Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

hat das jugendamt schweigepflicht?

hallo, ich bin geschieden und hatte regelmäßigen kontakt zum jugendamt . gestern mußte ich erfahren das die frau vom jugendamt meinem exmann alles erzählt hat was ich ihr erzählt habe. hat die den nicht schweigepflicht wenn ich ihr etwas erzähle?
 

DerOnkel

Aktives Mitglied
Bin mir zwar nicht sicher, ob das alles so ganz konkret und wahrheitsgemäß ist...ist schließlich `nur´ Google-`Wissen´, klingt aber sehr interessant, was da zu lesen ist:

Schweigepflicht

War auch nur `mal eben´ so ein `Schnellschuß´, aber vllt. hilft´s Dir...

Grüße vom Onkel
 

DerOnkel

Aktives Mitglied
Hey hey Diva, locker bleiben ;)

Wie ich schon schrieb, war das legiglich ein Ergebnis aus der `mal eben´-Suche nach der Schweigepflicht des Jugendamtes und kein verbindliches `Ja, haben die´ oder `Nein, haben die nicht´...

Es ging doch um die GRUNDSÄTZLICHE Schweigepflicht, oder?

Ohne genauere Angaben, um was es in ihrem Fall genau geht, loht es nicht, sich da jetzt so rein zu steigern ;)
 

ggsg68

Neues Mitglied
naja
Schnellschuss -

da sind Eltern, ergo gemeinsame Kinder, in der gemeinsamen oder getrennten Verantwortung und hier soll dann Schweigepflicht herhalten.

Wie soll das denn gehen?

. ..
und wenn das JA in einem Sorgerechtsstreit ist und mit beiden Eltern getrennt spricht, wird es notgedrungen so sein, dass weitere Informationen über den anderen Elternteil erzählt werden müssen!
Guten Morgen!

Natürlich unterliegt die Mitarbeiterin des Jugendamtes der Schweigepflicht und ist von STGB §203 erfasst wenn sie unbefugt Informationen offenbart.

Die Befugnisnormen sind in SGB X geregelt, bei möglicher Kindeswohlgefährdung steht der §8a SGB VIII mit dem dort beschriebenen Maßnahmen zur Verfügung.

Natürlich hat der unterhaltspflichtige, also nicht-betreuende Elternteil, ein Recht auf Auskunft ob der Lebensumstände des Kindes, er hat ja schließlich die Pflicht zur Fürsorge und Erziehung (Artikel 6 Übergangsregelung für die BRD), wenn er es beantragt.

Dies darf aber zum einem nicht auf dem Gesagten des einen Elternteils beruhen sondern bedarf der persönlichen Erhebung durch die beauftragte Organisation, in den Bundesländern kommunale Einrichtungen des Landrates, in der BRD die Zentrale Behörde.

Von den Erhebungen sind diejenigen Informationen auszusondern die nicht dem Zweck der Erhebung dienen, also nicht Auskunft über das Kind sondern über den Elternteil liefern.

Erhebt das Personal Sozialdaten im Rahmen einer Beratung (SGB VIII §§ 17,18) oder zu allegemeinen Erzieherischen Fragen so dient es dem Zweck der Beratung, nicht jedoch dem Auskunftbegehren des anderen Elternteils, die Erfassung und Speicherung der Informationen zur Befriedigung des Auskunftersuchen wäre zweckfremd.

Das Erheben von Daten mit der Absicht der Weitergabe oder das Fortsetzen der Beratung nach Weitergabe kommt der Ausspähung gleich, weil die Informationen ohne Wissen des Geheimnisgebenden weitergegeben werden / wurden.

Gibt der Sozpaed Informationen aus den Beratungsgesprächen an den anderen Elternteil weiter so lebt er in dem tragischen Irrtum, der postFamilie etwas Gutes zu tun.

Vernünftigerweise sollte man sich schleunigst um eine Akteneinsicht bemühen - und danach die Akte löschen lassen.

Grüße
Jürgen
 

mausi356

Neues Mitglied
Hallo

ich brauche mal dringend einen rat also :

