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Hauptgewerbe ummelden - was auswählen?

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Hallo Leute, ich habe gerade ein Problem, das mir echt auf den Zeiger geht. Und ich brauche dringend einen Rat. Folgendes: ich bin jetzt hauptberuflich als Integrationshelferin eingestellt. Dabei bin ich über meinen Arbeitgeber sozialversichert. Nun möchte ich mein Gewerbe, dass ich vorher in Vollzeit ausgeführt habe, nur noch als Nebentätigkeit machen.

Doof wie ich war, bin ich einfach zum Einwohnermeldeamt und habe meine Unternehmung als "Nebengwerbe" umgemeldet. Jetzt nach genaueren Einlesen habe ich mitbekommen, dass anscheinend Unterschiede zwischen "Nebengewerbe", "Nebentätigkeit", "Kleinunternehmer" und "Kleingewerbebetreibender" bestehen? Ich habe oft gelesen, den Begriff "Nebengewerbe" gibt es offiziell für die Behörden nicht. Aber beim Einwohnermeldeamt ging das so durch. 😕

Ich war vorher "Einzelunternehmerin". Bin ich das immer noch?

Mein Ziel ist: ich möchte so wenig Aufriss wie möglich haben, also möglichst keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr machen und möglichst wenig Aufwand mit Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Finanzamt und Steuerberater haben.

Fragen:

1. Habe ich mich jetzt in die Nesseln gesetzt? Habe gerade ziemlich Panik, dass das mit dem "Nebengewerbe" total falsch war und das irgendeinen Rattenschwanz nach sich zieht. Welchen Status habe ich jetzt überhaupt für das Finanzamt?

2. Wenn ja: kann ich das einfach wieder rückgängig machen und mich wieder ummelden?

3. Sollte ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Bzw. "Kleingewerbebetreibende" werden? Oder bin ich das jetzt mit dem "Nebengewerbe" automatisch? Das habe ich komischerweise auch gelesen, dass man mit der Ummeldung auf ein Nebengewerbe als sowas betrachtet wird, bzw. ein Bogen vom Finanzamt erneut kommt? Oder ist das Quatsch?

4. Wie sieht das mit dem Einkommen aus: gibt es da Grenzen? Ich denke, so 450 monatlich?

5. Wie leicht/schwer ist es, als Einzelunternehmerin einen Downgrade zur Kleingewerberegelung zu machen?


Sorry für die doofen Fragen. Ich muss auch leider sagen, dass sich das alles sehr überschlagen hat, bis ich die neue Stelle bekommen habe und ich aus versicherungstechnischen Gründen dann gezwungen war, mich so schnell wie möglich umzumelden und ich einen Haufen Papierkram und viel zu tun hatte wegen den anderen Versicherungen. Deswegen war ich da wohl zu naiv und habe mich unbedacht zum Nebengewerbe umgemeldet. Dachte, das würde reichen und wäre okay so ...
 
Beim Gewerbeamt sollte es kein Problem sein, eher das steuerliche wird problematisch. Sprich da mit deinen Steuerberater drüber.

Kleingewerberegelung würde ich nur machen wenn ich die nächsten 5 Jahre nicht über 17.500€ komme - ansonsten wirds Steuerlich teuer. Einen Bogen vom FA bekommst du trotzdem, da unterschreibst du dafür, dass du die Kleingewerberegelung anwenden willst.
 
Hallo Findefuchs,

ich frage mich ehrlich gesagt, was das Einwohnermeldeamt da jetzt an deiner Unternehmerregelung gefummelt haben kann. Das gibt es nämlich gar nicht. Ob Haupt oder Nebengewerbe definiert sich alles über die Umsatzhöhe.
Es gibt kein Kleingewerbe! Das ist nur der Sprachgebrauch. Es existiert eine Kleinunternehmerregelung die anwendbar ist und rein die Besteuerung betrifft und sich natürlich auch auf deine Buchhaltung auswirkt.

Wenn man auf der Kreisverwaltung sagt ich möchte ein Kleingewerbe anmelden, gucken die ganz doof. Man meldet ein Gewerbe an. Alles restliche definiert sich über deine Geschäftstätigkeit und hat mit einer Festlegung im Vorfeld auf einem Amt absolut nichts zu tun.

Wie viel Umsatz wirst du jetzt Nebenberuflich damit machen? Du hast 450 euro geschrieben. Ist das Umsatz oder Gewinn?
 
