Das muß Dir/Euch eigentlich der Notar gesagt haben !
Alle Grundstücksgeschäfte passieren nur unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzbehörden... dorthin schickt jeder Notar ein Vertragsexemplar.
Denn: das FA möchte ja auch seine Grunderwerbssteuer vom Erwerber.
Bevor nicht alles bezahlt wurde,ist ggf.das Rechtsgeschäft schwebend wirksam..bzw. unwirksam...oder so..
Erst,wenn das Okay von ALLEN Stellen kommt( z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde etc.) ,wird beim Grundbuchamt was eingetragen/umgeschrieben.
Nicht beglichene Grundschulden kauft der Erwerber selbstverständlich mit!
Generell gibts keine "automatische Löschung"--selbst lapidare Rechtschreibfehler werden erst oft auf notariellen Antrag korrigiert *grins* --Für alle Löschungen bedarf es einer "Löschungserklärung" durch den Gläubiger.
Da Euch der Notar umfassend beraten muß (lt.Gesetz),frag ihm mal Löcher in den Bauch...!
Beachte auch : ist das Darlehen JETZT ablösefähig? Wenn es noch läuft bzw.die Zinsbindung noch nicht endete,kann die Bank teure Entschädigung fordern...