Bezugsberechtigt für das KG ist die MUTTER!
Es müßte nicht "Kindergeld" sondern "Steuererleichterung für Eltern wegen sich ausbildendem/ausbildungssuchendem Kind unter 25 ohne ausreichend eigenem Einkommen" heißen oder so.
Dieser Dauerirrtum wird sich aber noch Jahrhunderte halten
ES IST N I C H T IHR Kindergeld!
(Bei der Mutter wird es evl.auf die ALG2-Zahlung angerechnet..es sei denn...sie reicht es NACHWEISLICH an die Tochter weiter -so als Unterhalt ohne Verpflichtung.)
Eine Überleitung auf das volljährige Kind ist nur der Sonderfall,wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen (können/wollen) und KEINE weiteren Einkünfte da sein könnten.
Und..bis 28 gibt es nicht...
Ist man als Student überhaupt ALG2 berechtigt?
Man steht doch NICHT neben dem Studium dem Arbeitsmarkt "mindestens 3 Stunden" zur Verfügung?
Ein Nebenjob wäre doch ÜBEROBLIGATORISCH?!
(Neben dem Bafög könntest Du dauerhaft bis ca.400Eu/Monat zusatzerjobben--OHNE ANRECHNUNG!)
Bafög beantragen...nicht die ARGE-Damen entscheiden,sondern natürlich das Bafög-Amt!
ICH WÜRDE DOCH GAR NICHT BEI DER ARGE FRAGEN !!!!
Geh zum Stura ,dort gibts auch kostenlos Rechtsauskünfte.
Bei Dir fließt ein: Einkommen der Mutter ( Selbstbehalt? Sie hat ALG2--
ist also gar nicht unterhaltsfähig!),Deine Waisenrente.
Wichtig noch: das eigene Vermögen--unterhalb der Freigrenzen.
Beim Bafög
ist ein Wohnbedarf mit drin--also: WG suchen?
Vorvertrag o.Angebote?
Das EIGENE Einkommen ist nur die Waisenrente!
Und...wird die überhaupt VOLL angerechnet?
Da muß man mal in die Bafög-Richtlinien gucken.
Der Antrag wird NIE RÜCKWIRKEND bewilligt--also...in die Gänge kommen und SOFORT,noch im September Antrag zum Bafög-Amt.
UNTERLAGEN KÖNNEN GGF.NACHGEREICHT WERDEN!
Wichtig ist der Eingangsstempel. Und der Hinweis,daß man noch nachreicht...wenn z.B. von der Mama noch was fehlt.
Als Rat für die Mama: Antrag auf Kindergeldzuschlag stellen!
Ab zur Kindergeldkasse mit den Einkommensnachweisen und der Studienbescheinigung.
Diese maximal 140 Eu sollte man unbedingt immer beantragen.
Was mich irritiert: das Semster beginnt doch erst JETZT,
wurde ein halbes/ganzes Jahr KEIN Bafög beantragt?
ERGÄNZUNG: Bei
abgelehntem Bafög-Antrag kann als Ausnahmefall ALG2 als Darlehen beantragt werden.
Das ist das,was ich jetzt beim Suchen fand.
Da Deine Mutter selbst nur den BESCHRÄNKTEN Wohnanteil gemäß ALG2-Richtlinie bekommt,kann von Iir sicher NICHT erwartet werden,daß sie Dich bis 25 beherbergt! Das widerspräche den ALG-Richtlinien...wenn sie Kosten erstattet bekäme (größere Wohnung),die EIGENTLICH hier durch Deinen EIGENEN Bafög-Anspruch gedeckt würden!
Da sie selbst bedürftig ist und SOZIALLEISTUNGEN beansprucht, gibt es hier Konflikte der staatlichen Töpfe!
Ihr steht für SICH Grundbedarf+Wohnanteil zu--DIR als Studentin das Bafög.
Es wäre ja sonst eine Belastung des Staates,die gar nicht so gerechtfertigt ist!
(denn Bafög ist z.T. Darlehen! Anders als ALG2...)
Du bist über 18 und hast in erster Linie Dich selbst zu kümmern (Bafög-Antrag,schnell fertig studieren) und ein "Ausruhen" auf Mutters ALG2-Topf ist völlig unwirtschaftlich...
Die ARGE-Damen sind nicht so richtig gesetzesfit,scheint mir...
Außerdem mindert eine NOCH BIS STUDIUMSENDE BEI MAMA WOHNENDE TOCHTER ja auch die Vermittelbarkeit/Flexiblität der ARBEITSSUCHENDEN(!) Mama..die ja lt.ALG2 -Richtlinie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß --und OHNE Dein Mitwohnen ( MV-Bindung !) ja europaweit vermittelbar wäre!
Wenn ich die Mama wäre,hätte ich mich ab Studiumsbeginn der Tochter schon mal nach einer argegerechten Wohnung für MICH ALLEIN umgeschaut
(in Stadt mit besserer Vermittelbarkeit!) ---und die Tochter unterstützt bei der WG-Suche..und sowieso beim
Recherchieren.
WER will einen erwachsenen Menschen hindern,umzuziehen?
Kriterium ist nur...die Wohnung muß
"bedarfsgerecht" sein -falls man ALG2 will.
Ob alle Gesetze und Durchführungsbestimmungen immer grundgesetzeskonform sind,ist ein sehr umstrittenes Thema.
Im Zweifel gilt immer das DRÜBERSTEHENDE Recht...Grundgesetz,Europarecht...UNO-Menschenrechte.
Das Grundgesetz der BRD garantiert diverse Dinge--die "aus Versehen" nicht immer beachtet werden.
Artikel 11,12,13 mal z.B.
Du kannst auch in einer anderen Stadt studieren!
Logisch?!
Micky
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