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Hilfe! Krank bei Termin im Jobcenter, Androhung von Kürzung :(

Hallo,

ich habe ein Problem
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Am 28.05. hatte ich einen Termin beim Arbeitsvermittler vom Jobcenter. Ich fühlte mich nicht in der Lage hinzugehen und schrieb eine Mail an den Jobcenter, dass ich krank bin. Zusätzlich rief ich an. Nachdem ich nach mehreren Versuchen, bei denen ich nur in der Warteschleife hing, endlich jemanden am Telefon hatte, sagte man mir, ich bekäme einen Termin zugeschickt, ohne Termin zum Arbeitsvermittler zu kommen, ginge aber auch.

In der Einladung zu dem Termin stand: ''Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind... Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% abgesenkt...''

Ich bin davon ausgegangen, dass mir ein neuer Termin zugeschickt wird, weil das die Mitarbeiterin des Jobcenters am Telefon sagte und habe deshalb nicht mehr beachtet, dass in der Einladung stand, man solle erscheinen, sobald man wieder gesund sei. So habe ich auch für diese Woche keine Krankmeldung, nur für die, in der ich den Termin hatte.

Heute bekam ich die Folgeeinladung und darin steht: ''meiner Einladung am 28.05. sind Sie leider - trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. ich beabsichtige deshalb, Ihr ALG II abzusenken...''

Wer kann dazu etwas sagen?
Wäre dankbar für Antworten, es eilt und lässt mir keine Ruhe
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LG
 
Immer mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung absichern und nie irgendwas telefonisch klären, immer persönlich oder schriftlich. Entscheidungen schriftlich geben lassen. Du kannst nen Widerspruch versuchen, wird aber sicher abgelehnt. Auf dem Klageweg hast du wenig Chancen, weil du deine Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag nicht nachweisen kannst. Also, wenn du krank bist und nicht zum Termin kannst, lass es dir vom Arzt bescheinigen. Dann kannst du einen wichtigen Grund NACHWEISEN.
 
Immer mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung absichern und nie irgendwas telefonisch klären, immer persönlich oder schriftlich. Entscheidungen schriftlich geben lassen. Du kannst nen Widerspruch versuchen, wird aber sicher abgelehnt. Auf dem Klageweg hast du wenig Chancen, weil du deine Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag nicht nachweisen kannst. Also, wenn du krank bist und nicht zum Termin kannst, lass es dir vom Arzt bescheinigen. Dann kannst du einen wichtigen Grund NACHWEISEN.

Hallo spamburger,

doch, dieser Termin ist ja mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgedeckt.

Ich hatte per Mail und telefonisch bescheid gesagt, dass ich krank bin und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post geschickt.

Man sagte mir am Telefon, ich bekäme einen neuen Termin zugeschickt.
In der Einladung zu dem Termin, zu dem ich mich krank gemeldet hatte hingegen stand, man solle am ersten Tag, an dem man wieder gesund sei erscheinen.
Ich verließ mich darauf, dass ich einen neuen Termin zugeschickt bekomme. Deshalb bin ich auch nicht hingegangen, als meine Krankmeldung abgelaufen war und hatte auch keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geholt.

Ich glaube kaum, dass Sie akzeptieren, dass ich mich darauf verlassen habe, einen neuen Termin zugeschickt zu bekommen. Und ich weiß auch nicht, ob ein Arzt mir für letzte Woche bis jetzt rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein Attest ausstellt 🙁

LG
 
Das Schreiben ist übrigens noch keine Sanktion, sondern eine Folgeeinladung. Diese schliesst eine Anhörung gemäß §24 SGB X ein. Ich würde zu dieser Anhörung mit einem Beistand gehen und die AU in Kopie mitnehmen und vorweisen. Was anderes kannst du erstmal nicht tun.

Ich entschuldige mich vielmals für meine Leseschwäche, hatte erst komplett falsch gelesen und dachte, du hättest gar keine AU für den 28.05. gehabt.
 
Das Schreiben ist übrigens noch keine Sanktion, sondern eine Folgeeinladung. Diese schliesst eine Anhörung gemäß §24 SGB X ein. Ich würde zu dieser Anhörung mit einem Beistand gehen und die AU in Kopie mitnehmen und vorweisen. Was anderes kannst du erstmal nicht tun.