es geht um meinen stiefbruder der hat 3 kinder 4,3 und knapp 1 jahr seine freundin hat sich nach knapp 8 jahren getrennt von ihm wegen streiterreien und auch gegenseitige handgreiflichkeiten . das jugendamt weiss soweit über alles bescheid sie haben auch ne familienhilfe gehabt und machen gerade eine massnahme übers jugendamt die nichts bringt die kinder sind bei meinen stiefbruder seine ex freundin ist in einer neuen beziehung worauf mein stiefbruder nicht klar kommt
wir haben mehrere gespräche mit dem jugendamt und meinem stiefbruder gehabt mein bruder will die kinder behalten er meint er schafft das aber er verliert oft die geduld weil die beiden grossen kids oft schwierig sind sie haben viel zu viel von den streitereien mitbekommen und streiten sich untereinander auch viel und hauen sich für sie ist das ja schon normal wir also meine stiefmutter meine stiefschwester und ich wollten ihn so gut es geht unterstützen
wir sind auch fast immer da wenn er uns braucht aber was ich noch nicht erwähnt habe ist das mein stiefbruder es nicht immer so genau nimmt mit der wahrheit er legt sich die wahrheit immer so zusammen das er immer gut da steht
wir haben auch vom jugendamt ein schriftstück bekommen wo wir unterschreiben mussten das wir ihm helfen das wenn uns was auffällt wir dem jugendamt bescheid geben er alkohol im beisein der kinder trinkt oder drogen nimmt
Wir wissen das er die kinder aufhetzt gegen die mutter und ihrem neuen freund versucht die mutter vorm Jugendamt schlecht zu machen er redet den kindern ein das die Mutter schlecht ist . Er stiftet die kinder besonders die 4 jährige zum lügen an sie soll sagen das die Mutter vor ihren augen mit ihrem Feund geschlafen hat und das es ihr egal ist die kleine hat selbst zu mir gesagt : Mama hat mit ihrem freund gef....t und das mit 4 jahren ich dachte ich höre nicht richtig das kann er ihr doch nur vorgesagt haben und das der neue Freund sie geschlagen hat (also die kleine) das nicht stimmen kann weil er wenn sie die kinder am wochenende hat nicht dabei ist . Mein stiefbruder behauptet das damit sie die kinder nicht mehr bekommt . Wir vermuten auch das er Drogen und Alkohol zu sich nimmt er streitet es ab. Die kinder sind bei ihm einfach nicht gut aufgehoben und das jugendamt macht nichts obwohl sie wissen das er starke Aggressionen hat und schnell ausrastet .Vor dem jugendamt der Kita und Tagesmutter spielt er den perfekten Papa der alles für siene Kinder tut

so nun zu meinen fragen :
1 : wenn wir zum jugendamt gehen und die wahrheit erzählen können wir verlangen das die nicht erzählen das wir da waren ? also das die von der schweigepflicht gebrauch machen ?
weil das würde den grössten familienstreit geben.

2 : und warum sagt das jugendamt wir kucken uns das weiter an warum machen die nichts dagegen sie wollen vermeiden das die kinder in obhut genommen werden aber es wäre einfach das beste für die kinder das sie endlich zur ruhe kommen können

ich habe auch mit ihm geredet das er die kleinen doch freiwillig in obhut geben soll bis er und auch die mutter ihre leben wieder in griff haben das die kleinen nicht noch mehr leiden müssen aber er will das nicht einsehen mal sagt er er will das machen und dann wieder nicht
wir wissen einfach nicht mehr was wir tun sollen vorallem haben wir angst das er ausrastet deshalb die frage wegen der schweigepflicht

kann mir jemand einen guten rat geben bitte ?????

lg mausi356 :(
 
T

Tztz...

Gast
Finde ich keine gute Idee, hinter dem Rücken des Stiefbruders mit dem Jugendamt zu mauscheln. Am Ende kommt es sowieso raus und dann habt ihr denselben Krach, wenn nicht schlimmer.

Grundsätzlich ziehe ich mal meinen nichtvorhandenen Hut vor dem Stiefbruder, dass er überhaupt bereit dazu ist, sich um drei Kinder in dem Alter alleine zu kümmern. Würde nicht jeder machen.

Ich würde da auch keinen Anlass sehen, gegen ihn zu intervenieren, sondern mit ihm.

Die Unterstützung vom Jugendamt scheint er jedenfalls zu haben.

Allerdings sehe ich natürlich auch das Recht der Mutter auf die Erziehung.

Alle an einem Strang zu ziehen, innerfamiliär - wäre der Optimalfall.
 

mausi356

Neues Mitglied
danke für deine antwort

wir sehen das ja teilweise auch so aber was ist mit dem recht der kinder ??? haben die nicht ein recht dadrauf vernünftig und ohne terror gross zu werden ? ohne immer angeschrien zu werden oder wenn sie was falsch machen direkt einen auf den hintern zu bekommen ??? kinder müssen ja lernen aber doch nicht so oder ???
 
T

Tztz...

Gast
Der Vorzeigepapi ist er wohl wirklich nicht gerade, muss man einräumen. Aber "vermutlich Alkohol zu trinken und Drogen zu nehmen", sind halt auch bloß Vermutungen.

Und dass sich die beiden Kleinen gegenseitig verhauen, ist auch nicht außergewöhnlich - passiert in jedem Heim genauso und bei Pflegeeltern.

Vieleicht sollte man es auch mal aus dieser Sicht sehen: dass der Stiefbruder natürlich gegenüber der Heim- oder Pflegelternerziehung arg im Nachteil ist, finanziell, sozial und gesellschaftlich gesehen, aber dass in Heimen und bei Pflegeeltern Gewalt und Vernachlässigung mindestens genauso oft passieren.

Der berühmte Teufel mit dem Belzebub...

Und es sollte ja um die Kinder gehen und nicht um Familienunstimmigkeiten.

Ich möchte es noch ein bisschen freundlicher versuchen auszudrücken: Ich hoffe für euch und für die Kinder, dass ihr das irgendwie innerhalb der Familie gelöst bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben