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HILFE!!!! Berufsschule- Bafög zu wenig.........

ChrisiW.

Mitglied
Hi, ich nochmal.

Ich hab mich jetzt im Internet etwas belesen und auch Gesetze gewälzt.

Ich bin 26, mache jetzt meine 2. ausbildung an einer BERUFSFACHSCHULE!
Bafög- antrag läuft, aber die allzugute Frau im Amt sagte mir gleich das bei Berufsfachschule eh nicht viel gibt und ich dann etwa nur 100 Eur bekomme. Weil ja die Eltern mit reingerechnet werden.

So und nu die Gesetze dazu:

[FONT=&quot](5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.[/FONT]
[FONT=&quot](6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, [/FONT]
[FONT=&quot]1.[/FONT]
[FONT=&quot]die aufgrund von § 2 Absatz 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 64 Absatz 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben,[/FONT]
[FONT=&quot]2.[/FONT]
[FONT=&quot]deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach § 66 Absatz 1 oder § 106 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches bemisst oder[/FONT]
[FONT=&quot]3.[/FONT]
[FONT=&quot]die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]BEI MIR TRIFFT ABSATZ 6 (2) ZU.[/FONT]
[FONT=&quot]DAZU WEITER:[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]§ 12 Bedarf für Schüler[/FONT]

  • [FONT=&quot](1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler [/FONT]
    1. [FONT=&quot]von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 216 Euro,[/FONT]
    2. [FONT=&quot]von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 391 Euro.[/FONT]



HAB ICH, WERDE IN EINER BERUFSFACHSCHULE ANFANGEN UND DANACH BEMISST ES SICH AUCH BEI MIR:


[FONT=&quot]Studenten, wie auch Schülern, und allen anderen, deren Ausbildung nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, steht kein Anspruch auf ALG II (Arbeitslosengeld II), Hartz IV, oder Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, zu, § 7 Abs. 5 S. 2 SGB II und § 22 SGB XII. [/FONT]
[FONT=&quot]Ausnahmen: Wann haben Schüler und Studenten einen Anspruch auf Hartz IV? [/FONT]
[FONT=&quot]Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) kann bestehen für [/FONT]

  • [FONT=&quot]Schüler und Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, bekommen gem. § 2 Abs. 1 a BAföG kein BAföG oder gem. § 64 Abs. 1 SGB III keine Berufsausbildungsbeihilfe. Sie können einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. [/FONT]
  • [FONT=&quot]Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (s. § 12 Abs. 1 Ziff. 1 BAföG) haben Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Auszubildende, die an berufsvorbeitenden Bildungsmassnahmen teilnehmen (s. § 66 Abs. 1 SGB III)[/FONT]
  • [FONT=&quot]besondere Härtefälle, die in ganz besonderen Ausnahmesituationen gegeben sein können, hierbei werden Leistungen nur darlehensweise erbracht.[/FONT]
[FONT=&quot]Keine Ausnahme ist die Überschreitung der Studienförderungshöchstdauer oder die Aufnahme eines Zweitstudiums, das nicht durch das BAföG gefördert wird. Zwar greift da die Grundregel des § 22 SGB XII von ihrem Wortlaut her nicht, wohl aber nach ihrem Sinn und Zweck, da andernfalls das BAföG durch das SGB XII ausgehebelt und umgangen werden würde.[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]


ALSO DÜRFTE ICH DOCH ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ERHALTEN ODER NICHT?
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Ja wohnst du denn bei den Eltern?
Wenn du einen Alg2 Antrag stellst kannst du schonmal davon ausgehen, daß du denen dann auch zur Vermittlung zur Verfügung stehen mußt.

Wenn du bei den Eltern wohnst, gibts demnach kein Bafög, aber evtl. Alg2. Da es aber die zweite Ausbildung ist, können die dich jederzeit zwingen, an irgendwelchen Maßnahmen teilzunehmen, dh dann ist Ende mit Ausbildung.
Wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst, kriegst du kein Alg2 (laut dem was da steht), dann kriegst du Bafög. Nur ob das in der Höhe ausreicht, wage ich mal zu bezweifeln.
 

ChrisiW.

Mitglied
ich wohne noch bei den eltern.
mein bafög wie diese frau mir sagte, wird sich auf 100 euro belaufen.
der anwalt sagte auch das ich anspruch auf alg2 hab weil ich in der berufsfachschule bin.
meine ausbildungsstättenleiterin sagte mir das das in der schule fast alle so haben mitm alg2. und die mehrheit ist in der 2. ausbildung.
ob ich nun meine stunden in der berufsschule mach oder beim 1-euro job......
hier kommt wenigstens noch was bei raus......
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Da hast du recht, aber rechtlich gesehen muss die Arge dir eine weitere Ausbildung nicht "zahlen".
Ich hatte auch 6 Jahre kein einziges Arbeitsangebot und wollte nebenbei studieren, um wenigstens was sinnvolles zu machen, mich neu zu qualifizieren, einen frischen Abschluss zu machen. Und jetzt rate mal was: ging nicht, da ich ja dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung stünde.
Obwohl ich erstens eh keine Arbeitsangebote bekomme und zweitens selbstverständlich ein Job vorgegangen wäre. Es ist einfach Dummheit vom Staat diese Regelung.

Laut deinen Gesetzeszitaten bekommst du aber doch kein bafög wenn du bei den Eltern wohnst?
Mit dem Alg2 das mußt du einfach versuchen. Vielleicht ist eine Berufsfachschule da noch etwas anderes als ein Studium.
Viel Glück.
 
G

Gast

Gast
ich werde vorraussichtlich 100 euro bafög bekommen. weil mir wenn ich eine berufsfachschule besuche höchstens 212 € bafög zustehen. dann noch des einkommen von den eltern dazu. also wirds nicht viel.
Ich probier es auch mit dem alg2. ich frag mich warum es dann soooo viele während der ausbildung bekommen . also alg2. in den gesetztestexten steht ja extra für berufsfachschulen und fachschulklassen.
 

ChrisiW.

Mitglied
So ich war beim Anwalt und er sagte ich hab Anspruch auf ergänzendes alg 2 zu meinem bafög. da es einen paragraph gibt der sich explizit auf BERUFSFACHSCHULE bezieht. er sagte das man dann ruhigen gewissens aufs amt gehen kann :)
 

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