Ich entschuldige mich vielmals für meine Leseschwäche, hatte erst komplett falsch gelesen und dachte, du hättest gar keine AU für den 28.05. gehabt.


Kein Problem, dass du's erst überlesen hast 😉
Dass ich mich äußern darf, damit hast du recht. Nur werde ich wohl für den Zeitraum nach dem Termin, also letzte Woche bis jetzt auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein attest brauchen und ob ein Arzt das so weit rückwirkend ausstellt - weiß nicht, ob er das macht 🙁
 
Es ist ja noch gar nicht im Topf, wos kocht. Sage einfach, dass du auf der Hotline mit Herrn/Frau ... gesprochen hast (Datum mit angeben) und dass man dir gesagt hat, du bekommst einen neuen Termin. Darauf hast du dich verlassen. Wenn der SB kein großes Anusloch ist, wird er es vielleicht durchgehen lassen. Sollte er allerdings ein Anusloch sein, hast du wenig Chancen, weil du nichts nachweisen kannst. Also wenn du nichts schriftliches hast, empfehle ich in Zukunft, dich genau ans Gesetz zu halten und nicht an etwas, was einer bei der ARGE sagt.

Oder du gehst zu einem Arzt deines Vertrauens und hoffst, dass er dich so gut leiden kann, dass er dich rückwirkend krankschreibt. Keine Ahnung, ob er für sowas Richtlinien hat und wie sehr er sie dehnen kann. Aber nen Anspruch hast du nicht drauf 😉
 
Es ist ja noch gar nicht im Topf, wos kocht. Sage einfach, dass du auf der Hotline mit Herrn/Frau ... gesprochen hast (Datum mit angeben) und dass man dir gesagt hat, du bekommst einen neuen Termin. Darauf hast du dich verlassen.

Weiß leider nicht den Namen von der Person.

Oder du gehst zu einem Arzt deines Vertrauens und hoffst, dass er dich so gut leiden kann, dass er dich rückwirkend krankschreibt. Keine Ahnung, ob er für sowas Richtlinien hat und wie sehr er sie dehnen kann. Aber nen Anspruch hast du nicht drauf 😉

Er weiß von meinen chronischen psychischen Problemen... aber wie das mit den Richtlinien ist, das weiß ich leider auch nicht.
 
hallo;
versuch "einfach" eine krankmeldung auch für die vergangene woche zu bekommen; mit der Agentur ist nicht zu spassen, und wenn du dir kein"gesprächsprotokoll" über das telefonat aufgezeichnet/aufgeschrieben hast (das übrigens als echtes beweis-dokument gelten kann, vor gericht etc.), dann hast du schlechte karten (weil du keine namen nennen kannst).
du bist natürlich im recht, ich hatte auch mal so eine situation, dass mir ein termin schriftlich nicht zugesandt wurde (post zu doof), die aber bei mir angerufen, und einen neuen termin telefonisch vereinbart haben, bzw durchgesagt haben, und danach kam noch eine schriftliche bestätigung von denen selbst.
das könnte also für dich heissen, dass du für den ursprünglichen termin, den du abgesagt hast, eine krankschreibung hast, dun die auch reichen müsste; einen neuen termin aber bislang nicht bestätigt bekommen hast...
streichen wollen die immer;
einem kumpel von mir ist es mal so ergangen, dass auch er sich zu einem termin krank gemeldet hatte, und er dann einen kürzungsbescheid bekommen hat, mit der begründung ,dass er nicht zum termin erschienen sei, da er krank war.
es ist also tatsächlich mit allem zu rechnen - und letztendlich bist du leider die person, die "beweise" erbringen muss...
also geh zum arzt, lass dich rückwirkend/ verlängert krankschreiben;
dann kannst du nichts befürchten...
(dem arzt kannst du auch erzählen, dass du eine starke depression hattest/nervenzusammenbruch etc. den grund der krankmeldung geht wiederum niemanden was an..)
alles gute bzw. viel glück
 
Danke marienkäfer 😉

Aber meinst du, der Arzt stellt so lange zurückreichend, eine Woche und drei Tage, eine weitere Krankmeldung aus?

Von meinen psychischen Problemen weiß er. In die Überweisung zum Psychiater hatte er geschrieben: anpassungsstörung.

Aber er muss sich ja auch an bestimmte Richtlinien halten. Und die kenne ich nicht.

LG
 

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