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[QUOTE="Constanze, post: 70328"]

Hat ein Heimbewohner Anprüche gegen einen Dritten (Unterhaltsverpflichtete, das sind auch die Kinder), so sind diese Ansprüche zu realisieren und zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. In vielen Fällen reicht das Pflegegeld leider nicht aus, um die Kosten der Unterbringung zu decken. Ob und in welcher Höhe die Unterhaltsverpflichtung besteht, hängt vom Einzelfall ab. Wenn eine Unterhaltsverpflichtung nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, tritt die Sozialhilfe ein. Im Falle eines Falle wird das zuständige Amt auf dich zukommen. Nach jüngster Rechtsprechung werden sogar Schwiegerkinder zumindest indirekt herangezogen (ich stehe zur Zeit auch vor dieser Situation). Wichtig ist jetzt, sich schnellstmöglich zu informieren, in welcher Höhe man herangezogen werden könnte. Ein Anwalt/eine Anwältin  für Sozialrecht ist da sehr hilfreich. Die Beratungsgebühr sollte man investieren, um weitere Schritte zu planen.

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