Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Heizöl+ ALG2

R

Rübe

Gast
hallo,

wir müssen wohl leider nun doch umziehen und so suchen wir jetzt also eine Wohnung. da die natürlich angemessen sein muss, gestaltet sich das alles recht schwierig.

Wir bekommen ergänzend ALG und da werden ja Heizkosten mit übernommen, sofern angemessen.

Wir könnten evtl. eine Wohnung haben, die ok ist, im Satz liegt und auch für die Kinder in einer guten Wohnlage.


Die Heizkosten dort werden nämlich nicht monatlich bezahlt, sondern wir hätten unseren eigenen Tank. Müssten also 1-2 mal im Jahr tanken und eben den Preis sofort zahlen. Können wir so natürlich nicht. Da man beim ALg ja monatlich eine Pauschale bekommt und am Jahresende abgerechnet wird, frag ich mich, wie das nun in diesem Fall wäre...

Ich erreiche meine SB nicht ( wie üblich ) und heute müssen wir zusagen...oder eben auch nicht.

Die angemessenen Kosten der Unterkunft hier im Kreis sind lächerlich und da hat man echt mega- Schwein, wenn man was passendes findet. sollte es jetzt daran scheitern?? :confused:
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Rübe,
vielleicht kannst du mit einem Heizöllieferanten eine Ratenzahlung vereinbaren bis das Thema geklärt ist? Oder einfach nur so viel am Anfang kaufen, wie Geld da ist.
Gruß, Werner
 
S

Stan

Gast
hallo,


Die Heizkosten dort werden nämlich nicht monatlich bezahlt, sondern wir hätten unseren eigenen Tank. Müssten also 1-2 mal im Jahr tanken und eben den Preis sofort zahlen. Können wir so natürlich nicht. Da man beim ALg ja monatlich eine Pauschale bekommt und am Jahresende abgerechnet wird, frag ich mich, wie das nun in diesem Fall wäre...

Hallo Rübe,

ich zitiere aus den Richtlinien unseres Hauses für die Jobcenter für Menschen, die sich selber mit Brennstoff, wie z.B. Öl versorgen müssen:

"Die Heizkostenpauschale ist in der Regel nicht auf Monatsbeträge umzulegen, sondern als Einmalzahlung zu erbringen. Dadurch ist es den Leistungsempfängern möglich, sich den Brennstoff für die Heizperiode auf einmal zu beschaffen."

Bezug ist § 22 SGB II

P.S. Das andere heute Abend über PN
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben