Spike
Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe eine großes Frage.
Ich bin von Niedersachsen nach Sachleswig-Holstein gezogen und musste meine Katze erstmal zurück lassen. Als wir hier die Wohnung gemietet haben hiess es, es sind keine Katzen erlaubt da der Vermieter schlechte Erfahrungen mit dem Vormieter hatte, der eine Katze bzw mehrere Katzen in der Wohnung gehalten hat.
Nun meine Frage.
Ich will meine katze nun endlich zu mir holen.
In meinem Mietvertrag steht:
1) Die haltung von Kleintieren zb Wellensittiche, Zierfische, Hamstern u.ä ist zulässig soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt.
2) Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Die zustimmung darf nur aus trifftigem Grund versagt werden. zustimmung oder Ablehnung sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie gilt nur für den Einzellfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.
3) Der Mieter haftet vertraglich für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden entsprechender Anwendung des § 833 BGB.
4) Der Mieter verpflichtet sich, das Füttern von Möwen, Tauben und anderen Tieren vom Grundstück aus wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen und Belästigungen zu unterlassen.
Bei meiner Katze handelt es sich um eine Hauskatze.
Als ich den Vermieter drauf angesprochen habe das ich gerne eine Katze halten möchte antwortete er nur " Das kann er nicht erlauben, da er sonst den anderen im Haus das auch erlauben müsste)
Meine Frage: Muss ich mich damit zufrieden geben?
Was passiert wenn ich die Katze nun trotzdem heimlich halte?
Mit welchen folgen muss ich rechnen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
LG Stefanie
ich habe eine großes Frage.
Ich bin von Niedersachsen nach Sachleswig-Holstein gezogen und musste meine Katze erstmal zurück lassen. Als wir hier die Wohnung gemietet haben hiess es, es sind keine Katzen erlaubt da der Vermieter schlechte Erfahrungen mit dem Vormieter hatte, der eine Katze bzw mehrere Katzen in der Wohnung gehalten hat.
Nun meine Frage.
Ich will meine katze nun endlich zu mir holen.
In meinem Mietvertrag steht:
1) Die haltung von Kleintieren zb Wellensittiche, Zierfische, Hamstern u.ä ist zulässig soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt.
2) Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Die zustimmung darf nur aus trifftigem Grund versagt werden. zustimmung oder Ablehnung sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie gilt nur für den Einzellfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.
3) Der Mieter haftet vertraglich für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden entsprechender Anwendung des § 833 BGB.
4) Der Mieter verpflichtet sich, das Füttern von Möwen, Tauben und anderen Tieren vom Grundstück aus wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen und Belästigungen zu unterlassen.
Bei meiner Katze handelt es sich um eine Hauskatze.
Als ich den Vermieter drauf angesprochen habe das ich gerne eine Katze halten möchte antwortete er nur " Das kann er nicht erlauben, da er sonst den anderen im Haus das auch erlauben müsste)
Meine Frage: Muss ich mich damit zufrieden geben?
Was passiert wenn ich die Katze nun trotzdem heimlich halte?
Mit welchen folgen muss ich rechnen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
LG Stefanie