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Hartz 4 und Nebenjob....wer bekommt den Krankenschein?

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W

Waldfee

Gast
Hallöchen,

ich brauche heute mal wieder eure Hilfe.
Ich bekomme Hartz 4,habe aber einen Nebenjob.Nun bin ich schon seit dem 14.8.07 auf Grund meiner OP krank geschrieben.
Ich habe meiner Chefin über meine bevorstehende OP Bescheid gesagt und auch,daß ich krank geschrieben bin.
Den Krankenschein habe ich beim Arbeitsamt abgegeben und dort sagte man mir,daß es ausreicht,wenn ich auf Arbeit Bescheid gegeben habe,daß ich krank geschrieben bin.
Nun habe ich die Kündigung von Arbeit bekommen,weil kein Krankenschein vorliegt.
Die auf dem Arbeitsamt haben mir aber gesagt,daß ich da nichts abgeben muß,sondern das AA immer alles bekommt.
Ich bin noch bis 16.9.07 krank geschrieben,der Vertrag wird zum 15.09.07 gekündigt.

Meine Frage:
Bin ich denn verpflichtet,den Krankenschein oder eine Kopie beim Arbeitgeber vorzulegen?
Bei meinen vorhergehenden Stellen brauchte ich das nicht.Da reichte ein Anruf und zur Not haben die sich dann beim AA erkundigt.

Vielen Dank schon mal :).

Gruß Waldfee
 
M

MagicSun

Gast
Den Krankenschein, bekommt das Arbeitsamt, aber informiert werden muss auch der Arbeitgeber.
Wenn dieser ein Kopie wünscht, warum denn nicht.
Es ist zweckmäßig, alles auch Krankenscheine generell zu kopieren, denn auf den Arbeitsämtern verschwindet so manches und man erspart sich dadurch viel Stress.;)
 
L

LeererMensch

Gast
Guten Morgen,

das ist ja nichts neues vom Arbeitsamt. Aber an Deiner Stelle würd ich eh ne Kopie machen so wie es Magicsun vorgeschlagen hat und es gleich an den Arbeitgeber schicken.

Dann bist Du wirklich auf der sicheren Seite.
 
K

Kuschelbär

Gast
Was ist eigentlich so schwer daran, sowas vorher abzuklären?

Und selbstverständlich braucht auch der Arbeitgeber einen Nachweis über deine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. Und sei dies in Form einer AU-Kopie.



Darkside
Denn der benötigt dies wegen evtl. Lohnfortzahlung gem. Gesetz. Selbst Minijobber haben einen Anspruch darauf.
 
W

Waldfee

Gast
es steht im vertrag,daß ich bei krankheit,die länger als 3 tage ist,dem arbeitgeber bescheid sagen muß.
ich habe nur 2 tage die woche gearbeitet,insgesamt 5 stunden.

da ich die arbeit auf grund der op eh nicht mehr machen kann,habe ich mich mit der sache abgefunden.
ich habe die kündigung jetzt angenommen und hoffe darauf,daß ich wenigstens meinen ausstehenden lohn noch bekomme.

ich danke allen,die mir hier geantwortet haben und werde den thread nun schließen :).
 
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