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Hilfe? Katze halten trotz verbot des Vermieters?

Spike

Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe eine großes Frage.
Ich bin von Niedersachsen nach Sachleswig-Holstein gezogen und musste meine Katze erstmal zurück lassen.:( Als wir hier die Wohnung gemietet haben hiess es, es sind keine Katzen erlaubt da der Vermieter schlechte Erfahrungen mit dem Vormieter hatte, der eine Katze bzw mehrere Katzen in der Wohnung gehalten hat.

Nun meine Frage.
Ich will meine katze nun endlich zu mir holen.:)
In meinem Mietvertrag steht:

1) Die haltung von Kleintieren zb Wellensittiche, Zierfische, Hamstern u.ä ist zulässig soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt.

2) Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Die zustimmung darf nur aus trifftigem Grund versagt werden. zustimmung oder Ablehnung sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie gilt nur für den Einzellfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.

3) Der Mieter haftet vertraglich für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden entsprechender Anwendung des § 833 BGB.

4) Der Mieter verpflichtet sich, das Füttern von Möwen, Tauben und anderen Tieren vom Grundstück aus wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen und Belästigungen zu unterlassen.

Bei meiner Katze handelt es sich um eine Hauskatze.

Als ich den Vermieter drauf angesprochen habe das ich gerne eine Katze halten möchte antwortete er nur " Das kann er nicht erlauben, da er sonst den anderen im Haus das auch erlauben müsste) :(

Meine Frage: Muss ich mich damit zufrieden geben?:confused:
Was passiert wenn ich die Katze nun trotzdem heimlich halte?:confused:
Mit welchen folgen muss ich rechnen?:confused:

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

LG Stefanie
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Stefanie,


der Vermieter hat das Recht, Dir die Wohnung zu kündigen, sofern er rausfindet, dass Du Deine Katze heimlich hälst.
wenn Du Glück hast, ist er aber noch so kulant und stellt dich vor die wahl : Entweder die Katze oder Du.
Rechtlich gesehen kannst Du dagegen gar nichts machen, denn so steht es auch eindeutig im Mietvertrag.

Du wirst dich also damit abfinden müssen, oder dir eine neue Wohnung suchen müssen.

Gruß,
Gefangen
 

Spike

Mitglied
Hallo danke für die Antwort.

Das merkwürde ist aber das im Internet steht das eine Hauskatze gehalten werden darf sofern es die anderen Hausbewohner nicht stört.

Desweiteren steht das er erst Abmahnen muss bevor er Kündigt.
Mein Katze ist eine ältere Hauskatze die schon ziemlich alt ist. Ich habe sie von klein auf. Da mein Ex Freund nun aus der Wohnung in Niedersachsen raus muss und er keine katze mitnehmen darf muss ich sehen, da es ja meine katze ist wo ich damit bleibe.
Sie einfach ins Tierheim stecken? Niemals!

Es muss doch irgendeine möglichkeit geben das ich sie zu mir holen kann. Da ich den ganzen Tag zu Hause bin kann ich ja auch auf sie aufpassen.

Schade das im Internet mal sowas und dann wieder sowas steht.
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Dem Vermieter gehört das Haus, sprich, er hat das alleinige Recht zu bestimmen und nicht die Mieter des Hauses.

Tut mir leid, ich kann dir nachempfinden wie das ist. Wir haben 2 kleine Hunde und zu 99% ist hier überall das Halten von Hunden verboten.
Gott sei Dank hat der Vorarbeiter meines Freundes noch seine Eigentumswohnung frei und wenn alles klappt, können wir dort einziehen.
 

Spike

Mitglied
Ich kann mich einfach nicht damit zufrieden geben das er sag.

"Wenn eine ein Tier hat wollen alle ein haben"

Das ist doch kein trifftiger Grund oder?
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Titel: Katzen in Mietwohnungen:
AG Hamburg 1995-08-15 47 C 520/95


Leitsatz der Redaktion:
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.



Zeig ihm das und bitte ihn nochmals höflich. Notfalls sage, dass Du für Schäden Deiner Katzen haften wirst. Vielleicht läßt er sich ja noch breitschlagen. Oder Du suchst Dir ne andere Wohnung.
 

Gefangen

Aktives Mitglied
So blöd wie das klingt, aber er ist nicht dazu verpflichtet Dir einen triftigen Grund zu nennen.

Zumal Du doch auch geschrieben hattest, dass er mit dem Vormieter diesbezüglich schon schlechte Erfahrungen gemacht hatte.

Viele Vermieter wollen das auch nicht, weil sie den Geruch fürchten, falls man mal auszieht, n7ur dann sollte man das Rauchen auch verbieten.

Es ist halt leider so und ob man will oder nicht, man muss sich damit abfinden.
Hast Du keine Bekannten, Freunde, verwandten die die Katze nehmen würden ?
Klar, ich würde meine Hunde auch nicht ins Tierheim stecken oder irgendwo anders abgeben, aber bevor ich mich mit dem Vermieter anlege und eventuell sogar strafbar mache, würde ich nach einer anderen Lösung schauen.
 

Spike

Mitglied


Leitsatz der Redaktion:
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.


Das habe ich auch schon gelesen, nur mal steht dort das er das nicht verbieten darf und mal nicht. Ich habe Angst das wenn ich ihm das zeige, er auf Kontrolle geht und uns hin und wieder mal einen Besuch abstattet.
 

Spike

Mitglied
@ gefangen:

Als ich vor kurzem hierher gezogen bin (4 Wochen) habe ich mich mit meiner Familie zerstritten. Und naja noch bin ich recht frisch hier und Freunde habe ich hier noch keine wirklichen gefunden.
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Als wir hier die Wohnung gemietet haben hiess es, es sind keine Katzen erlaubt da der Vermieter schlechte Erfahrungen mit dem Vormieter hatte, der eine Katze bzw mehrere Katzen in der Wohnung gehalten hat.
Das wäre für mich schon ein trifftiger Grund.
Eventuell könntest Du dich mal beim Mieterschutzbund erkundigen. allerdings weiß ich nicht, ob Du dort Auskünfte bekommst, ohne Mitglied zu sein.
 

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