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Auf Thema antworten

Ich finde es nicht gut, immer zu pauschalisieren.


Erste Frage beim Recht auf Teilzeit: Beschäftigt der Betrieb mehr als 15 Personen?

In kleinen Betrieben gibt es nämlich keinen Anspruch.

Zweite Frage: Welche betrieblichen Gründe können eine Ablehnung zur Folge haben?

Z.B. wenn der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb klar beeinträchtigt würde.

(Schichtplan und Besetzung sind u.U. ein solcher Grund)


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