Danke für eure Antworten. Also, ich möchte die nächsten Jahre die Selbständigkeit nur noch rein nebenher machen. Wie hoch die exakt sein wird, weiß ich nicht, möchte aber im Jahr nicht über 450 Euro monatlich kommen (Reingewinn). Das wird sicherlich insoweit schwanken, dass ich vielleicht mal einen Monat habe, wo ich nur 200 Euro verdiene und dann wieder einen, wo es 400 sind usw. Mehr als 450 Reingewinn monatlich will ich nicht machen. Weil ich denke, dass es dann mit der Versteuerung und Versicherung Probleme geben könnte? Ich bin ja jetzt über meinen Hauptjob versichert. Die Sozialversicherungen übernimmt mein Arbeitgeber.

Ich will nicht, dass die Krankenkasse jetzt trotzdem will, dass ich zusätzlich Versicherungen bezahle.

So wie ich das jetzt verstehe, muss ich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen? Oder melden die sich automatisch bei mir, wenn ich das Gewerbe umgemeldet habe? Ich war ja vorher Einzelunternehmerin. Keine Ahnung, ob ich das jetzt immer noch bin, bzw. als was die mich betrachten mit der Info "Nebengewerbe". Das steht auch übrigens so im Bogen, der mir zur Bestätigung gegeben wurde und den die Sachbearbeiterin unterschrieben hat: "Ummeldung Gewerbe auf Nebengewerbe". Das ist jetzt ca. 3 Wochen her.

Ich glaube, die Kleinunternehmerregelung wäre für mich alleine deswegen das bequemste, weil ich dann den ganzen Aufriss mit UST-Voranmeldung nicht mehr machen müsste und Jahresabschluss?

Achso ja, was jetzt doof ist: ich muss eigentlich die Tage Rechnungen für Kunden stellen. Da ich aber so gar keinen Peil habe, welchen Status ich jetzt habe, weiß ich nicht, ob ich das weiterhin normal mit Steuer stelle oder ohne. 😕 Also bis ich halt dann die Kleinunternehmerregelung bekommen hätte.
 
Mehr als 450 Reingewinn monatlich will ich nicht machen.

Wir reden also von ca. 6k euro im Jahr. Dieser Gewinn wird dann künftig bei deiner Veranlagung zum Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugezogen und im Rahmen deiner Steuererklärung wird im Bescheid dann stehen, das du Betrag X zu bezahlen hast. (nehme ich an). Ich gehe natürlich davon aus das es auf eine Nachzahlung hinauslaufen wird da die 6k Euro reine Einnahmen sind die unterjährig nicht versteuert wurden. Du machst also ganz normal ne Einnahmen Überschuss Rechnung, zusammen mit deinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.

Weil ich denke, dass es dann mit der Versteuerung und Versicherung Probleme geben könnte? Ich bin ja jetzt über meinen Hauptjob versichert. Die Sozialversicherungen übernimmt mein Arbeitgeber.

Du wirst dich vorher ja selbst versichert haben. Von daher könnte hier wirklich Klärungsbedarf sein. Spreche am besten mit der KK und schildere ihnen das du als Kleinunternehmer von selbst jetzt keine Beiträge mehr entrichten wirst, sondern dies über deine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erfolgt.


So wie ich das jetzt verstehe, muss ich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen? Oder melden die sich automatisch bei mir, wenn ich das Gewerbe umgemeldet habe?

Wie gesagt, ich weiss nicht genau um welche "Ummeldung" es hier gehen könnte.
Entweder habe ich Umsatz >17,5k oder darunter. Je nachdem zahle ich dann im darauffolgenden Jahr UST über die Voranmeldung, oder eben nicht. Künftig fällt das auf jeden Fall alles für dich flach.

Ich war ja vorher Einzelunternehmerin.

Und welche Unternehmensform denkst du, hättest du jetzt mit dem gleichen Gewerbe nur mit weniger Umsatz? AG?
😉

Keine Ahnung, ob ich das jetzt immer noch bin, bzw. als was die mich betrachten mit der Info "Nebengewerbe". Das steht auch übrigens so im Bogen, der mir zur Bestätigung gegeben wurde und den die Sachbearbeiterin unterschrieben hat: "Ummeldung Gewerbe auf Nebengewerbe". Das ist jetzt ca. 3 Wochen her.

Vielleicht wird sowas gerne zu statistischen Zwecken festgehalten. Für das FA sind jedenfalls nur die Umsätze relevant.
Übrigens, du kannst auch nur 3k Gewinn haben und trotzdem 20K Umsatz machen. Nicht das du dich da vertust. Ich weiss ja nicht um was es genau geht. Für die Kleinunternehmerregelung ist auf jeden Fall nur der Umsatz entscheidend.

