahlen und bin mit drei Monatsraten im Rückstand. Durch einige bekannte und verwante habe ich gehört, das wenn ich nicht Zahlen kann und man bei mir nichts Pfänden kann, dass es soweit kommen kann das ih auch in Haft muss. Nun möchte ich wissen ob das stimmt. Wenn es nicht stimmt, welche flgen kann das nichtbezahlen haben? kann man eine ratenzahlung stilllegen? (wenigstens ein paar monate?) Was kann ich sonst noch tun, ausser wieder arbeiten und alles geld sparen was ich habe (ich verdiene nebenbei noch ein paar €)?


schreibt mir bitte auch per e-mail! [Sorry, bitte keine E-Mail-Adressen veröffentlichen, sondern im Forum registrieren und per Privater Nachricht Kontakt aufnehmen. Danke, Admin.]


Danke Nina
 

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