dame_dans_des_algues
Mitglied
Hallo,
ich habe ein Problem
Am 28.05. hatte ich einen Termin beim Arbeitsvermittler vom Jobcenter. Ich fühlte mich nicht in der Lage hinzugehen und schrieb eine Mail an den Jobcenter, dass ich krank bin. Zusätzlich rief ich an. Nachdem ich nach mehreren Versuchen, bei denen ich nur in der Warteschleife hing, endlich jemanden am Telefon hatte, sagte man mir, ich bekäme einen Termin zugeschickt, ohne Termin zum Arbeitsvermittler zu kommen, ginge aber auch.
In der Einladung zu dem Termin stand: ''Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind... Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% abgesenkt...''
Ich bin davon ausgegangen, dass mir ein neuer Termin zugeschickt wird, weil das die Mitarbeiterin des Jobcenters am Telefon sagte und habe deshalb nicht mehr beachtet, dass in der Einladung stand, man solle erscheinen, sobald man wieder gesund sei. So habe ich auch für diese Woche keine Krankmeldung, nur für die, in der ich den Termin hatte.
Heute bekam ich die Folgeeinladung und darin steht: ''meiner Einladung am 28.05. sind Sie leider - trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. ich beabsichtige deshalb, Ihr ALG II abzusenken...''
Wer kann dazu etwas sagen?
Wäre dankbar für Antworten, es eilt und lässt mir keine Ruhe
LG
ich habe ein Problem

Am 28.05. hatte ich einen Termin beim Arbeitsvermittler vom Jobcenter. Ich fühlte mich nicht in der Lage hinzugehen und schrieb eine Mail an den Jobcenter, dass ich krank bin. Zusätzlich rief ich an. Nachdem ich nach mehreren Versuchen, bei denen ich nur in der Warteschleife hing, endlich jemanden am Telefon hatte, sagte man mir, ich bekäme einen Termin zugeschickt, ohne Termin zum Arbeitsvermittler zu kommen, ginge aber auch.
In der Einladung zu dem Termin stand: ''Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind... Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% abgesenkt...''
Ich bin davon ausgegangen, dass mir ein neuer Termin zugeschickt wird, weil das die Mitarbeiterin des Jobcenters am Telefon sagte und habe deshalb nicht mehr beachtet, dass in der Einladung stand, man solle erscheinen, sobald man wieder gesund sei. So habe ich auch für diese Woche keine Krankmeldung, nur für die, in der ich den Termin hatte.
Heute bekam ich die Folgeeinladung und darin steht: ''meiner Einladung am 28.05. sind Sie leider - trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. ich beabsichtige deshalb, Ihr ALG II abzusenken...''
Wer kann dazu etwas sagen?
Wäre dankbar für Antworten, es eilt und lässt mir keine Ruhe

LG