Wichtig noch: Du bist natürlich das ganze Jahr noch UST pflichtig. Das endet nicht jetzt abrupt, nur weil du fortan weniger machst. Also Rechnungen wie sonst ausstellen. Und noch wichtiger: Je nach deinen üblichen Umsätzen, bist du sogar nächstes Jahr noch UST pflichtig, falls du am Ende des Jahres ja doch noch über 17,5 K kommst, da wir ja im letzten Quartal sind und die niedrigen Umsätze jetzt am Ende das Gesamtergebnis nicht mehr großartig reduzieren. Das musst du alles beachten. Oder gib mal noch ein paar Infos.
 
Verstehe ich das richtig, die Ummeldung hätte ich mir sparen können und war eigentlich für die Katz? 😱 Und jetzt geht es nur noch formell darum, ob ich die Kleinunternehmerregelung beantrage oder nicht?

Ich weiß halt nicht, welchen Status ich jetzt nach der Ummeldung habe. Bzw., wenn das Finanzamt erfährt, dass ich meine Selbständigkeit nur noch nebenbei mache. Ich werde die mal kontaktieren. Ich war so naiv und dachte, das mit der Ummeldung passt und die wissen dann schon bescheid. 😱

Ich war beim Gewerbe-Ummelden, die hat mich gefragt, wofür ich hier bin, ich habe ihr das erklärt und sie meinte, das muss ich dann auf den Bogen schreiben. Das habe ich getan und ein paar Tage später habe ich von denen eine Bestätigung zugeschickt bekommen, bzw. wie das aufgenommen wurde. Da steht jetzt "Haupterwerb wird zum Nebenerwerb" (habe gerade den Bogen wieder rausgekramt und nachgesehen, wie das genau formuliert wurde).

Also, ursprünglich habe ich nur den Einzelunternehmer gewählt, weil mein erster Steuerberater meinte, das wäre besser: da ich ja nur rein geschäftliche Kunden habe, ist die UST sowieso nur ein durchlaufender Posten und sollte ich mal über die Grenze verdienen, habe ich gleich den Einzelunternehmer und erspare mir - so war seine Meinung - eine Menge Aufwand mit dem Finanzamt.

Jetzt beabsichtige ich ja gar nicht mehr, über die Grenze zu verdienen. Somit wäre - meine Laienmeinung! - die vierteljährliche UST-Voranmeldung, die Buchhaltung und der Jahresabschluss meiner Ansicht nach rausgeworfenes Geld und zu viel Aufwand. Wie gesagt, ich möchte das Gewerbe nur noch nebenbei laufend machen und mir was dazuverdienen.

Mein Hauptziel: ich möchte einfach nicht mehr so viel Aufwand an Steuerberater, Buchhaltung und UST-Voranmeldung haben, die vierteljährlich sein muss. (War bisher so) Ich will mir jetzt nur noch nebenbei mit meiner Selbständigkeit was dazuverdienen.

Was mich jetzt verwirrt ist: ich dachte, man nimmt den Kleinunternehmer, bzw. die Kleinunternehmerregelung, damit man eben nicht mehr Steuer entrichten muss. Und ich dachte, meine Selbständigkeit wird seperat berechnet und somit habe ich dann keine Nachzahlung? Solange es bei maximal 450 monatlich bleibt? Kann ich da irgendwas abschätzen oder irgendwo einsehen, damit ich ca. ungefähr weiß, was ich sicherheitshalber zurücklegen sollte?

Ich bin sowieso noch bei der Künstlersozialkasse. Über die war ich selbst bei der Krankenkasse versichert, bzw. die Künstlersozialkasse übernimmt ja die Rolle des Arbeitgebers, wenn man so will. Jetzt bin ich noch drin, weil ich anteilig Rentenversicherung bezahlen muss. Die und mein neuer Arbeitgeber haben schon eine Meldung an die Krankenkasse gemacht und die ersten Beiträge wurden ja entrichtet, weil ich ja jetzt für September mein Gehalt bekommen habe. Ich denke, ich werde trotzdem sicherheitshalber bei denen anrufen und das erklären. Und dass es sich dabei um meinen "Hauptjob" handelt und ich die Selbständigkeit nur noch nebenbei mache.
 
Kleinunternehmer sein ist geschenkt. Eingangsrechnungen und Kontoauszüge aufheben. Umsätze auf einem Zettel notieren, Ausgaben dagegenrechnen, Strich drunter, Endsumme! Fertig.

Ein Buchhalter lacht dich aus, ne 4/3 Gewinnermittlung "Buchhaltung" zu nennen. 😉
 

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