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Ja, Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit. Das Recht auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.


Voraussetzungen für Teilzeit


  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
  • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer
  • Dem Wunsch nach Teilzeit stehen keine betrieblichen Gründe entgegen
  • Die Einhaltung bestimmter Fristen

Antrag auf Teilzeit


  • Der Antrag muss in Textform, also per E-Mail oder Brief, gestellt werden
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Arbeitszeitverringerung beim Arbeitgeber eingegangen sein
  • Im Antrag sollte die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden


Ablehnung des Antrags


  • Der Arbeitgeber muss das Vorliegen betrieblicher Gründe für seine Ablehnung darlegen und beweisen
  • Gegen die Ablehnung kann man vor dem Arbeitsgericht klagen


Es gibt auch die Möglichkeit einer befristeten Teilzeit, also der Brückenteilzeit.


Da Dir ja aber schon gesagt wurde, dass das mit dem Schichtplan nicht zu vereinbaren ist, kann dir der Arbeitgeber das u. U. gut darlegen, nachweisen und ja, dann müsstest Du dagegen klagen. Das kannst Du nicht wollen.


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