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Hausverkauf

G

Gusu

Gast
Hallo, mein Sohn kauft mein Haus. Löst das Hypothekendarlehn ab. Somit muss die Grundschuld für die Bank gelöscht werden. Ich habe aber auch noch 2 Grundbucheintragen vom Finanzamt. Diese Beträge sind strittig und wurden deshalb auch nicht bezahlt. Was passiert beim Hausverkauf mit diesen Grundbucheintragungen? Werden die automatisch gelöscht oder muss das Finanzamt vor dem Verkauf gefragt werden? Gruss Gusu
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Das muß Dir/Euch eigentlich der Notar gesagt haben ! :)
Alle Grundstücksgeschäfte passieren nur unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzbehörden... dorthin schickt jeder Notar ein Vertragsexemplar.
Denn: das FA möchte ja auch seine Grunderwerbssteuer vom Erwerber.
Bevor nicht alles bezahlt wurde,ist ggf.das Rechtsgeschäft schwebend wirksam..bzw. unwirksam...oder so..

Erst,wenn das Okay von ALLEN Stellen kommt( z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde etc.) ,wird beim Grundbuchamt was eingetragen/umgeschrieben.

Nicht beglichene Grundschulden kauft der Erwerber selbstverständlich mit!

Generell gibts keine "automatische Löschung"--selbst lapidare Rechtschreibfehler werden erst oft auf notariellen Antrag korrigiert *grins* --Für alle Löschungen bedarf es einer "Löschungserklärung" durch den Gläubiger.


Da Euch der Notar umfassend beraten muß (lt.Gesetz),frag ihm mal Löcher in den Bauch...!

Beachte auch : ist das Darlehen JETZT ablösefähig? Wenn es noch läuft bzw.die Zinsbindung noch nicht endete,kann die Bank teure Entschädigung fordern...
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gusu

Gast
Hallo Micky, das Darlehn ist in 2 Monaten abgezahlt. Dann soll das Haus auf meinen Sohn überschrieben werden. Beim Notar waren wir noch nicht. Die Zwangseintragungen des Finanzamtes bestehen aus einer früheren Selbständigkeit.
Meine Frage ist. Wenn mein Sohn mir das Haus abkauft, muss er dann die Forderungen des Finanzamtes übernehmen?
Danke für Deine Hilfe. Gruss Gusu
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hallo!
Na-- wirklich helfen kann ich ja kaum...!

Soll es ein wirklich ein Verkauf oder könnte es eine Schenkung sein?
Laßt Euch vom Notar beraten bzgl.der Gebühren und anfallenden Steuern etc. Es gibt putzige Sprünge im Gebührensatz,je nach Streitwert.

Was ist mit Nießbrauch lebenslang für Dich? Oder ziehst du aus?
Was ist mit Rückübertragungsklauseln? Bei Schenkung könnte man Klauseln für Rückübertragung eher einbauen...
Sehr oft gibt es erst NACH dem Weg-Schenken der Bude ein "Abkühlen" der Sohnesliebe...

Du kannst Dich nicht durch irgendwelche Tricks der Begehrlichkeit des FA entziehen!
Die sind da felsenfest im Grundbuch-- da bekommst Du sie nur gütlich raus.

Entweder klärst Du das VORHER mit dem FA--oder die strittige Forderung hat dann Dein Sohn an der Backe.Mit allen Nebenkosten und Risiken.
Nur: er haftet dann mit dem Haus---ohne die Unterlagen z.B. zu haben über den Rechtsstreit mit dem FA!
Und--das könnte das FA auf die Idee bringen,die Forderung SOFORT zu vollstrecken!!! Dann hättet Ihr beide Pech...

Außerdem-- stünde nach Löschung der (sicher) erstrangigen Grundschuld der Bank dann doch das FA an erster Rangstelle?

Gibt es triftige Gründe für Eigentumsübertrag?
Oder bedrängt Dich der Sohn?

Beachte auch: manche Rechtsgeschäfte werden noch nach Jahren von Amts wegen rückabgewickelt,falls was faul war.

Würde Dir wirklich dringend empfehlen,Dich mal allein beraten zu lassen!

Wenn Du durch Notar/RA beraten wirst--und dies ordentlich schriftlich fixieren läßt,haften diese,falls etwas übersehen wurde!
Vielleicht gibt es bei Euch noch mehr zu beachten?

Beratungsgeld rentiert sich! Kannst am kostengünstigsten auch bei einer Verbraucherzentrale anfragen.
Ein Laienfehler kann hier extrem teuer und tückisch zu Buche schlagen !

gruß!
Micky
 

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