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[QUOTE="NoUseForAName, post: 74176"]

Eine Ltd haftet - genau wie eine GmbH - immer mit dem gesamten Geschäftsvermögen, unerheblich ob die Stammeinlage nur 150 GPB oder 1 GBP ist. D.h. wenn die Firma irgendwelches Vermögen besitzt (Geschäftsausstattung, Ware, Bankkonto ...) haftet sie auch damit. Eine Limited ist kein Schutzschild um dahinter strafbare Handlungen durchzuführen. Wenn die Ltd nicht zahlt, obwohl Du ein Recht auf Zahlung hast, kannst Du den Geschäftsführer anzeigen/verklagen. Bei Straftatsbestand haftet dann auch der Geschäftsführer persönlich, das nennt sich dann Durchgriffshaftung. Die Limited wird in der Haftung genau wie eine GmbH betrachtet. Wenn allerdings auch der Geschäftsführer pleite ist und die Firma keine Werte besitzt, ist es fraglich ob sich eine Anzeige (z.B. wegen Betruges) lohnt. Auf jedem Fall kann man einem Betrüger aber das leben schwer machen ...

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